Compliance- und strafrechtliche Präventionsberatung von Unternehmensvertretern und Aufsichtspersonen


Deutschland

Compliance – Starke Regeln für erfolgreiche Unternehmen in Deutschland

Jede Investition in gute Compliance macht Ihr Unternehmen profitabler und verbessert sein Image. Das Fehlen von Schutz- und Überwachungsmechanismen hingegen öffnet die Türen für strafbare Handlungen wie Korruption, Untreue, Bestechung oder Bestechlichkeit. Als Verantwortliche im Unternehmen sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden. Auf diesem Weg stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Strafrecht und erfahrene Experten für Compliance zur Seite.

  1. Deutscher Corporate Governance Kodex: internationale Standards für gute Unternehmensführung
  2. Pflicht der Unternehmensleitung, Compliance-Vorschriften einzuhalten
  3. Ihre Compliance-Strategie gibt rechtssichere Antworten auf heikle Fragen
  4. Compliance – wichtig für kleine und große Unternehmen
  5. Brennpunkte im eigenen Unternehmen identifizieren
  6. Compliance muss vorbeugend erfolgen
  7. Compliance-Guidelines: Richtschnur für rechtskonformes Handeln
  8. Compliance – Vision oder gelebte Wirklichkeit?
  9. Jede Branche hat ihre eigenen Compliance-Herausforderungen
  10. Regelmäßige Schulungen verankern das Bewusstsein für Compliance
  11. Hinweisgebersysteme und Whistleblowing decken Missstände auf

1. Deutscher Corporate Governance Kodex – internationale Standards für gute Unternehmensführung

In Deutschland gilt der von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex aufgestellte Kodex. Er stellt die gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und empfiehlt außerdem international anerkannte Standards für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Diese Standards sind in Deutschland zwar kein bindendes Recht, gemäß § 161 Aktiengesetz müssen börsennotierte Unternehmen jedoch eine sogenannte Entsprechenserklärung abgeben. Damit erklären sie, dass sie den Standards folgen und müssen begründen, wenn sie in Einzelfällen davon abweichen. Nicht-börsennotierte Unternehmen müssen dies nicht tun, für sie haben die Standards guter Unternehmensführung jedoch Empfehlungscharakter.

2. Pflicht der Unternehmensleitung, Compliance-Vorschriften einzuhalten

Zur Einhaltung gesetzlicher Compliance-Vorschriften und zu gesetzeskonformem Verhalten sind ausnahmslos alle Unternehmen verpflichtet. Dies ergibt sich indirekt aus den §§ 9, 30 und 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), wonach Unternehmen bei einem Verstoß mit Bußgeldern belegt werden können. In § 130 OwiG steht:

Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist.

Verletzen die Verantwortlichen im Unternehmen diese Pflicht, können sie sogar bestraft werden. Auch aus den §§ 91, 93 Aktiengesetz (AktG) sowie § 43 GmbH-Gesetz ergibt sich eine Pflicht, Compliance-Vorschriften einzuhalten, denn sie verpflichten den Vorstand oder die Geschäftsführung, wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

3. Ihre Compliance-Strategie gibt rechtssichere Antworten auf heikle Fragen

Mit einer umfassenden Compliance-Strategie helfen Ihnen die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Viehbacher, Antworten auf drängende Fragen zu finden:

  • Wie verhindere ich Korruption und Bestechung in meinem Unternehmen?
  • Wie vermeide ich Interessenkonflikte?
  • Welche Klauseln passen zu uns für das Handeln nach ethischen Grundsätzen? Wie gehen wir mit vertraulichen Daten um?
  • Wie gehe ich mit Sponsoring, Geldwäsche, Insiderhandel oder Datenschutz um?

4. Compliance – wichtig für kleine und große Unternehmen

Der praktische Aufbau eines Compliance-Systems ist nicht nur ein Thema für Konzernriesen. Auch der Mittelstand ist betroffen. Im Gegensatz zu großen Unternehmen verfügen aber vor allem kleinere Mittelständler selten über Compliance-Experten im eigenen Hause. Zwei Gründe dafür sind fehlende juristische Mitarbeiter und Zeitnot. Als im Mittelstand erfahrene Kanzlei stehen wir Ihnen deshalb beratend zur Seite.

5. Brennpunkte im eigenen Unternehmen entdecken

Angepasst an Ihre Unternehmensgröße weisen wir Sie auf „wunde Punkte“ hin, die Ihr Unternehmen strafrechtlich angreifbar machen könnten. Nehmen Ihre Mitarbeiter etwa Geschenke an oder laden Geschäftspartner ein, scheint das zunächst harmlos zu sein. Dabei kann schon das alleine den Verdacht korrupter Handlungen hervorrufen.

6. Compliance muss vorbeugend erfolgen

Compliance muss vorbeugend erfolgen. Denn wenn die Mechanismen für rechtskonformes Handeln erst einmal versagt haben, wird es umso schwerer, die Ermittlungsbehörden von dem Verdacht einer Straftat – zum Beispiel einer Bestechung – wieder überzeugend abzubringen. Daher muss die Unternehmensführung alles tun, um unternehmenstypische Straftaten zu verhindern.

7. Compliance-Guidelines: Richtschnur für rechtskonformes Handeln

Richtlinien und Schulungen können helfen, Fehltritte zu vermeiden. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Compliance-Leitlinien, die Ihre Mitarbeiter anleiten und in Zweifelsfällen Richtschnur sind. So werden in Ihrem Unternehmen Regeln und Grenzen eingehalten.

8. Compliance – Vision oder gelebte Wirklichkeit?

Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehört auch, dass Sie Aufsichtspersonen bestellen, sorgfältig auswählen und überwachen. Als Unternehmer sind Sie gefordert, in Ihrem Unternehmen den Compliance-Gedanken zu leben. Hierbei stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite – als Ihr rechtlicher Begleiter und Partner.

9. Jede Branche hat ihre eigenen Compliance-Herausforderungen

Ganz gleich, in welcher Branche Sie tätig sind, wir stellen uns auf Sie ein. Chemie, Lebensmittel, Pkw oder Maschinenbau sind nur einige Beispiele. In jedem individuellen Fall muss die Compliance zum Unternehmen passen und sitzen wie ein Maßanzug. Dafür sind wir für Sie da.

10. Regelmäßige Schulungen verankern das Bewusstsein für Compliance

Was wir als rechtliche Berater Ihnen in Sachen Compliance vermitteln, müssen Sie im Unternehmen kommunizieren und streuen. Wirksam lässt sich das nur schaffen, indem die Mitarbeiter sensibilisiert werden. Nachhaltige Schulung und Weiterbildung in Compliance sind die Stichworte.

11. Hinweisgebersysteme und Whistleblowing decken Missstände auf

Wenn Sie Hinweisgebersysteme in Ihrem Unternehmen installieren, decken Sie Probleme frühzeitig auf und werden nicht böse überrascht, wenn regelwidriges Verhalten auftritt. Als Spezialisten für Compliance etablieren wir für Sie Whistleblower-Hotlines und agieren als Ihr Ombudsman.

Wir sind für Sie da – als Experten bei der Gestaltung Ihrer Compliance. Sie haben noch Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Österreich

Compliance – Starke Regeln für erfolgreiche Unternehmen in Österreich

Compliance ist nicht nur ein Regelwerk zur Verhinderung kriminellen Verhaltens von Mitarbeitern eines Unternehmens. Sie ist auch ein Imageträger und kann die Marktposition eines Unternehmens stärken. Mit gezielten Investitionen in eine gute Compliance werden also nicht nur strafbare Handlungen wie Korruption, Untreue, Bestechung oder Bestechlichkeit erschwert, sondern sogar das Geschäft als solches verbessert. Zu all diesen Fragen und Aspekten stehen wir Ihnen als erfahrene Fachanwälte für Strafrecht und Experten für Compliance in Österreich zur Seite.

  1. Austrian Standards – jetzt auch für gute Unternehmensführung
  2. Pflicht der Unternehmensleitung, Compliance-Vorschriften einzuhalten
  3. Ihre Compliance-Strategie gibt rechtssichere Antworten auf heikle Fragen
  4. Compliance – wichtig für kleine und große Unternehmen
  5. Brennpunkte im eigenen Unternehmen identifizieren
  6. Compliance muss vorbeugend erfolgen
  7. Compliance-Guidelines: Richtschnur für rechtskonformes Handeln
  8. Compliance – Vision oder gelebte Wirklichkeit?
  9. Jede Branche hat ihre eigenen Compliance-Herausforderungen
  10. Regelmäßige Schulungen verankern das Bewusstsein für Compliance
  11. Hinweisgebersysteme und Whistleblowing decken Missstände auf

1. Austrian Standards – jetzt auch für gute Unternehmensführung

Den aktuellen Maßstab in Sachen Compliance setzt in Österreich die sogenannte ON-Regel (ONR) des Austrian Standards (ehemals Österreichisches Normungsinstitut). Diese Regel definiert die Anforderungen an Compliance-Management-Systeme (CMS) österreichischer Unternehmen, die sich nach diesem Standard zertifizieren lassen können. Ein gesetzlicher Zwang dazu besteht nicht; jedoch hat ein solches Zertifikat am Markt fraglos Empfehlungscharakter. Dennoch wird von vielen, besonders kleinen Unternehmen, der bürokratische Aufwand kritisiert.

2. Pflicht der Unternehmensleitung, Compliance-Vorschriften einzuhalten

Dass alle Unternehmen zu gesetzeskonformem Verhalten verpflichtet sind, versteht sich. Führungskräfte, Mitarbeiter und auch juristische Personen dürfen sich kein ordnungswidriges oder gar strafrechtlich relevantes Handeln zu Schulden kommen lassen. Auf staatseigene oder staatsnahe Unternehmen ist zudem das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz von 2012 anwendbar. Der Unternehmensleitung obliegt die Pflicht, auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zu achten.

3. Ihre Compliance-Strategie gibt rechtssichere Antworten auf heikle Fragen

Ein CMS-Zertifikat gemäß der ONR ist zwar nicht zwingend, stärkt aber im Zweifel die Beweiskraft und erleichtert die Abgrenzung eines Unternehmens von möglichen Einzeltätern unter den Mitarbeitern bei Verstößen gegen Compliance-Vorschriften. Wichtig ist jedenfalls eine individuelle, auf das Unternehmen zugeschnittene Compliance-Strategie, zu der wir als erfahrene Kanzlei umfassend beraten. Wie Korruptionsfälle verhindert werden und Interessenkonflikte vermieden werden können, welche Klauseln zum ethischen Kodex eines Unternehmens passen und wie zu handeln ist, wenn es doch zu einem Verstoß im Bereich Sponsoring, Geldwäsche, Insiderhandel oder Datenschutz geht – dazu und zu vielen weiteren Fragen finden wir die beste Lösung.

4. Compliance – wichtig für kleine und große Unternehmen

Ein funktionierendes Compliance-Management ist nicht nur für Konzerne wichtig. In Österreich, wo 99 % aller Unternehmen KMUs und immerhin 80 % in Familienbesitz sind, müssen zu einer flächendeckenden Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften alle Unternehmen beitragen. Gerade kleine Firmen, die keine eigene Rechtsabteilung haben, beraten wir gerne in allen relevanten Fragen zum idealen CMS.

5. Brennpunkte im eigenen Unternehmen entdecken

Je nach Geschäftszweck und Betrieb können Unternehmen an unterschiedlichen Stellen ihre Schwächen haben, wenn es um Compliance geht. Wir analysieren die „wunden Punkte“, die Ihr Unternehmen strafrechtlich angreifbar machen könnten, und verhindern Verdachtsmomente , bevor sie überhaupt entstehen.

6. Compliance muss vorbeugend erfolgen

Compliance muss in erster Linie vorbeugend sein. Ist ein rechtswidriges Handeln erst einmal erfolgt, kann die Schadensbegrenzung zum Problem werden – mit wirtschaftlichen Folgen. Daher muss die Unternehmensführung alles tun, um unternehmenstypische Straftaten zu verhindern.

7. Compliance-Guidelines: Richtschnur für rechtskonformes Handeln

Der beste Schutz vor Compliance-Verstößen sind unternehmensinterne Richtlinien und Schulungen für alle Mitarbeiter. Daher helfen wir Ihnen dabei, Compliance-Leitlinien zu gestalten, die in Zweifelsfällen als verlässliche Richtschnur dienen. So sind in Ihrem Unternehmen von vorn herein alle Regeln und Grenzen bekannt.

8. Compliance – Vision oder gelebte Wirklichkeit?

Zur Wirksamkeit eines Compliance-Systems gehört auch eine ausgewogene Überwachung. Daher empfiehlt sich die Einsetzung von sorgfältig ausgewählten Aufsichtspersonen. Als Unternehmer sind Sie auch stets Vorbild. Eine gelebte Compliance-Kultur geht daher auch von der Unternehmensleitung aus. Unsere Experten stehen Ihnen dabei zuverlässig zur Seite.

9. Jede Branche hat ihre eigenen Compliance-Herausforderungen

Jede Branche, jedes Geschäftsmodell hat andere Bedürfnisse, wenn es um ein verlässliches Compliance-Management geht. Wir analysieren den Bedarf und die besonders kritischen Punkte Ihres Unternehmens und entwickeln ein maßgeschneidertes System von Regeln und Leitlinien.

10. Regelmäßige Schulungen verankern das Bewusstsein für Compliance

Das beste Compliance-Management nützt nur so viel wie seine praktische Umsetzung. Um alle Mitarbeiter ins Boot zu holen, bedarf es einer soliden internen Kommunikation und regelmäßiger Schulungen. Wie das am besten zu organisieren ist, dazu beraten wir Sie gern.

11. Hinweisgebersysteme und Whistleblowing decken Missstände auf

Wichtig ist: Fehler, die passieren, müssen aufgedeckt werden – sonst kann man sie nicht ausgleichen. Dabei helfen Hinweisgebersysteme: Probleme werden frühzeitig aufgedeckt und können in Zukunft verhindert werden. Als Spezialisten für Compliance etablieren wir für Sie Whistleblower-Hotlines und agieren als Ihr Ombudsmann.

Kontakt

Vertrauen Sie auf unsere Expertise bei der Gestaltung Ihrer Compliance. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Liechtenstein

Compliance – Starke Regeln für erfolgreiche Unternehmen in Liechtenstein

Der Begriff der Strafe wird in der Rechtswissenschaft als ein Übel definiert, dass einer Person für ihr eigenes vergangenes tatbestandliches Handeln von der Gesellschaft auferlegt wird und mit welchem ein Tadel verbunden ist.

Diese Definition vermag Zweifel an der Notwendigkeit von einer Compliance-Beratung zu wecken. Jedoch ist seit dem sogenannten Neubürger-Urteils des Landgerichts München im Jahr 2013 die Bedeutung der Compliance unumstritten. Mit diesem Urteil wurde ein ehemaliger Vorstand der Siemens AG zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt und zwar, weil er nicht sichergestellt habe, dass ein funktionierendes Compliance Management System (CMS) installiert ist. Dabei umfasst Compliance mehr als nur die Einhaltung von Regeln, vielmehr wird mit dem Begriff sorgfältiges und gewissenhaftes Handeln in einem Unternehmen umschrieben.

  1. Regeln für erfolgreiche Unternehmen
  2. Compliance - Unternehmensgrösse & Strategie
  3. Vorbeugender Schutz und Schwachpunkte
  4. Mit Guidelines zur gelebten Realität
  5. Compliance – branchenspezifisch & Whistleblowing

1. Regeln für erfolgreiche Unternehmen

Investitionen in Compliance zahlen sich aus. Ein funktionierendes Compliance-System kann das Image Ihres Unternehmens verbessern und führt zu Steigerungen der Profitabilität. Schutz- und Überwachungssysteme gewährleisten, dass strafbare unternehmensschädigende Handlungen, wie beispielsweise Untreue, Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption, soweit als möglich ausgeschlossen werden.

Compliance ist ein Kernelement der sogenannten „Good Governance“ und somit bei der eigentlichen Unternehmensführung von massgeblicher Bedeutung. Daneben sind die Strafdrohungen der §§ 74a ff. des Strafgesetzbuches (StGB), welche die Verantwortlichkeit von juristischen Personen und deren Leitungspersonen bei Gesetzverstösse regeln, abschreckend.

2. Compliance - Unternehmensgrösse & Strategie

Die Unternehmensgrösse hat für die Notwendigkeit eines Compliance-Systems keine Bedeutung. Die gesetzlichen Strafandrohungen in den §§ 74a ff. StGB sprechen nur von der Verantwortlichkeit juristischer Personen und deren Leitungspersonen. Das Gesetz differenziert hier nicht zwischen Konzernriesen und kleinen Anstalten oder Aktiengesellschaften. Umso mehr benötigen gerade kleine mittelständische Betriebe unsere umfassende und fachkundige Compliance-Beratung, da in diesen Betrieben regelmässig keine juristischen Mitarbeiter tätig sind, die die Aufgaben als Compliance-Officer wahrnehmen könnten.

Ausgehend von Ihrem Unternehmen und dessen unternehmerischen Umfeld unterstützen die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Viehbacher Sie bei der Entwicklung einer Compliance-Strategie und Installierung des Compliance-Systems. Drängende Fragen, wie zum Beispiel - Wie kann wirksam Bestechung und Korruption im Unternehmen vermieden werden? - Wie können Interessenkonflikte vermieden werden? - Wie können vertrauliche Daten geschützt werden? - Wie kann Geldwäsche, Insiderhandel etc. wirksam unterbunden werden? werden durch unsere Rechtsanwälte fach- und sachkundig geklärt und mit entsprechenden Klauseln in der Compliance-Strategie verankert.

Bedenken Sie, ein wirksames Compliance-System kann, ebenso wie ein Handeln nach ethischen Grundsätzen ein werberelevanter Wettbewerbsvorteil sein. Ein Investment in diesem Bereich zahlt sich folglich mittelbar und unmittelbar für Sie aus. Sprechen Sie uns gerne an.

3. Vorbeugender Schutz und Schwachpunkte

Ein funktionierendes Compliance-System ist stets präventiv ausgerichtet. Versagen unternehmensinterne Massnahmen für ein gesetzeskonformes Handeln, ist der Verdacht einer Straftat nur schwer auszuräumen. Wurde ein Ermittlungsverfahren von der zuständigen Behörde erst einmal eingeleitet, wird es umso herausfordernder, die Legalität des Handelns darzustellen und eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Ein Problem liegt dabei in der Grösse Liechtensteins selbst begründet. In dem kleinen Staat können Einladungen oder Geschenke aufgrund privater Bekannt- und/oder Verwandtschaft gewährt oder angenommen werden. Jedoch können diese alltäglichen Handlungen auch den Verdacht von Korruption nähren. Aufgrund dessen gilt es, die Schwachpunkte in Ihrem Unternehmen zu identifizieren und diesen mit klaren Regelungen zu begegnen.

4. Mit Guidelines zur gelebten Realität

Es mag auf den ersten Blick verlockend sein, das Thema Compliance mit einer Schulung abzutun und sodann in den bisherigen Arbeitsablauf zurückzukehren. Dieses Vorgehen wird aber weder den gesetzlichen noch den tatsächlichen Anforderungen gerecht. Zu Ihren Aufgaben als Unternehmenslenker und -vertreter gehört es, dass Sie Aufsichtspersonen sorgfältig auswählen, bestellen und schliesslich selbst überwachen. Sie, in der Unternehmensverführung, sind gefordert, die Compliance zu leben und als Vorbild zu dienen.

Um ein funktionierendes Compliance-System in Ihrem Unternehmen wirksam zu verankern reicht es in der Regel nicht aus, dass Sie sich vorbildlich verhalten. Vielmehr helfen Richtlinien und regelmässige Schulungen Ihren Mitarbeitern bei Erlangung des notwendigen Problembewusstseins.

Wir, die Berater der Kanzlei Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater, stehen Ihnen zuverlässig und kompetent zur Seite. Ob bei der Auswahl, Bestellung und Überwachung Ihrer Compliance-Aufsichtsperson, bei der Schulung Ihrer Mitarbeiter zu compliancerelevanten Themen oder bei der Erstellung von Compliance-Guidelines. Auf unsere Expertise und Unterstützung können Sie sich verlassen.

5. Compliance – branchenspezifisch & Whistleblowing

Jede Branche hat Ihre eigenen Eigen- und Besonderheiten, die es zu berücksichtigen gilt. Gleiches gilt für jedes einzelne Unternehmen. Unabhängig ob Sie ein kleines Startup, ein mittelständischen Transportunternehmen oder einen Nahrungsmittelkonzern leiten.Die branchen- und unternehmensspezifischen Besonderheiten müssen auch in Ihrem Compliance-System berücksichtigt werden, anderenfalls basiert dessen Wirksamkeit nur auf Glück. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Unsere Experten stellen sich auf Sie und Ihre Bedürfnisse ein. Wir entwickeln für Sie ein individuelles und auf Ihre Bedürfnisse angepasstes Compliance-System und führen dieses in Ihrem Unternehmen ein.

In diesem Rahmen kann sich auch das „Whistleblowing“ bzw. die Installation von Hinweisgebersystem zu einem umzusetzenden Projekt entwickeln. Durch Whistleblowing bzw. Hinweisgebersysteme werden Sie frühzeitig über problematische Handlungs- und Verhaltensweisen informiert. Das führt dazu, dass Sie frühzeitig regelwidrige Handlungen unterbinden können. Meist, noch bevor ein Schaden bzw. Gesetzesverstoss tatsächlich zu verzeichnen ist.

Die Etablierung von Whistleblower-Hotlines übernehmen wir als Spezialisten für Compliance gerne für Sie. Auch agieren wir für Sie als Ombudsmann, wenn es gilt, bedenkliche Handlungs- und Verhaltensweisen aufzuklären.

Sie haben weitere Fragen? Unsere liechtensteinischen Experten freuen sich auf Ihre Anfrage!


Schweiz

Compliance – Starke Regeln für erfolgreiche Unternehmen in der Schweiz

Jede Investition in gute Compliance macht Ihr Unternehmen profitabler und verbessert sein Image. Das Fehlen von Schutz- und Überwachungsmechanismen hingegen öffnet die Türen für strafbare Handlungen wie Korruption, Untreue, Bestechung oder Bestechlichkeit. Als Verantwortliche im Unternehmen sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden. Auf diesem Weg stehen wir Ihnen als Fachanwälte für Strafrecht und erfahrene Experten für Compliance zur Seite.

  1. Der Swiss code of best practice for corporate governance: internationale Standards für gute Unternehmensführung
  2. Pflicht der Unternehmensleitung, Compliance-Vorschriften einzuhalten
  3. Ihre Compliance-Strategie gibt rechtssichere Antworten auf heikle Fragen
  4. Compliance – wichtig für kleine und grosse Unternehmen
  5. Brennpunkte im eigenen Unternehmen identifizieren
  6. Compliance muss vorbeugend erfolgen
  7. Compliance-Guidelines: Richtschnur für rechtskonformes Handeln
  8. Compliance – Vision oder gelebte Wirklichkeit?
  9. Jede Branche hat ihre eigenen Compliance-Herausforderungen
  10. Regelmässige Schulungen verankern das Bewusstsein für Compliance
  11. Hinweisgebersysteme und Whistleblowing decken Missstände auf

1. Der Swiss code of best practice for corporate governance – internationale Standards für gute Unternehmensführung

Der Verband der Schweizer Unternehmen hat 2002 den Swiss code of best practice for corporate governance erstellt. Der Code stellt eine privatrechtliche Sammlung von Richtlinien zur Leitung und Überwachung Schweizer Gesellschaften dar und empfiehlt ausserdem international anerkannte Standards für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der Code ist zwar kein bindendes Recht, aber zwingende Vorschriften für die ordnungsgemässe Leitung einer Gesellschaft, insbesondere für börsennotierte Unternehmen, sind im schweizerischen Aktienrecht und im Obligationenrecht verankert, darunter in Art. 716a ff. OR.

2. Pflicht der Unternehmensleitung, Compliance-Vorschriften einzuhalten

Zur Einhaltung gesetzlicher Compliance-Vorschriften und zu gesetzeskonformem Verhalten sind ausnahmslos alle Unternehmen verpflichtet. Dies ergibt sich insbesondere aus Art. 102 Strafgesetzbuch: „Wird in einem Unternehmen in Ausübung geschäftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks ein Verbrechen oder Vergehen begangen und kann diese Tat wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner bestimmten natürlichen Person zugerechnet werden, so wird das Verbrechen oder Vergehen dem Unternehmen zugerechnet. In diesem Fall wird das Unternehmen mit Busse bis zu 5 Millionen Franken bestraft.“

Verletzen die Verantwortlichen im Unternehmen die Pflichten einer ordnungsgemässen Unternehmensleitung, können sie unter Umständen nach den Vorschriften des schweizerischen Strafgesetzbuchs bestraft werden (18. Titel, Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht; 19. Titel, Bestechung u.v.a.).

3. Ihre Compliance-Strategie gibt rechtssichere Antworten auf heikle Fragen

Mit einer umfassenden Compliance-Strategie helfen Ihnen die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Viehbacher, Antworten auf drängende Fragen zu finden:

  • Wie verhindere ich Korruption und Bestechung in meinem Unternehmen?
  • Wie vermeide ich Interessenkonflikte?
  • Welche Klauseln passen zu uns für das Handeln nach ethischen Grundsätzen? Wie gehen wir mit vertraulichen Daten um?
  • Wie gehe ich mit Sponsoring, Geldwäsche, Insiderhandel oder Datenschutz um?

4. Compliance – wichtig für kleine und grosse Unternehmen

Der praktische Aufbau eines Compliance-Systems ist nicht nur ein Thema für Konzernriesen. Auch der Mittelstand ist betroffen. Im Gegensatz zu grossen Unternehmen verfügen aber vor allem kleinere Mittelständler selten über Compliance-Experten im eigenen Hause. Zwei Gründe dafür sind fehlende juristische Mitarbeiter und Zeitnot. Als im Mittelstand erfahrene Kanzlei stehen wir Ihnen deshalb beratend zur Seite.

5. Brennpunkte im eigenen Unternehmen entdecken

Angepasst an Ihre Unternehmensgrösse weisen wir Sie auf „wunde Punkte“ hin, die Ihr Unternehmen strafrechtlich angreifbar machen könnten. Nehmen Ihre Mitarbeiter etwa Geschenke an oder laden Geschäftspartner ein, scheint das zunächst harmlos zu sein. Dabei kann schon das alleine den Verdacht korrupter Handlungen hervorrufen.

6. Compliance muss vorbeugend erfolgen

Compliance muss vorbeugend erfolgen. Denn wenn die Mechanismen für rechtskonformes Handeln erst einmal versagt haben, wird es umso schwerer, die Ermittlungsbehörden von dem Verdacht einer Straftat – zum Beispiel einer Bestechung – wieder überzeugend abzubringen. Daher muss die Unternehmensführung alles tun, um unternehmenstypische Straftaten zu verhindern.

7. Compliance-Guidelines: Richtschnur für rechtskonformes Handeln

Richtlinien und Schulungen können helfen, Fehltritte zu vermeiden. Gemeinsam mit Ihnen gestalten wir Compliance-Leitlinien, die Ihre Mitarbeiter anleiten und in Zweifelsfällen Richtschnur sind. So werden in Ihrem Unternehmen Regeln und Grenzen eingehalten.

8. Compliance – Vision oder gelebte Wirklichkeit?

Zu den erforderlichen Aufsichtsmassnahmen gehört auch, dass Sie Aufsichtspersonen bestellen, sorgfältig auswählen und überwachen. Als Unternehmer sind Sie gefordert, in Ihrem Unternehmen den Compliance-Gedanken zu leben. Hierbei stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite – als Ihr rechtlicher Begleiter und Partner.

9. Jede Branche hat ihre eigenen Compliance-Herausforderungen

Ganz gleich, in welcher Branche Sie tätig sind, wir stellen uns auf Sie ein. Chemie, Lebensmittel, Pkw oder Maschinenbau sind nur einige Beispiele. In jedem individuellen Fall muss die Compliance zum Unternehmen passen und sitzen wie ein Massanzug. Dafür sind wir für Sie da.

10. Regelmässige Schulungen verankern das Bewusstsein für Compliance

Was wir als rechtliche Berater Ihnen in Sachen Compliance vermitteln, müssen Sie im Unternehmen kommunizieren und streuen. Wirksam lässt sich das nur schaffen, indem die Mitarbeiter sensibilisiert werden. Nachhaltige Schulung und Weiterbildung in Compliance sind die Stichworte.

11. Hinweisgebersysteme und Whistleblowing decken Missstände auf

Wenn Sie Hinweisgebersysteme in Ihrem Unternehmen installieren, decken Sie Probleme frühzeitig auf und werden nicht böse überrascht, wenn regelwidriges Verhalten auftritt. Als Spezialisten für Compliance etablieren wir für Sie Whistleblower-Hotlines und agieren als Ihr Ombudsman.

Wir sind für Sie da – als Schweizer Experten bei der Gestaltung Ihrer Compliance. Sie haben noch Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Italien

Die Informationen zur Compliance- und strafrechtlichen Präventionsberatung von Unternehmensvertretern und Aufsichtspersonen in Italien befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, wofür wir höflich um Ihr Verständnis bitten. Bitte nehmen Sie daher gerne direkt Kontakt mit uns auf, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Wir beraten Unternehmensvertreter und Aufsichtspersonen in diesem Bereich seit mehr als zehn Jahren in fünf verschiedenen Ländern und können Sie daher kompetent vertreten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

 

Ihre Ansprechpartner

Dr. Werner Semmler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

» Dr. Werner Semmler

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht

E-Mail: w.semmler@viehbacher.com

Johannes N. Viehbacher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

» Johannes N. Viehbacher

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

E-Mail: j.viehbacher@viehbacher.com

Ihr Ansprechpartner

Dr. Lothar Stix, LL.M., LL.M., Rechtsanwalt

» Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M.

Rechtsanwalt

E-Mail: wien@viehbacher.com

Ihre Ansprechpartner

Dr. Christian Presoly, Rechtsanwalt

» Dr. Christian Presoly

Rechtsanwalt

E-Mail: c.presoly@viehbacher.com


Lic. iur. Daniel R. Tschikof, LL.M., Rechtsanwalt

» Lic. iur. Daniel R. Tschikof

LL.M., Rechtsanwalt

E-Mail: d.tschikof@viehbacher.com

 

Johannes N. Viehbacher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

» Johannes N. Viehbacher

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

E-Mail: j.viehbacher@viehbacher.com

Ihr Ansprechpartner

Peter Fröhlich, Rechtsanwalt

» Peter Fröhlich

Rechtsanwalt

E-Mail: p.froehlich@viehbacher.com