Beratung im Steuerrecht und Wirtschaftsrecht aus einer Hand
Eine Rechtsberatung für Unternehmen und wirtschaftlich orientierte Privatpersonen, wie sie die Steuerberater und Anwälte für internationales und nationales Steuerrecht bei Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater anbieten, berücksichtigt bei jeder Rechtsfrage auch das Steuerrecht. Dazu ziehen wir stets den Anwalt für Steuerrecht oder Steuerberater hinzu, der das Thema oder die jeweilige Steuerproblematik am besten beurteilen kann.
Durch unsere Büros vor Ort garantieren wir Ihnen kurze Wege und zuverlässige Kontakte zu den Behörden und Institutionen des jeweiligen Landes. Dies gilt für Wien ebenso wie für München oder unsere weiteren Kanzleistandorte. Für Sie erleichtert das die Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern, ganz gleich, ob Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz nun in Deutschland, Italien, Liechtenstein, Österreich oder in der Schweiz haben.
Steuerrecht für Unternehmen
Als spezialisierte Anwälte für Steuerrecht und als Steuerberater sind wir international und in allen Branchen und Unternehmensbereichen für Sie tätig. Bei länderübergreifenden Sachverhalten ermitteln wir für Sie die günstigste Gestaltung im Hinblick auf die jeweilige Steuer. Angenommen, unsere Steuerberater beurteilen den Sachverhalt für Deutschland und die Schweiz, berücksichtigen sie bei der Gestaltung das Recht und die Rechtsprechung dieser beiden Länder. Soll die Steuerberatung neben Deutschland auch die Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder Italien abdecken, bringen die Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater entsprechendes Know-how ein. In jedem Fall ist Ihr Recht bei uns in guten Händen.
Schwerpunkte unserer Beratung:
- Den Vertrieb machen wir rechtssicher durch eine fundierte Beratung im Zoll- und Außensteuerrecht.
- Bei Transaktionen oder Restrukturierungen sorgt ein Team mit mindestens einem Rechtsanwalt national und international für die steueroptimale Planung und Gestaltung: in Deutschland, Liechtenstein, Italien, Österreich oder in der Schweiz.
- Wenn es um das Steuerrecht in Bezug auf Löhne und Gehälter oder die Entsendung von Mitarbeitern geht, kommen Anwälte für Steuerrecht oder Steuerberater mit internationalem Knowhow zum Einsatz.
- Unsere Compliance-Spezialisten helfen Ihnen, die Steuercompliance Ihres Unternehmens zu verbessern, damit Sie keine Rechtsverstöße oder gar eine Strafbarkeit riskieren. Kommt es dennoch zu einem Compliance-Verstoß oder nimmt gar die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, steht Ihnen ein Anwalt für Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Strafrecht zur Seite. Wenn es nötig ist, rund um die Uhr.
- Vor allem aber entlastet die Viehbacher-Steuerrechtsabteilung Unternehmen im Geschäftsalltag: Erstellung der Steuererklärung; Finanz- und Lohnbuchhaltung; Jahresabschlusserstellung oder Abwicklung regelmäßiger Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen. Auch Ihren Meldepflichten im Rahmen des „Automatischen Informationsaustauschs (AIA)" kommen Sie dank unserer Anwälte für Steuerrecht und unserer Steuerberater international reibungslos nach.
Mehr erfahren Sie hier:
- Steuerplanung und Steuerstrategieentwicklung
- Anfertigung von Unternehmenssteuererklärungen
- Führen der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
- Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen
- Betreuung und Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung in Fragen des Außensteuerrechts
- Automatischer Informationsaustausch (AIA) - Beratung und Compliance
Steuerrecht für Privatpersonen
Privatpersonen werden von unseren Rechtsanwälten umfassend in allen Fragen des Steuerrechts national und international betreut. Was unsere Mandanten an uns schätzen, ist jedoch nicht nur das umfassende Fachwissen jedes einzelnen Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters und unsere Verfügbarkeit in 5 Ländern, sondern auch unsere persönliche Vertrauenswürdigkeit und Integrität.
Bei einem Anwalt und Steuerberater von Viehbacher dürfen Sie darauf vertrauen, dass fachliche Erfahrung und menschliche Kompetenz Hand in Hand gehen. Anders gesagt: Auch bei der Beratung rund um Recht und Steuern steht immer der Mensch im Mittelpunkt.
Schwerpunkte unserer Beratung im Steuerrecht für Privatpersonen:
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen
- Unterstützung bei der Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
- Anfertigung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
- Anfertigung von strafbefreienden Selbstanzeigen
- Beratung und Vertretung im Steuerstrafverfahren
- Steuergestaltung bei Immobilien- und Kapitalanlageinvestitionen
- Steuerliche Behandlung von gemeinnützigen Stiftungen oder Familienstiftungen
- Beratung in Fragen des Außensteuerrechts
- Automatischer Informationsaustausch - Beratung & Compliance
Sie benötigen Beratung im Steuerrecht? Bei uns sind Sie sowohl als Unternehmer, als auch als Privatperson richtig. Nehmen Sie Kontakt auf.