Erbrecht

Kompetente Beratung im Erbrecht – damit Wertvolles erhalten bleibt

Die Kanzlei Viehbacher berät und vertritt als spezialisierte Anwaltskanzlei für Erbrecht Erben in Erbschafts- und Nachlassstreitigkeiten und hilft mit ihren Rechtsanwälten dabei, Pflichtteilsansprüche abzuwehren oder durchzusetzen. Für die Erblasser gestalten wir als Anwalt für Erbrecht Testamente und unterstützen bei ihrer Vollstreckung oder auch Anfechtung. Die umfassende Beratung zur Stiftung rundet unser erbrechtliches Beratungsangebot ab. Die internationalen Anwälte unserer Kooperation beraten und vertreten Sie im Erbrecht an unseren Standorten in Wien, München, Regensburg, Triesen, Zürich und Brixen.

Die erbrechtliche Absicherung beginnt lange vor dem Erbfall

Langfristig Werte erhalten kann nur, wer die Verwaltung und Weitergabe seines Vermögens zu Lebzeiten vorausschauend plant. Das gilt für die Nachfolgeregelung eines Unternehmens ebenso wie für die Weitergabe von privatem Vermögen. In enger Abstimmung mit unseren Steuerberatern entwickelt die Kanzlei Viehbacher eine sowohl rechtlich wie auch steuerlich optimale Nachlassplanung. Das Testament spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle wie das Asset Management zu Lebzeiten.

Ist der Erbfall eingetreten, bedarf es kundiger Begleitung in allen Streitfällen

Aus langjähriger Erfahrung wissen wir jedoch, dass auch die beste Vorsorge nicht davor feit, nach dem Tode eines Erblassers oder einer Erblasserin in Streitigkeiten verwickelt zu werden. Als erfahrene Anwälte für Erbrecht überblicken wir die Fronten zwischen den Nachfahren und etwaigen Pflichtteilsberechtigungen. Wir wickeln komplizierte Fälle von Erbausschlagung bis hin zu Insolvenzen ab.

Der Pflichtteil – ein Fall für den spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht

Der Pflichtteil sichert den nahen Angehörigen des Erblassers auch dann einen Teil des Nachlasses, wenn sie per Testament oder Erbvertrag ansonsten enterbt wurden.

Mit einer Stiftung das Vermögen dauerhaft sichern

Über die Einbringung des Vermögens in eine Stiftung lassen sich unterschiedliche Arten von Vermögen langfristig erhalten. In einer Stiftung lassen sich Kapitalvermögen, Immobilien, Gold, Kunst, aber auch Beteiligungen an Unternehmen zielgerichtet für die Begünstigen und die festgelegten Stiftungszwecke erhalten. Ihre Errichtung und Verwaltung sollte in kundige Hände gelegt werden.

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Wir sind für Sie da – als Erbrechtsexperten für alle Fragen rund um Ihren Nachlass - nehmen Sie Kontakt auf!