INTERNATIONALE RECHTSBERATUNG IM HERZEN VON EUROPA

Internationale Rechtsberatung benötigt grenzüberschreitende Kompetenz - dafür steht VIEHBACHER.

Denn die Kanzlei VIEHBACHER ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Mandanten im Wirtschaftsrecht und Steuerrecht im internationalen Kontext und verfügt über Standorte in Furth im Wald, Zürich, Triesen, Wien und Brixen.

Die enge Vernetzung und erprobte Zusammenarbeit mit Kanzleien „vor Ort“ über viele Jahre kommt dabei vor allem Ihnen zugute: Schnelligkeit, Professionalität und zugleich lokale und internationale Fachexpertise verschaffen Ihnen wertvolle Vorteile bei der Wahrung Ihrer Rechte. Nicht zuletzt bewirkt diese internationale Vernetzung, dass Ihre Beratungskosten immer in einem ökonomisch sinnvollen Verhältnis zum gebotenen Mehrwert stehen.

Beratung für Unternehmen und Privatpersonen

Das Beratungsangebot vor Ort in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Italien und im Fürstentum Liechtenstein richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen.

Unternehmen aus den Bereichen Produktion, Handel und Dienstleistung, aber auch Banken, Sparkassen und Versicherungen, sowie Behörden und vermögende Privatpersonen finden immer den richtigen Berater, der mit den Gegebenheiten und der Rechtslage vor Ort bestens vertraut ist.

Unternehmen stehen Rechtsanwälte, Steuerberater und Treuhänder im

Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Arbeitsrecht und Steuerrecht zur Verfügung.

Privatpersonen stehen Rechtsanwälte, Steuerberater und Treuhänder mit Expertise in den Bereichen

Erbrecht, Steuerrecht, Immobilienrecht und Aufenthaltsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Strafrecht zur Verfügung.

Fachwissen für Ihren Erfolg – vor Ort

Durch unser Netzwerk und die enge Zusammenarbeit mit Kanzleien in Österreich, der Schweiz, Italien und in Liechtenstein sowie durch deren Fachkompetenz und Erfahrung vor Ort verfügt die Kanzlei VIEHBACHER stets über Kontakt zum richtigen Ansprechpartner, der Ihre Interessen „am Ort des Geschehens“ effektiv wahrnimmt.

NEWS

  • Deutschland: Folgen einer falsch ausgefüllten Steuererklärung

    Wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben, müssen Sie darin Ihre gesamten Einkünfte des jeweiligen Jahres angeben. Zwar haben Sie manchmal bei Beteiligungseinkünften noch kein endgültiges Ergebnis, dennoch sollte die Quelle in der Erklärung unbedingt angegeben werden. Dass es höchst unangenehme Folgen haben kann, wenn eine Einkunftsquelle vergessen wird und das Finanzamt dies erst später entdeckt, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (FG).

  • Auslandsinvestition eines deutschen Unternehmens: Finale Verluste verbleiben in Österreich

    Seit Jahren berichten die Medien immer wieder darüber, wo überall auf der Welt Steuersünder ihr Geld anlegen und vor dem deutschen Fiskus verbergen. Recht kurz kommt hingegen in der Regel die Tatsache, dass die globalisierte Unternehmenswelt Investitionen durchaus auch im Ausland verlangt - womit selbstverständlich nicht die Investitionen in einen Briefkasten gemeint sind, sondern zum Beispiel Beteiligungen an real existierenden Unternehmen. Diese werfen allerdings nicht zwangsläufig immer Gewinne ab. Und so musste sich das Finanzgericht Münster (FG) in einem Streitfall mit Verlusten befassen, die im Ausland angefallen waren.