Damit aus Ideen Werte werden
Die Kanzlei Viehbacher sorgt für die umfassende Absicherung aller gewerblichen Schutzrechte. Dazu gehören insbesondere das Markenrecht, das Designrecht und die Patentvalidierung.
Am Anfang steht immer eine Idee. Diese gilt es zu schützen.
Damit aus Ideen Erfindungen werden können oder Baupläne für Maschinen oder Bauwerke, bedarf es oft vieler Jahre Arbeit und hoher finanzieller Investitionen. Umso wichtiger ist für Unternehmen der gewerbliche Rechtsschutz, oft mit dem englischen Begriff Intellectual Property bezeichnet. Er schützt das geistige Eigentum des Unternehmens und entsteht durch die Eintragung der jeweiligen Schutzrechte in ein Register. Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören Marken, Design- und Geschmackmuster sowie Patente, die auf Software oder technische und medizinische Erfindungen erteilt werden können.
Strategische Eintragung von Schutzrechten – ein Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg
Die Kanzlei Viehbacher berät Unternehmen dabei, die passenden Schutzrechte eintragen zu lassen, um das unternehmerische Know-how im In- und Ausland wirkungsvoll zu schützen. Wir prüfen die Eintragungsfähigkeit von Schutzrechten und sorgen dafür, dass Ihnen bei der Eintragung kein Wettbewerber zuvorkommt.
Schutzrechtsverletzungen – ein Fall für den Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Die weitsichtige Vorsorge ist aber nur der erste Baustein einer nachhaltigen Schutzrechtsstrategie. Der zweite Baustein ist die lückenlose Kontrolle und stetige Anpassung des unternehmerischen Schutzrechtsportfolios. Der dritte Baustein ist die schlagkräftige Abwehr von Schutzrechtsverletzungen. Kommt es zu einer Rechtsverletzung, sorgen wir dafür, dass diese schnell und nachhaltig unterbunden wird. Wir sprechen Abmahnungen aus, schalten die Wettbewerbsbehörden ein, nehmen Rechtsverletzer vor Gericht in Anspruch oder erwirken in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden effektive Beschlagnahmen. Auf Messen bekämpfen wir Produktpiraten mit Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Unser Kanzleinetzwerk mit Standorten in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, in der Schweiz und in Italien ermöglicht es uns, gegen Schutzrechtsverletzungen auch grenzüberschreitend vorzugehen.
Urheberrecht – sicher geschützt in allen Belangen des Gewerblichen Rechtsschutzes
Neben den gewerblichen Schutzrechten, welche erst dadurch entstehen, dass sie in ein Register eingetragen werden, sichert das Urheberrecht auch ohne Eintragung das geistige Eigentum. Das Urheberrecht entsteht an Werken der Musik, Fotografie oder darstellenden Kunst zunächst alleine durch den schöpferischen Akt der Herstellung.
Die praktische und rechtliche Herausforderung besteht jedoch darin, es vor Verletzungen zu schützen und insbesondere seine wirtschaftliche Verwertung umfassend zu regeln. Daher entwickelt die Kanzlei Viehbacher im Mandantenauftrag umfassende Wertschöpfungsstrategien. So ist sichergestellt, dass über Nutzungsrechte und Lizenzen Gewinn erzielt wird und unberechtigten Nutzungen der Riegel vorgeschoben wird. Dass wir dabei immer auch für die steueroptimale Strukturierung der Einnahmen sorgen, ist bei Viehbacher Bestandteil unserer Beratungsdienstleistung.
Standortübergreifende Zusammenarbeit – für den sicheren Schutz Ihrer Marken und Patente
Zum Schutz Ihrer gewerblichen Schutzrechte und Ihrer Urheberrechte stehen wir Ihnen als Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zur Verfügung – an unserem österreichischen Standort in Wien oder auch in München, Zürich, Brixen oder Triesen. Auf diese Weise haben Sie einen Ansprechpartner, egal in welchem der fünf Länder – Österreich, Deutschland, Schweiz, Italien oder Liechtenstein – Sie Rechte eintragen oder gegen Rechtsverletzungen vorgehen möchten.
Mehr erfahren Sie hier:
Wir sind für Sie da – als Experten beim strategischen Schutz und der Durchsetzung Ihrer Eigentumsrechte.
Schützen Sie Ihre Ideen – nehmen Sie Kontakt auf.