Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen


Deutschland

Gute Verträge sind die Grundlage, Rechte zu begründen.

Um Rechte hingegen durchzusetzen, bedarf es jedoch häufig der formellen Zwangsvollstreckung. Das gleiche gilt für die Abwehr unberechtigter Forderungen. In beiden Fällen unterstützen wir Sie umfassend und zuverlässig.

  1. Rechte durchsetzen und Gewährleistung fordern
  2. Geldforderungen zwangsweise durchsetzen
  3. Nicht immer sind Forderungen berechtigt
  4. Oft sind Preis und Gegenleistung nicht genau definiert
  5. Ungerechtfertigte Abmahnungen im Internet

1. Rechte durchsetzen und Gewährleistung fordern

Ihr Vertragspartner leistet nicht so, wie er soll, liefert verspätet oder nicht in der vereinbarten Qualität? Dann sollten Sie ihn auf Erfüllung der vereinbarten Pflichten hinweisen und Ihre Ansprüche gegebenenfalls zwangsweise durchsetzen. Ist die Erfüllung oder Nachbesserung nicht möglich, stehen Ihnen in der Regel mehr oder minder umfangreiche Gewährleistungsrechte zu: Nachbesserung oder Nachlieferung Preisminderung, Rückerstattung oder Schadensersatz. Diese Ansprüche richten sich grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, werden aber spezifiziert oder modifiziert durch den individuellen Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne beraten wir Sie bei der richtigen Vorgehensweise.

2. Geldforderungen zwangsweise durchsetzen

Gerät Ihr Vertragspartner mit der Bezahlung Ihrer Lieferungen und Leistungen in Verzug, sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen und Ihre Forderungen titulieren lassen und dann zwangsweise durchsetzen. Das gilt erst recht, wenn Ihr Vertragspartner kurz vor oder bereits in der Insolvenz steckt. In Deutschland steht Ihnen hierzu das gesamte Instrumentarium des Zwangsvollstreckungsrechts gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) zur Verfügung. Daneben bietet das europäische Recht eine Vielzahl von Möglichkeiten, Gelder auch europaweit einzutreiben. Informieren Sie sich hier, wie Ihnen die Kanzlei Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater dabei helfen kann.

3. Nicht immer sind Forderungen berechtigt

Die Kehrseite der Durchsetzung von Forderungen ist ihre Abwehr. Dabei gilt es zunächst zu prüfen: Sind die gegen Ihr Unternehmen geltend gemachten Forderungen überhaupt wirksam entstanden? Bestehen sie in der behaupteten Höhe oder schulden Sie Ihrem Vertragspartner womöglich viel weniger als vorgetragen? Oder sind die Forderungen längst verjährt? Die Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll ist, mithilfe eines Anwalts genau hinzusehen und im Zweifelsfall erst unter Vorbehalt zu bezahlen.

4. Oft sind Preis und Gegenleistung nicht genau definiert

Besonders konfliktanfällig sind Bereiche, in denen sich im Laufe der Vertragsbeziehung der anfänglich vereinbarte Preis und die Gegenleistung auseinanderentwickeln. Das betrifft etwa das Baurecht, wo standardmäßig Nachtragsforderungen für erweiterte Leistungen erhoben werden. Doch auch in anderen Dienstleistungsbereichen kann es zu Abweichungen kommen. Diese Preiserhöhungen müssen jedoch nicht immer zu Lasten des Auftraggebers gehen, oft trägt der Lieferant oder das Dienstleistungsunternehmen das Preisrisiko. Gerne überprüfen wir die an Sie herangetragenen Forderungen.

5. Ungerechtfertigte Abmahnungen im Internet

Das Internet und der Onlinehandel sind besonders anfällig für unabsichtliche Rechtsverletzungen, während gleichzeitig Wettbewerber nur darauf warten, Rechtsverstöße per Abmahnung und strafbewehrter Unterlassungserklärung zu sanktionieren. Dabei kann es um Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit dem Onlinehandel gehen: Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, gegen die EU-Preisverordnung oder Markenrechtsverletzungen. Ein gutes Vertriebssystem kann vorbeugend helfen, im Ernstfall zählt jedoch nur Gegenwehr. Wir unterstützen Sie, gegen solche per Abmahnung vorgebrachten Forderungen zügig vorzugehen. Wenn es sein muss, nehmen wir Ihre Gegner auch per einstweiliger Verfügung oder Klage in Anspruch.

Kontakt

Wir sind für Sie da – als Experten für die Abwehr und Durchsetzung von Forderungen. Die internationale Forderungsdurchsetzung gehört zu unseren Spezialisierungen. Wir freuen uns Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen behilflich zu sein. Nehmen Sie Kontakt auf!


 

Österreich

Nicht immer wird ein vertraglich begründeter Anspruch in der geschäftlichen Wirklichkeit ohne weiteres anerkannt. Zuweilen ist seine gerichtliche Durchsetzung nötig. Ebenso verhält es sich mit der Abwehr unberechtigter Forderungen. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in beiden Fällen zur Seite.

  1. Durchsetzung von Rechten/Gewährleistung
  2. Durchsetzung von Geldforderungen
  3. Unberechtigte Forderungen
  4. Definition von Preis und Gegenleistung
  5. Ungerechtfertigte Abmahnungen im Internet

1. Durchsetzung von Rechten/Gewährleistung

Erbringt ein Vertragspartner nicht die vereinbarte Leistung, liefert zu spät oder in schlechter Qualität, empfiehlt es sich, ihn zunächst auf Erfüllung oder Nachbesserung zu klagen. Ist das nicht möglich, stehen Ihnen in der Regel verschiedene Gewährleistungsrechte zu: Nachbesserung oder Nachlieferung, Preisminderung, Rückerstattung oder Schadenersatz. Diese Ansprüche sind grundsätzlich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und können durch den individuellen Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezifiziert sein. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne zur richtigen Vorgehensweise.

2. Durchsetzung von Geldforderungen

Bleibt eine Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen trotz Mahnung aus, ist der Erwerb eines vollstreckbaren Titels anzuraten – insbesondere, wenn dem Schuldner die Insolvenz droht. Grundlage einer Vollstreckung kann sowohl die österreichische Exekutionsordnung (EO) als auch das europäische Recht sein. In jedem Fall stehen wir Ihnen gern auf nationaler und internationaler Ebene zur Seite.

3. Unberechtigte Forderungen

Umgekehrt kann es zu Forderungen gegen Ihr Unternehmen kommen, die es abzuwehren gilt. Hier ist zunächst zu prüfen, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt entstanden ist, ob sie sich aus dem zugrundeliegenden Vertrag ergibt, die korrekte Höhe hat und noch nicht verjährt ist. Im Zweifelsfall ist eine Bezahlung nur unter Vorbehalt zu empfehlen. In all diesen Fragen beraten wir Sie umfassend und helfen bei der Abwehr unberechtigter sowie der Korrektur fehlerhafter Forderungen.

4. Definition von Preis und Gegenleistung

Vertragsbeziehungen, in denen die Leistung nicht präzise kalkulierbar ist, bergen ein besonders hohes Konfliktpotenzial – so etwa im Baurecht, wo es regelmäßig zu Nachforderungen kommt. Das bedeutet jedoch nicht, dass solche Preiserhöhungen ausnahmslos vom Auftraggeber getragen werden müssen – je nach vertraglicher Vereinbarung kann das Risiko auch beim Dienstleister oder Lieferanten liegen. Wir überprüfen gerne alle gegen Ihr Unternehmen geltend gemachten Forderungen und sind Ihnen bei der Abwehr oder Klärung behilflich.

5. Ungerechtfertigte Abmahnungen im Internet

So schnell, wie im Internet Geschäfte abgeschlossen werden, so schnell erfolgen auch Abmahnungen. Gerade der Online-Handel ist anfällig für unfreiwillige Rechtsverstöße, die Wettbewerber oft umgehend mit Abmahnungen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen ahnden. Wo solchen Abmahnungen nicht durch solide Verträge und ein ausgereiftes Vertriebssystem vorzubeugen ist, hilft nur Gegenwehr: Wir helfen Ihnen dabei, gegen solche per Abmahnung vorgebrachten Forderungen zügig vorzugehen – falls erforderlich auch per einstweiliger Verfügung oder Klage.

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Auch bei der Abwehr und Durchsetzung von Forderungen in Österreich sind wir für Sie da. Besonders die internationale Forderungsdurchsetzung gehört zu unseren Spezialisierungen. Nehmen Sie Kontakt auf!

 


 

Liechtenstein

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie im Wege der Exekution kompetent bei der Durchsetzung Ihrer Forderung

Ihre Geschäftsbeziehung haben Sie durch entsprechende Verträge abgesichert. Mit diesen haben Sie Rechte und Pflichten normiert und begründet. Jedoch kann es trotz aller Bemühungen und des Einsatzes dazu kommen, dass Ihre Rechte weiterhin ignoriert und Ihre Ansprüche nicht erfüllt werden. In diesen Fällen bedarf es der Exekution.

Ebenso ist nicht auszuschliessen, dass Ihr Vertragspartner Sie - trotz anderslautender gesetzlicher und/oder vertraglicher Vereinbarung - mit unberechtigten Forderungen konfrontiert. In diesen Fällen unterstützen wir Sie bei der Abwehr dieser unberechtigten Forderungen.

  1. Die Exekution
  2. Rechte durchsetzen - Gewährleistung fordern
  3. Forderungen zwangsweise durchsetzen
  4. Forderungen abwehren
  5. Abweichungen von vereinbarten Pflichten
  6. Abmahnungen im Internet

1. Die Exekution

Eine Exekution wird allgemein als Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von Ansprüchen des Gläubigers gegen den Schuldner verstanden. Da nahezu alle Rechtsordnungen die Anwendung von Selbstjustiz verbieten, besteht ein Anspruch des Bürgers auf staatliche Rechtshilfe zur Durchsetzung seiner Ansprüche. Im Rahmen dieser staatlichen Rechtshilfe wird geprüft, ob alle zur Exekution erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Voraussetzungen der Exekutionsordnung erfüllt sind. So ist vor allem ein Exekutionstitel, Art. 1 EO erforderlich. Unabhängig ob im Verfahren zur Erlangung eines Exekutionstitels oder in der Einleitung des Exekutionsverfahrens, unsere Rechtsanwälte begleiten und unterstützen Sie bei allen notwendigen Verfahrensschritten. Ebenso können Sie sich der Situation ausgesetzt sehen, dass eine Forderung gegen Sie zu Unrecht exekutiert wird. Verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel eine Oppositionsklage (z.B. Exekutionsführung trotz erfolgreichem und bezahltem Ausgleich) nach Art. 18 EO oder einer Impugnationsklage (z.B. erschlichener Exekutionstitel) nach Art. 19 EO, geben Ihnen die Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Exekutionen zu wehren. Schliesslich kann auch die Einschränkung der Exekution, Art. 23 EO, oder die Aufschiebung der Exekution, Art. 24 EO, angezeigt sein. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie umfassend zu Ihren Optionen und handeln rasch, um die mit einer Exekution verbundenen Nachteile für Sie so weit als möglich zu reduzieren.

2. Rechte durchsetzen – Gewährleistung einfordern

Mit Ihrem Geschäftspartner haben Sie seinerzeit einen klaren und unmissverständlichen Vertrag geschlossen. Dennoch leistet Ihr Vertragspartner nicht bzw. nicht vereinbarungsgemäss. Unabhängig davon, ob Ihr Vertragspartner zu spät, nicht in der vereinbarten Qualität oder vereinbarten Menge leistet bzw. liefert, stehen Ihnen diverse Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen offen. Oftmals hilft schon ein Hinweis auf die vereinbarten Verpflichtungen. Sollte dies nicht helfen, so können Sie Ihre Rechte auch zwangsweise durchsetzen. Massgeblich hierfür sind zunächst die vertraglichen Regelungen, unabhängig ob diese im Vertragstext selbst oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart wurden, da diese die allgemeinen gesetzlichen Regeln spezifizieren und modifizieren. Ergeben sich aus dem Vertrag selbst keine Ansprüche für diese Fälle ergeben sich Ihre Ansprüche aus §§ 918 ff. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Diese wären unter anderem die Nachlieferung oder Schadenersatz. Auch besteht dann die Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag. Ihre Optionen sind mithin mannigfaltig. Unsere Experten beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und zur für Sie passenden Vorgehensweise.

3. Forderungen zwangsweise durchsetzen

Gerät Ihr Geschäftspartner mit seinen Leistungen, unabhängig ob es sich hierbei um die Erfüllung seiner Zahlungs- oder einer sonstigen Verpflichtung handelt, in Verzug, ist Eile geboten. Dies umso mehr, wenn sich Ihr Geschäftspartner in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und ein Konkursverfahren bevorsteht oder bereits betrieben wird. Bevor Sie die Exekution zur Sicherung Ihrer Ansprüche veranlassen können, benötigen Sie einen Exekutionstitel. Erst das Vorliegen eines Exekutionstitels eröffnet Ihnen Wege, gegen den Schuldner zwangsweise vorzugehen.

Befindet sich Ihr Geschäftspartner in Zahlungsverzug kommt es beispielsweise in Betracht, einen Zahlbefehl zu beantragen. Dieses Verfahren ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit eine Geldforderung titulieren zu lassen. Ob diese Option in Ihrem Fall sinnig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne beraten und begleiten wir Sie bei den erforderlichen Schritten. Aufgrund der überschaubaren Grösse des Fürstentums ist es nicht auszuschliessen, dass Ihr Schuldner gegebenenfalls im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz ansässig ist. In diesen Fällen ist die grenzüberschreitende Ausrichtung der Kanzlei Viehbacher für Sie von unschätzbarem Wert. Unsere Berater kennen die jeweils schnellsten, günstigsten und risikolosesten Möglichkeiten zur Wahrung Ihrer Rechte und begleiten Sie bei deren Umsetzung. Die internationale Forderungsdurchsetzung gehört zu den Spezialisierungen der Kanzlei Viehbacher. Weitere Informationen finden Sie hier.

4. Forderungen abwehren

Ebenso wie Sie, kann Ihr Geschäftspartner zur Ansicht gelangen, dass Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Sodann befinden Sie sich in einer Situation, in welcher Sie sich verteidigen und ggf. unberechtigte Forderungen abwehren müssen. Ausgangspunkt einer Verteidigung in solchen Fällen ist zunächst die Prüfung, ob die gegen Sie bzw. Ihr Unternehmen geltend gemachten Forderungen überhaupt entstanden sind. Bereits Formmängel können dazu führen, dass vertragliche Verpflichtungen gar nicht erst entstehen. Musste festgestellt werden, dass Sie sich tatsächlich wirksam verpflichtet haben, ist sodann zu klären, ob die Forderung Ihres Geschäftspartners bereits untergegangen ist. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn Sie Ihre Verpflichtung erfüllt haben. Besteht die Forderung Ihres Geschäftspartners zu Recht, ist schliesslich zu prüfen, ob dieser seine Forderung überhaupt durchsetzen kann. Dies umso mehr, wenn seine Forderung seit langer Zeit besteht und er diese bislang nicht geltend gemacht hat. Die Erfahrung zeigt, dass eine fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen Anwalt regelmässig von Nutzen ist. Im Rahmen der fachkundigen Beurteilung kann es angezeigt sein, eine Zahlung unter Vorbehalt zu leisten, um auf diese Weise negative Konsequenzen zu vermeiden.

5. Abweichungen von vereinbarten Pflichten

Besonders konfliktträchtig sind alle Bereiche, in denen sich während der Vertragsbeziehung die vereinbarten Leistungspflichten verändern. Insbesondere im Baurecht werden Nachtragsforderungen für erweiterte bzw. zusätzliche Leistungen geltend gemacht. Doch auch in anderen Bereichen kann es zu Abweichungen und Preisänderungen kommen. Dieses Risiko hat nicht immer der Auftraggeber zu tragen, im Gegenteil. Oftmals hat Ihr Lieferant bzw. Ihr Geschäftspartner das sogenannte Preisrisiko zu tragen. Gerne überprüfen unsere Berater die an Sie herangetragene Forderung und wehren Sie, sofern Sie unberechtigt ist, erfolgreich ab.

6. Abmahnungen im Internet

Das Internet und der Onlinehandel sind für Unternehmer eine grosse Chance um Ihr Unternehmen zu präsentieren, neue Kundenkreise zu akquirieren und Marktanteile zu gewinnen. Beachtlich ist jedoch, dass gerade der Onlinehandel überaus anfällig für unbewusste oder bewusste Regelverstösse ist. Rechtsverletzungen werden von Wettbewerbern oder Dritten mit Abmahnungen und strafbewährten Unterlassungserklärungen sanktioniert. Die Optimierung Ihres Vertriebssystems kann vorbeugend helfen diese Risiken zu minimieren. Doch vollständig ausgeschlossen ist das Risiko damit nicht. Vielmehr gilt es im Ernstfall zur Gegenwehr zu greifen. Gerade bei der Zustellung einer Abmahnung gilt es, zügig zu reagieren. Darüber hinaus kann es angezeigt sein, aus der passiven Verteidigung in den Angriff zu wechseln und Ihren Gegner per einstweilige Verfügung oder Klage in Anspruch zu nehmen.

Kontakt

Wir sind in allen Fragen zur Abwehr und Durchsetzung von Forderungen fachkundige Berater. Die internationale Forderungsdurchsetzung ist eines unserer Spezialgebiete. So können Sie sich auch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen zur Abwehr und Durchsetzung von Forderungen auf unsere Expertise verlassen. Sie haben Fragen? Unsere Experten freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 


 

Schweiz

Gute Verträge sind die Grundlage, Rechte zu begründen. Um Rechte hingegen durchzusetzen, bedarf es jedoch häufig einer formellen Zwangsvollstreckung oder einer Betreibung. Das gleiche gilt für die Abwehr unberechtigter Forderungen. In beiden Fällen unterstützen wir Sie umfassend und zuverlässig.

  1. Rechte durchsetzen und Gewährleistung fordern
  2. Geldforderungen zwangsweise durchsetzen
  3. Nicht immer sind Forderungen berechtigt: Forderungsabwehr
  4. Oft sind Preis und Gegenleistung nicht genau definiert
  5. Ungerechtfertigte Abmahnungen im Internet

1. Rechte durchsetzen und Gewährleistung fordern

Ihr Vertragspartner leistet nicht so, wie er soll, liefert verspätet oder nicht in der vereinbarten Qualität? Dann sollten Sie ihn auf Erfüllung der vereinbarten Pflichten hinweisen und Ihre Ansprüche gegebenenfalls zwangsweise durchsetzen. Ist die Erfüllung oder Nachbesserung nicht möglich, stehen Ihnen in der Regel mehr oder minder umfangreiche Gewährleistungsrechte zu: Nachbesserung oder Nachlieferung, Preisminderung, Rückerstattung oder Schadensersatz. Diese Ansprüche richten sich grundsätzlich nach dem Obligationenrecht, werden aber spezifiziert oder modifiziert durch den individuellen Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerne beraten wir Sie bei der richtigen Vorgehensweise.

2. Geldforderungen zwangsweise durchsetzen

Gerät Ihr Vertragspartner mit der Bezahlung Ihrer Lieferungen und Leistungen in Verzug, sollten Sie keine Zeit verstreichen lassen, Ihre Forderungen begründen lassen und dann zwangsweise durchsetzen. Das gilt erst recht, wenn Ihr Vertragspartner kurz vor der Zahlungsunfähigkeit steht oder diese bereits erklärt hat. In der Schweiz stehen Ihnen für Geldforderungen das gesamte Instrumentarium des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), für sonstige Ansprüche die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) zur Verfügung. Daneben bietet das europäische Recht eine Vielzahl von Möglichkeiten, Gelder auch europaweit einzutreiben. Informieren Sie sich hier, wie Ihnen die Kanzlei Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater dabei helfen kann.

3. Nicht immer sind Forderungen berechtigt: Forderungsabwehr

Die Kehrseite der Durchsetzung von Forderungen ist ihre Abwehr. Dabei gilt es zunächst zu prüfen: Sind die gegen Ihr Unternehmen geltend gemachten Forderungen überhaupt wirksam entstanden? Bestehen sie in der behaupteten Höhe oder schulden Sie Ihrem Vertragspartner womöglich viel weniger als vorgetragen? Oder sind die Forderungen längst verjährt? Die Erfahrung zeigt, dass es sinnvoll ist, mithilfe eines Anwalts genau hinzusehen, im Zweifelsfall erst unter Vorbehalt zu bezahlen und eine gezielte Forderungsabwehr zu gestalten.

4. Oft sind Preis und Gegenleistung nicht genau definiert

Besonders konfliktanfällig sind Bereiche, in denen sich im Laufe der Vertragsbeziehung der anfänglich vereinbarte Preis und die Gegenleistung auseinanderentwickeln. Das betrifft etwa das Baurecht, wo standardmässig Nachtragsforderungen für erweiterte Leistungen erhoben werden. Doch auch in anderen Dienstleistungsbereichen kann es zu Abweichungen kommen. Diese Preiserhöhungen müssen jedoch nicht immer zu Lasten des Auftraggebers gehen, oft trägt der Lieferant oder das Dienstleistungsunternehmen das Preisrisiko. Gerne überprüfen wir die an Sie herangetragenen Forderungen.

5. Ungerechtfertigte Abmahnungen im Internet

Das Internet und der Onlinehandel sind besonders anfällig für unabsichtliche Rechtsverletzungen, während gleichzeitig Wettbewerber nur darauf warten, Rechtsverstösse gerichtlich zu sanktionieren. Dabei kann es um Wettbewerbsverstösse im Zusammenhang mit dem Onlinehandel gehen: Verstösse gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder Markenrechtsverletzungen. Ein gutes Vertriebssystem kann vorbeugend helfen, im Ernstfall zählt jedoch nur Gegenwehr. Wir unterstützen Sie, gegen solche Forderungen zügig vorzugehen. Wenn es sein muss, nehmen wir Ihre Gegner auch per vorsorgliche Massnahmen oder Klage in Anspruch.

Kontakt

Wir sind für Sie da – als Schweizer Experten für die Abwehr und Durchsetzung von Forderungen. Die internationale Forderungsdurchsetzung gehört zu unseren Spezialisierungen. Wir freuen uns Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen behilflich zu sein. Nehmen Sie Kontakt auf!

 


 

Italien

Die Informationen zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Italien befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, wofür wir höflich um Ihr Verständnis bitten. Bitte nehmen Sie daher gerne direkt Kontakt mit uns auf, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Wir begleiten unsere Mandanten seit mehr als zehn Jahren in fünf verschiedenen Ländern bei der Forderungsdurchsetzung und -abwehr aus Lieferungen und Leistungen. Bei uns sind Sie daher kompetent beraten und vertreten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

 

Ihre Ansprechpartner

Lothar Bücherl, Rechtsanwalt

» Lothar Bücherl

Rechtsanwalt

E-Mail: l.buecherl@viehbacher.com

Silvia Hess, Rechtsanwältin

» Dr. Silvia Hess

Rechtsanwältin

E-Mail: s.hess@viehbacher.com

Irina Schulz, Rechtsanwältin

» Irina Schulz

Rechtsanwältin

E-Mail: i.schulz@viehbacher.com

 

 

Ihre Ansprechpartner

Mag. Florian Proxauf, Rechtsanwalt

» Mag. Florian Proxauf

Rechtsanwalt

E-Mail: f.proxauf@viehbacher.com

 

Dr. Lothar Stix, LL.M., LL.M., Rechtsanwalt

» Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M.

Rechtsanwalt

E-Mail: wien@viehbacher.com

Ihre Ansprechpartner

Dr. Christian Presoly, Rechtsanwalt

» Dr. Christian Presoly

Rechtsanwalt

E-Mail: c.presoly@viehbacher.com


Lic. iur. Daniel R. Tschikof, LL.M., Rechtsanwalt

» Lic. iur. Daniel R. Tschikof

LL.M., Rechtsanwalt

E-Mail: d.tschikof@viehbacher.com

 

Ihr Ansprechpartnerin

Susanne Hirschberg, LL.M., Rechtsanwältin

» Susanne Hirschberg

LL.M., Rechtsanwältin

E-Mail: s.hirschberg@viehbacher.com