Beratung im Handels- und Vertriebsrecht inkl. der Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen


Deutschland

Rechtliche Absicherung für Ihr Unternehmem bei Ihren Handels- und Vertriebsgeschäften

Schon seit jeher wurden Güter weltweit produziert und vertrieben. Mit der digitalen Revolution lassen sich die Waren und Dienstleistungen auch noch online und rund um die Uhr kaufen und verkaufen. Als bewährte Partner helfen wir unseren Mandanten, die damit einhergehenden Herausforderungen auch in rechtlicher Hinsicht zu meistern.

  1. Handel und Vertrieb – vertraglich perfekt geregelt
  2. Liefer- und Einkaufsverträge – Supply-Chain-Management
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen – maßgeschneidert für eine Vielzahl von Verträgen
  4. Onlinehandel sicher gestalten
  5. Pünktliche Lieferung und schnelle Bezahlung
  6. Konfliktlösung bei Vertrieb und Einkauf
  7. Ausfuhr- und Exportbestimmungen und Steuerrecht

1. Handel und Vertrieb – vertraglich perfekt geregelt

Gute Kunden sind anspruchsvoll, wenn Waren und Dienstleistungen nicht pünktlich und in guter Qualität geliefert beziehungsweise erbracht werden, leidet die Geschäftsbeziehung. Die Basis eines perfekt funktionierenden Vertriebs sind maßgeschneiderte Verträge. Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater prüft und erstellt für mittelständische Unternehmen die gesamte Bandbreite gängiger Vertriebsverträge. Dies sind insbesondere Verträge mit Vertragshändlern, Handelsvertretungen und Franchise-Unternehmen, Verträge mit Werkstätten oder Kundendienstverträge (After-Sales-Management).

2. Liefer- und Einkaufsverträge – Supply-Chain-Management

Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Vertrieb ist die Beschaffung erstklassiger Waren zum angemessenen Preis. Dies unterstützen wir mit guten Einkaufs- und Lieferverträgen und mit allen dazugehörigen Vereinbarungen, etwa Qualitätssicherungsvereinbarungen oder Logistikvereinbarungen. Somit haben Lieferanten Sicherheit, welcher Standard von ihnen erwartet wird und Konflikte lassen sich schneller lösen. Klare Logistikvereinbarungen sorgen dafür, dass innerhalb der Supply Chain die Produkte in der richtigen Menge, zum vereinbarten Termin, in der vereinbarten Palettierung etc. geliefert werden.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen – maßgeschneidert für eine Vielzahl von Verträgen

Geschäftsprozesse unterliegen einer laufenden Überprüfung und Änderung. Wir prüfen, erstellen und adaptieren daher laufend Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie allgemeine Einkaufs- und Servicebedingungen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle auftretenden Fallkonstellationen abgedeckt sind und Unternehmen im Streitfall ihre Ansprüche im In- und Ausland durchsetzen können.

4. Onlinehandel sicher gestalten

Eine immer größer werdende Zahl von Waren und Dienstleistungen wird stationär und gleichzeitig online vertrieben. Das erzeugt neue rechtliche Anforderungen an die Betreiber von Onlineshops. Ob beim Marketing, bei der Warenpräsentation im Netz, beim Bestellvorgang und der elektronischen Bezahlung, Stichwort „E-Payment“ oder beim Widerruf und der Rücknahme von Waren – überall gilt es, neue logistische und rechtliche Anforderungen zu meistern. Fehler werden per Abmahnung schnell geahndet, Kunden bleiben aus oder finden das Angebot erst gar nicht. Gerne beraten wir Sie umfassend und gestalten die dazugehörigen Verträge.

5. Pünktliche Lieferung und schnelle Bezahlung

Die Gegenleistung für die gute Lieferung ist die pünktliche und vollständige Bezahlung. Wir beraten Sie, wie Sie die Bezahlung online und offline vertraglich sicherstellen und wie Sie mit den passenden Zahlungssicherheiten auch grenzüberschreitende Lieferverträge absichern können. Mehr zur Durchsetzung von Forderungen erfahren Sie hier.

6. Konfliktlösung bei Vertrieb und Einkauf

Kommt es in laufenden Vertragsbeziehungen oder nach Vertragsbeendigung zu Konflikten, übernehmen wir für Sie die Streitbeilegung – sowohl vor ordentlichen Gerichten wie auch vor den jeweils berufenen Schiedsgerichten. Zur Vermeidung oder im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen führen wir Schlichtungsverfahren durch oder handeln Vergleiche aus. Mehr erfahren Sie hier.

7. Ausfuhr- und Exportbestimmungen und Steuerrecht

Die Ausfuhr oder Einfuhr bestimmter Waren in bestimmte Länder unterliegt bestimmten mehr oder minder umfangreichen staatlichen Regularien. Hinzu kommen Zollbestimmungen, deren Einhaltung von den Zoll- und Finanzbehörden streng überprüft wird. Als Steuer- und Rechtsexperten nehmen wir Ihre grenzüberschreitenden Warenströme unter die Lupe, ehe der Zoll es tut. Dabei kooperieren wir jeweils mit unseren Beratern an unseren Kanzleistandorten in fünf Ländern.

Kontakt

Wir sind für Sie und Ihr Unternehmen da – als Experten für Handel und Vertrieb. Nehmen Sie Kontakt auf!


Österreich

Der weltweite Handel mit Gütern gehört zu den ältesten Traditionen der Menschheit. Heute ermöglicht die digitale Revolution den Verkauf und Erwerb von Waren und Dienstleistungen rund um die Uhr. Eine solche Entwicklung bringt neue Herausforderungen mit sich und erfordert eine profunde Rechtsberatung – so wie wir sie unseren Klienten bieten.

  1. Handel und Vertrieb - vertraglich perfekt geregelt
  2. Liefer- und Einkaufsverträge/Supply-Chain-Management
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen - eine Regelung für alle Fälle
  4. Onlinehandel sicher gestalten
  5. Pünktliche Lieferung und schnelle Bezahlung
  6. Konfliktlösung bei Vertrieb und Einkauf
  7. Ausfuhr- und Exportbestimmungen und Steuerrecht

1. Handel und Vertrieb – vertraglich perfekt geregelt

In Zeiten sekundenschneller Geschäftsabschlüsse und einer schier unendlichen Angebotsvielfalt im Internet erwartet ein Kunde zu Recht, dass Waren pünktlich geliefert und Dienstleistungen in hervorragender Qualität erbracht werden. Voraussetzung dafür ist ein reibungsloser Vertrieb auf Grundlage maßgeschneiderter Verträge. Daher prüfen und erstellen unsere Rechtsanwälte und Steuerberater für KMUs alle relevanten Verträge, insbesondere solche mit Vertragshändlern, Handelsvertretungen und Franchise-Unternehmen, Werkstatt- oder Kundendienstverträge (After-Sales-Management).

2. Liefer- und Einkaufsverträge – Supply-Chain-Management

Ein erfolgreicher Vertrieb setzt den Einkauf erstklassiger Waren zu einem angemessenen Preis voraus. Dafür sind optimal gestaltete Einkaufs- und Lieferverträge inklusive aller dazugehörigen Vereinbarungen unerlässlich: Solide Qualitätsvereinbarungen etwa gewährleisten Unternehmen und Lieferanten ein Höchstmaß an Sicherheit darüber, welcher Standard erwartet wird, und ermöglichen eine rasche Konfliktlösung. Klare Logistikvereinbarungen sorgen dafür, dass innerhalb der Lieferkette die Produkte in der richtigen Menge zum vereinbarten Termin in der vereinbarten Palettierung geliefert werden.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen – eine Regelung für alle Fälle

Eine sich rasant wandelnde Geschäftswelt erfordert eine laufende Anpassung der Prozesse und Bedingungen. Diesem Bedarf entsprechen wir durch unser Beratungsangebot: Wir prüfen und gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Liefer- und Servicebedingungen und schützen so die Rechte und Interessen unserer Klienten in allen auftretenden Fallkonstellationen und Konfliktszenarien.

4. Onlinehandel sicher gestalten

Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden heute gleichzeitig stationär und online vertrieben. Für die Betreiber von Online-Shops ergeben sich daraus neue rechtliche und logistische Fragestellungen – Marketing und Warenpräsentation, Bestellprozesse, Bezahlung und Widerruf – all diese Themen bedürfen einer profunden juristischen Grundlage. Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater beraten Sie hierzu umfassend und gestalten alle relevanten Verträge, damit Ihr Online-Geschäft reibungslos läuft und Konflikte vermieden oder schnell gelöst werden.

5. Pünktliche Lieferung und schnelle Bezahlung

Jedes Geschäftsmodell lebt davon, dass die von ihm erbrachte Leistung schnell und vollständig bezahlt wird. Um das zu gewährleisten, beraten wir Sie umfassend zur Online- und Offline-Bezahlung, zur Sicherung von Forderungen sowie zur Durchsetzung von Ansprüchen auch bei grenzüberschreitenden Geschäften und gestalten für Sie die optimalen und rechtssicheren Verträge.

6. Konfliktlösung bei Vertrieb und Einkauf

Konflikte sind im Geschäftsleben nicht immer vermeidbar. Sollte es in laufenden Vertragsbeziehungen zu Streitigkeiten kommen, vertreten wir Ihre Interessen vor ordentlichen Gerichten und Schiedsstellen oder begleiten einen Mediationsprozess. Durch Schlichtungsverfahren oder Vergleiche wenden wir zudem viele Konflikte schon im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen ab.

7. Ausfuhr- und Exportbestimmungen und Steuerrecht

In vielen Ländern ist die Ein- und Ausfuhr bestimmter Waren staatlich reguliert. Zudem wird die Einhaltung von Zollbestimmungen von den zuständigen Behörden streng kontrolliert. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater analysieren daher Ihre grenzüberschreitenden Warenströme, kümmern sich um alle regulatorischen Erfordernisse und ermöglichen in Kooperation mit unseren internationalen Standorten einen reibungslosen Geschäftsablauf. Weitere Informationen rund um das Steuerrecht erhalten Sie hier.

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Seit vielen Jahren ist Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater ein verlässlicher Partner für den lokalen und internationalen Handel und Vertrieb. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!


Liechtenstein

Die Volkswirtschaft des Fürstentums Liechtenstein basiert zu grossen Teilen auf dem Dienstleistungssektor sowie auf der industriellen Produktion.

Die zentrale geographische Lage Liechtensteins bedeutet für Unternehmer einen direkten Marktzugang in alle Staaten der Europäischen Union sowie zu den Staaten des EWR. Der Wirtschaftsraum Schweiz ist ebenso direkt von Liechtenstein aus zugänglich. Weitere Vorteile des Standorts Liechtenstein sind der Schweizer Franken als gesetzliche Währung sowie die stabile Rechts- und Wirtschaftsordnung.

Die Größe des Fürstentums Liechtenstein bedingt es, dass Waren importiert, weiterverarbeitet und schliesslich als führende Produkte auf der ganzen Welt vertrieben werden. Die grenzübergreifende Ausrichtung der Kanzlei Viehbacher bietet Ihnen mit ihrer Beratung im Handels- und Vertriebsrecht einen signifikanten Mehrwert bzw. Wettbewerbsvorteil.

  1. Vertraglicher Regelungsbedarf
    1. Vertriebsverträge
    2. Liefer- & Einkaufsverträge
    3. Der Onlinehandel
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  3. Ex- & Importbestimmungen und das Steuerrecht
  4. Konfliktsituationen im Handels- & Vertriebsrecht
    1. Forderungen sichern & durchsetzen
    2. Streitbeilegung

1. Vertraglicher Regelungsbedarf

Der Regelungsbedarf im Handels- und Vertriebsrecht scheint auf den ersten Blick gering. Doch bereits die Frage, wann welches Produkt in welcher Stückzahl und schliesslich zu welchem Preis geliefert werden soll, lässt Platz für so manches Missverständnis unter dem die Geschäftsbeziehung leiden und brechen kann.

a. Vertriebsverträge

Basis einer langanhaltenden Geschäftsbeziehung ist Verlässlichkeit. Gerade im Vertrieb wird Verlässlichkeit dadurch erzielt, dass Ihr Kunde seine bestellten Waren und Produkte zu dem Zeitpunkt erhält, in welchem er diese benötigt. Zugleich müssen Ihre Waren meist bestimmte Qualitätsmerkmale aufweisen, andernfalls entstehen Ihrem Kunden gegebenenfalls Schäden oder Produktionsausfälle. Nach einer sorgfältigen Analyse Ihrer unternehmerischen Erfordernisse erstellt und prüft die Kanzlei Viehbacher für Sie den Vertriebsvertrag. Unabhängig von der Grösse Ihres Unternehmens werden Sie von unseren Rechtsanwälten zu allen vertraglichen Fragen mit Vertragshändlern, Handelsvertretungen und/oder Franchise-Unternehmen beraten. Ebenso unterstützen Sie unsere Berater bei Werkstattverträgen oder im Rahmen des „After-Sales-Management“ mit Kundendienstverträgen.

b. Liefer- & Einkaufsverträge

Im Rahmen von Vertriebsverträgen wird die Beziehung Ihres Unternehmens zu dem Ihrer Kunden bzw. Abnehmer geregelt. Im Gegensatz hierzu sind Sie bzw. Ihr Unternehmen bei den Liefer- & Einkaufsverträgen der Kunde. Auch im Rahmen dieser Verträge ist zu regeln, welche Ware in welcher Qualität zu welchem Zeitpunkt und welchem Preis an Sie zu liefern ist. Darüber hinaus sind in diesen Verträgen oftmals Nebenvereinbarungen wie Qualitätssicherungsmassnahmen bzw. -vereinbarungen sowie Logistikvereinbarungen zu regeln.

Der Aufwand scheint zunächst befremdlich, doch gerade klare und unmissverständliche Vereinbarungen sorgen für Sicherheit. Jeder Vertragspartner ist sich seiner Verpflichtungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht bewusst, so dass Konflikte so gut als möglich vermieden werden. Kommt es dennoch zu einem Streitpunkt, so ist mit einem klaren und umfassenden Vertragswerk dafür gesorgt, dass der Konflikt rasch gelöst wird.

Gleich zwei Gründe sprechen für vertragliche Vereinbarungen zur Logistik. Zum einen wird mit diesen Vereinbarungen gewährleistet, dass Ihre Just-In-Time (JIT)-Produktion reibungslos funktioniert. Sollten Sie, respektive Ihr Unternehmen, bereits zur Just-In-Sequence (JIS)-Produktion übergegangen sein, ist die rechtzeitige Lieferung unerlässlich, da keine Puffer in Form von Lagerbeständen mehr bestehen. Andererseits sind Logistikvereinbarungen auch mit Blick auf das Supply-Chain-Management unerlässlich. Durch die arbeitsteilige Wertschöpfung und die jeweils geringe Fertigungstiefe ist es unerlässlich, dass Sie alle Informationen entlang der Wertschöpfungskette erhalten.

c. Der Onlinehandel

Mit dem Onlinehandel sind sowohl Vor- wie auch Nachteile verbunden. In der Eröffnung eines neuen Vertriebskanals sowie der Möglichkeit problemlos weltweit Kunden mit der Warenpräsentation anzusprechen, sind die positiven Aspekte des Onlinehandels zu sehen. Jedoch sind mit dem Onlinehandel auch diverse rechtliche und tatsächliche Anforderungen verbunden. Betreiben Sie einen Onlineshop, so sind neben den allgemeinen Regelungen ferner noch die Regelungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte- Gesetzes (FAGG) und unter Umständen die des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu beachten. Auch bei der Warenpräsentation, dem Marketing, beim Bestellvorgang, der Bezahlung, beim Widerruf bzw. Rücktritt und schliesslich bei der Rücknahme der übersandten Waren gilt es die verschiedensten logistischen und rechtlichen Herausforderungen zu meistern. Schon kleine Fehler hierbei können mit Abmahnungen geahndet werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu dem Themenkomplex des Onlinehandels. Ebenso gestalten wir die Vertragswerke, die Sie für einen sicheren und prosperierenden Onlinehandel benötigen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Geschäftsbedingungen die ein Vertragspartner als Bestandteil im Vertragswerk verwendet. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um einen Lieferungsvertrag handelt oder einen anderen Vertragstyp. Auch in Einkaufs- oder Serviceverträgen werden AGB genutzt. Die Verwendung von solchen AGB ist sinnvoll, da sich in diesen ganz allgemeine Bestimmungen regeln lassen. Jedoch hat der Gesetzgeber in § 864a ABGB verschiedene Ausschlussgründe normiert. Liegt einer dieser Ausschlussgründe vor, so wird die betroffene AGB-Klausel nicht Vertragsbestandteil. Im ungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass die gesamten vorformulierten Vertragsbestimmungen nicht Vertragsbestandteil werden. Ob tatsächlich Ausschlussgründe vorliegen und Allgemeine Geschäftsbedingungen somit unwirksam sind, ist in hohem Masse von einer gerichtlichen bzw. richterlichen Auslegung abhängig. Unsere Berater haben bei der Erstellung von AGB den derzeitigen Stand der richterlichen Auslegungsübung vor Augen. Zugleich werden, aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Kanzlei, auch die rechtlichen Entwicklungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den angrenzenden Staaten aufmerksam verfolgt, so dass Änderungen in der Rechtsprechung prognostiziert werden können.

Ihre Geschäftsprozesse unterliegen einer beständigen Änderung und Optimierung. Aus diesem Grund ist eine regelmässige Überprüfung und Überarbeitung Ihrer AGB angezeigt. Nur so ist sichergestellt, dass alle potentiellen Risiken abgedeckt sind und im Streitfall Ihre Rechte und Ansprüche im In- und Ausland durchgesetzt werden können.

3. Ex- & Importbestimmungen und das Steuerrecht

Mehr oder minder umfangreiche Vorschriften sorgen dafür, dass die Ein- und/oder Ausfuhr von Waren und Gütern in verschiedene Staaten reglementiert sind. Hinzu kommen Zollbestimmungen, welche im grenzüberschreitenden Handel dringend beachtet werden müssen. Sowohl Ein- und Ausfuhrbeschränkungen wie auch die Einhaltung von Zollbestimmungen werden von Finanz- und Zollbehörden strengstens überprüft. Als Rechts- und Steuerexperten prüfen wir Ihre grenzüberschreitenden Warenströme und beraten Sie zu den Ein- und Ausfuhrbeschränkungen. Die internationalen Berater an unseren sechs Kanzleistandorten können Sie zugleich umfassend zu den zollrechtlichen Erfordernissen beraten – auch länderübergreifend. S

4. Konfliktsituationen im Handels- & Vertriebsrecht

Auch wenn diese so gut als möglich vermieden werden, so sind Konflikte im geschäftlichen und vertraglichen Umfeld nie ganz auszuschliessen. Damit verbunden sind jedoch verschiedene Nachteile. So bindet ein Konflikt finanzielle und unter Umständen personelle Ressourcen. Auch können langandauernde Geschäftsbeziehungen unter einem Konflikt leiden, unter Umständen sogar brechen.

a. Forderungen sichern und durchsetzen

Während im Handels- & Vertriebsrecht ein Vertragspartner unter anderem zur Lieferung verpflichtet ist, ist der andere Vertragspartner zur pünktlichen und vollständigen Bezahlung verpflichtet. Der gewählte Vertriebsweg (off- oder online) ändert an diesen Hauptpflichten nichts. Unsere Experten beraten Sie dabei, wie Sie die Bezahlung vertraglich sicherstellen. Auch werden Sie von uns dahingehend beraten, wie Sie Ihre ausländischen Geschäftsbeziehungen mit Zahlungssicherheiten versehen können. Wie Sie schliesslich Ihre Forderung durchsetzen können, erfahren Sie hier.

b. Streitbeilegung

Teilweise kommt es schon in der laufenden Vertragsbeziehung zu Konflikten, aber auch nach deren Beendigung können Streitpunkte entstehen. Wir übernehmen für Sie die professionelle Streitbeilegung. Da gerichtliche Auseinandersetzungen mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwandverbunden sind, führen wir im Vorfeld Schlichtungsverfahren durch und versuchen Vergleiche auszuhandeln. Scheitern diese aussergerichtlichen Bemühungen, vertreten wir Sie vor ordentlichen Gerichten, wie auch vor Schiedsgerichten.

Sie haben noch Fragen? Unsere Experten in Triesen freuen sich über Ihre Kontaktaufnahme.


Schweiz

Schon seit jeher wurden Güter weltweit produziert und vertrieben. Mit der digitalen Revolution lassen sich die Waren und Dienstleistungen auch noch online und rund um die Uhr kaufen und verkaufen. Als bewährte Partner helfen wir unseren Mandanten, die damit einhergehenden Herausforderungen auch in zivilrechtlicher Hinsicht zu meistern.

  1. Handel und Vertrieb – vertraglich perfekt geregelt
  2. Liefer- und Einkaufsverträge – Supply-Chain-Management
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen – massgeschneidert für eine Vielzahl von Verträgen
  4. Onlinehandel sicher gestalten
  5. Pünktliche Lieferung und schnelle Bezahlung
  6. Konfliktlösung bei Vertrieb und Einkauf
  7. Ausfuhr- und Exportbestimmungen und Steuerrecht

1. Handel und Vertrieb – vertraglich perfekt geregelt

Gute Kunden sind anspruchsvoll, wenn Waren und Dienstleistungen nicht pünktlich und in guter Qualität geliefert beziehungsweise erbracht werden, leidet die Geschäftsbeziehung. Die Basis eines perfekt funktionierenden Vertriebs sind massgeschneiderte Verträge. Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater prüft und erstellt für mittelständische Unternehmen die gesamte Bandbreite gängiger Vertriebsverträge. Dies sind insbesondere Verträge mit Vertragshändlern, Handelsvertretungen und Franchise-Unternehmen, Verträge mit Werkstätten oder Kundendienstverträge (After-Sales-Management).

2. Liefer- und Einkaufsverträge – Supply-Chain-Management

Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Vertrieb ist die Beschaffung erstklassiger Waren zum angemessenen Preis. Dies unterstützen wir mit guten Einkaufs- und Lieferverträgen und mit allen dazugehörigen Vereinbarungen, etwa Qualitätssicherungsvereinbarungen oder Logistikvereinbarungen. Somit haben Lieferanten Sicherheit, welcher Standard von ihnen erwartet wird und Konflikte lassen sich schneller lösen. Klare Logistikvereinbarungen sorgen dafür, dass innerhalb der Supply Chain die Produkte in der richtigen Menge, zum vereinbarten Termin, in der vereinbarten Palettierung etc. geliefert werden.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen – massgeschneidert für eine Vielzahl von Verträgen

Geschäftsprozesse unterliegen einer laufenden Überprüfung und Änderung. Wir prüfen, erstellen und adaptieren daher laufend Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie allgemeine Einkaufs- und Servicebedingungen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle auftretenden Fallkonstellationen abgedeckt sind und Unternehmen im Streitfall ihre Ansprüche im In- und Ausland durchsetzen können.

4. Onlinehandel sicher gestalten

Eine immer grösser werdende Zahl von Waren und Dienstleistungen wird stationär und gleichzeitig online vertrieben. Das erzeugt neue rechtliche Anforderungen an die Betreiber von Onlineshops. Ob beim Marketing, bei der Warenpräsentation im Netz, beim Bestellvorgang und der elektronischen Bezahlung, Stichwort „E-Payment“ oder beim Widerruf und der Rücknahme von Waren – überall gilt es, neue logistische und rechtliche Anforderungen zu meistern. Fehler werden schnell zivilrechtlich geahndet, Kunden bleiben aus oder finden das Angebot erst gar nicht. Gerne beraten wir Sie umfassend und gestalten die dazugehörigen Verträge.

5. Pünktliche Lieferung und schnelle Bezahlung

Die Gegenleistung für die gute Lieferung ist die pünktliche und vollständige Bezahlung. Wir beraten Sie, wie Sie die Bezahlung online und offline vertraglich sicherstellen und wie Sie mit den passenden Zahlungssicherheiten auch grenzüberschreitende Lieferverträge absichern können. Mehr zur Durchsetzung von Forderungen erfahren Sie hier.

6. Konfliktlösung bei Vertrieb und Einkauf

Kommt es in laufenden Vertragsbeziehungen oder nach Vertragsbeendigung zu Konflikten, übernehmen wir für Sie die Streitbeilegung – sowohl vor ordentlichen Gerichten wie auch vor den jeweils berufenen Schiedsgerichten oder Schlichtungsstellen. Zur Vermeidung oder im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen führen wir Schlichtungsverfahren durch oder handeln Vergleiche aus. Mehr erfahren Sie hier.

7. Ausfuhr- und Exportbestimmungen und Steuerrecht

Die Ausfuhr oder Einfuhr bestimmter Waren in bestimmte Länder unterliegt bestimmten mehr oder minder umfangreichen staatlichen Regularien. Hinzu kommen Zollbestimmungen, deren Einhaltung von den Zoll- und Finanzbehörden streng überprüft wird. Als Steuer- und Rechtsexperten nehmen wir Ihre grenzüberschreitenden Warenströme unter die Lupe, ehe der Zoll es tut. Dabei kooperieren wir jeweils mit unseren Beratern an unseren Kanzleistandorten in fünf Ländern. Umfangreiche Informationen zum Steuerrecht erhalten Sie hier

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Wir sind für Sie und Ihr Unternehmen da – als Schweizer Experten für Handel und Vertrieb. Nehmen Sie Kontakt auf!


Italien

Die Informationen über die Beratung im Handels- und Vertriebsrecht in Italien befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, wofür wir höflich um Ihr Verständnis bitten. Bitte nehmen Sie daher gerne direkt Kontakt mit uns auf, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Wir sind seit mehr als zehn Jahren in fünf verschiedenen Ländern im Handels- und Vertriebsrecht tätig und können Sie daher kompetent beraten und vertreten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

Kontakte

Peter Fröhlich, Rechtsanwalt und Dipl. Steuerexperte

» Peter Fröhlich

Rechtsanwalt und Dipl. Steuerexperte

E-Mail: p.froehlich@viehbacher.com

Susanne Hirschberg, LL.M., Rechtsanwältin

» Susanne Hirschberg

LL.M., Rechtsanwältin

E-Mail: s.hirschberg@viehbacher.com

Kontakte

Mag. Florian Proxauf, Rechtsanwalt

» Mag. Florian Proxauf

Rechtsanwalt

E-Mail: f.proxauf@viehbacher.com

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Lothar Bücherl, Rechtsanwalt

» Lothar Bücherl

Rechtsanwalt

E-Mail: l.buecherl@viehbacher.com

Silvia Hess, Rechtsanwältin

» Dr. Silvia Hess

Rechtsanwältin

E-Mail: s.hess@viehbacher.com