Strafrecht

Ihr Anwalt für Strafrecht – damit es am Ende gut für Sie ausgeht

Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sehen wir unsere Aufgabe darin, Unternehmen und Einzelpersonen bestmögliche Beratung und Verteidigung im Strafverfahren zu geben. Zudem unterstützen wir international als Anwalt für Strafrecht Unternehmen darin, für Prävention zu sorgen. Denn wirkungsvolle Compliance im Unternehmen trägt erheblich dazu bei, dass es gar nicht erst zu Ermittlungen wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kommt.

Die Kanzlei VIEHBACHER steht Ihnen an allen Standorten mit einem Anwalt für Strafrecht zur Seite: in Deutschland (München), in Österreich (Wien), in der Schweiz (Zürich), in Liechtenstein (Triesen) oder Italien (Brixen). Wenn nötig, arbeiten die Anwälte länderübergreifend Hand in Hand für Sie. Somit sind Sie auch bei komplexen internationalen Strafmandaten bei uns immer in guten Händen.

Schwerpunkte derstrafrechtlichen Beratung von Unternehmen

1. Compliance- und strafrechtliche Präventionsberatung von Unternehmensvertretern und Aufsichtspersonen

Als Ansprechpartner von Geschäftsführern, Führungskräften und Mitgliedern der Aufsichtsgremien beraten die Rechtsanwälte vorbeugend und in allen Belangen der Compliance. Oft ist es ein behördliches Verfahren, welches den Anstoß gibt, künftigen Rechtsverstößen systematisch vorzubeugen. Dann steht die Kanzlei VIEHBACHER Unternehmen zur Seite, um ein unternehmensinternes Compliance-System aufzubauen oder ein bestehendes System als externer Ombudsmann oder als Berater zu verstärken. Weitere Informationen zum Thema Compliance- und strafrechtliche Präventionsberatung erhalten Sie hier.

2. Verteidigung bei Strafverfahren gegen Unternehmen

Strafbare Handlungen können auch zu Sanktionen gegen das Unternehmen selber führen. Zwar kennt nicht jedes Land ein Unternehmensstrafrecht beziehungsweise eine Strafbarkeit der juristischen Person des Unternehmens. Doch auch in diesem Fall, das gilt etwa für Deutschland, wird das Unternehmen sanktioniert, zum Beispiel durch Bußgelder oder durch die Abschöpfung der aus der Straftat erlangten Gewinne.

Unabhängig von einer konkreten Unternehmensstrafbarkeit müssen Unternehmen mit weiteren Konsequenzen rechnen: Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten, Umsatzeinbußen aufgrund von Reputationsschäden, Ausschlüsse von Bieterlisten in Vergabeverfahren oder Steuernachzahlungen.

In allen Fällen ist eine kundige und effektive Beratung und Verteidigung des Unternehmens unerlässlich. Weitere Informationen zur Verteidigung in Unternehmensstrafsachen lesen Sie hier.

Strafverteidigung und strafrechtliche Beratung von Privatpersonen

Geschäftsführer, Manager, Aufsichtsräte und Privatpersonen verteidigen wir als Fachanwalt für Strafrecht und als Spezialisten für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafsachen. Dazu zählen insbesondere folgende Delikte: 

  • Korruption
  • Insolvenz
  • Untreue
  • Betrug
  • Steuerdelikte

Die international tätigen Strafverteidiger entwickeln die für Sie richtige Verteidigungsstrategie und übernehmen selbstverständlich auch die Vertretung vor Gericht. In Notfällen wird Sofort-Beratung rund um die Uhr gewährleistet.


Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall. Nehmen Sie Kontakt auf und fragen Sie nach einem Rechtsanwalt für Strafrecht.