WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT ÖSTERREICH

Kompetente und erfahrene Beratung und Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten und verteidigen Mandanten kompetent und erfahren im Wirtschaftsstrafrecht. Neben verschiedenen Straftatbeständen, die die Wirtschaftsdelikte regeln, ist auch der Zusammenhang zwischen Wirtschaftsstrafrecht und Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrecht zu beachten. Unsere Anwälte und Steuerberater verfügen über die nötige Kompetenz, Sachverhalte vollständig und schnell aufzuklären, bei Selbstanzeigen und im Bereich „Compliance“ zu beraten sowie bei bereits laufenden Verfahren eine umfassende Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Wirtschaftsdelikte

Die Betrugsdelikte gem. §§ 146 ff. öStGB, Betrügerische Krida gem. § 156 öStGB, Untreue gem. § 153 öStGB und Veruntreuung gem. § 133 öStGB sind die mit dem Wirtschaftsstrafrecht häufig assoziierten Delikte, doch sind in diesem Zusammenhang beispielsweise auch das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung gem. § 153c öStGB, Kreditschädigung gem. § 152 öStGB, die grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen gem. § 159 öStGB oder Organisierte Schwarzarbeit gem. § 153e öStGB zu nennen. Mit zunehmendem Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen gewinnen auch die Tatbestände Datenbeschädigung gem. § 126a öStGB, Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems gem. § 126b öStGB sowie der von § 126c öStGB erfasste Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten an Gewicht. Doch nicht nur das im österreichischen Strafgesetzbuch normierte Strafrecht, sondern auch das Nebenstrafrecht sanktioniert vielfach ein bestimmtes Tun oder Unterlassen.

Zusammenhang zwischen Wirtschaftsstrafrecht und Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrecht

Das Strafrecht ist oft nicht das einzige tangierte Rechtsgebiet: Durch unsere umfangreichen Fachkenntnisse und unsere Erfahrung auch im damit verbundenen Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrecht ist unsere Kanzlei mit ihrer Rechts- und Steuerabteilung umfassender Ansprechpartner für sämtliche Fragestellungen, die sich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Steuerstrafrechts ergeben. Dies gilt für laufende Ermittlungsverfahren ebenso wie für sämtliche Verfahrensstadien. Wir bieten eine spezifisch auf die Besonderheiten der Wirtschaftsdelikte ausgerichtete Verteidigung durch kompetente und erfahrene Anwälte.

Selbstanzeigen und „Compliance“

Auch bei Selbstanzeigen sowie insgesamt im Vorfeld von Ermittlungen beraten unsere Rechtsanwälte und Steuerberater umfassend bei der betriebsinternen Aufklärung von Vorgängen, die einer geordneten Unternehmensführung und -abwicklung widersprechen. Das Thema „Compliance“ gewinnt für Unternehmer immer mehr an Bedeutung, um Gesetzes- und Regelverstöße in Unternehmen gar nicht erst entstehen zu lassen oder zeitnah aufzuspüren. Auch hierfür ist unsere Kanzlei ein kompetenter Partner hin zu einer gesetzeskonformen Unternehmenskultur.

Einfluss des Europäischen Rechts, grenzüberschreitende Sachverhalte

Letztlich wächst der Einfluss des Europäischen Rechts auf das Strafrecht in Österreich auch auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts kontinuierlich. Der Tatbestand des Förderungsmissbrauchs gem. § 153b öStGB schützt folglich nicht nur die Haushalte der Gebietskörperschaften und anderer Personen des öffentlichen Rechts, sondern auch die EG-Haushalte vor missbräuchlicher, zweckwidriger Verwendung der gewährten Förderung.

Unsere Repräsentanzen in Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und Italien ermöglichen uns zudem eine kompetente, rasche und zielführende juristische Beratung auch bei grenzüberschreitenden wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten.

 

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