Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht – damit es am Ende gut für Sie ausgeht

Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sehen wir unsere Aufgabe darin, Unternehmen und Einzelpersonen bestmögliche Beratung und Verteidigung im Strafverfahren zu geben. Zudem unterstützen wir als Anwalt für Strafrecht Unternehmen darin, für Prävention zu sorgen. Denn wirkungsvolle Compliance im Unternehmen trägt erheblich dazu bei, dass es gar nicht erst zu Ermittlungen wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kommt.

Bei Viehbacher steht Ihnen an allen Standorten ein Anwalt für Strafrecht zur Seite: in Österreich (Wien), Deutschland (München), in der Schweiz (Zürich), in Liechtenstein (Triesen) oder Italien (Brixen). Wenn nötig, arbeiten unsere Anwälte länderübergreifend Hand in Hand für Sie. Somit sind Sie auch bei komplexen internationalen Strafmandaten bei uns immer in guten Händen.

Schwerpunkte unserer Beratung von Unternehmen

1. Compliance- und strafrechtliche Präventionsberatung von Unternehmensvertretern und Aufsichtspersonen

Als Ansprechpartner von Geschäftsführern, Führungskräften und Mitgliedern der Aufsichtsgremien beraten wir vorbeugend und in allen Belangen der Compliance. Oft ist es ein behördliches Verfahren, welches den Anstoß gibt, künftigen Rechtsverstößen systematisch vorzubeugen. Dann stehen wir Unternehmen zur Seite, um ein unternehmensinternes Compliance-System aufzubauen oder ein bestehendes System als externer Ombudsmann oder als Berater zu verstärken. Weitere Informationen zum Thema Compliance- und strafrechtliche Präventionsberatung erhalten Sie hier.

2. Verteidigung bei Unternehmensstrafsachen

Strafbare Handlungen können auch zu Sanktionen gegen das Unternehmen selber führen. Zwar kennt nicht jedes Land ein Unternehmensstrafrecht beziehungsweise eine Strafbarkeit der juristischen Person des Unternehmens. Doch auch in diesem Fall, das gilt etwa für Deutschland, wird das Unternehmen sanktioniert, zum Beispiel durch Bußgelder oder durch die Abschöpfung der aus der Straftat erlangten Gewinne.

Unabhängig von einer konkreten Unternehmensstrafbarkeit müssen Unternehmen mit weiteren Konsequenzen rechnen: Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten, Umsatzeinbußen aufgrund von Reputationsschäden, Ausschlüsse von Bieterlisten in Vergabeverfahren oder Steuernachzahlungen.

In allen Fällen ist eine kundige und effektive Beratung und Verteidigung des Unternehmens unerlässlich. Weitere Informationen zur Verteidigung bei Unternehmensstrafsachen lesen Sie hier.

Strafverteidigung und strafrechtliche Beratung von Privatpersonen

Geschäftsführer, Manager, Aufsichtsräte und Privatpersonen verteidigen wir als Fachanwalt für Strafrecht und als Spezialisten für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafsachen. Dazu zählen insbesondere Korruptions-, Insolvenz-, Untreue-, Betrugs- und Steuerdelikte. Wir entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie und übernehmen die Vertretung vor Gericht. In Notfällen leisten wir Sofort-Beratung rund um die Uhr.

Wir sind für Sie da – als Strafverteidiger und Berater in allen Belangen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall. Nehmen Sie Kontakt auf!