Der Kauf oder Verkauf von Unternehmensimmobilien erfordert ein ebenso tiefes wie breites Wissen im Recht.
Immobilientransaktionen können auf vielfältige Arten gestaltet werden. Dank unserem fundierten Wissen im Gesellschafts- und Steuerrecht können wir eine umfassende und verlässliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmensimmobilien gewährleisten.
- Die Immobilientransaktion als Asset Deal
- Die Immobilientransaktion als Share Deal
- Sale-and-Lease-Back-Transaktion
- Die Due Diligence bei Immobilien
- Die steuerrechtliche Komponente
- Gewährleistung und Haftung
- Durchsetzung von Ansprüchen
1. Die Immobilientransaktion als Asset Deal
Die Entscheidung für die Struktur der Transaktion ist abhängig von den Motiven. Bei einem Asset Deal steht bei Immobilientransaktionen stets die Immobilie selbst im Fokus; das Grundstück, auf dem die Immobilie steht, ist auch der wesentliche Gegenstand der Transaktion. Auch bei ganzen Portfolioverkäufen kann ein Asset Deal die passende Lösung sein. Geht es um Gewerbeimmobilien, in denen das eigene Unternehmen seinen Standort hat oder nach einem Erwerb erhalten soll, wird regelmäßig ein Asset-Deal in Betracht kommen.
2. Die Immobilientransaktion als Share Deal
Bei einem Share Deal geht es auch im Immobilienrecht um den Erwerb von Anteilen, den so genannten Shares. Diese Transaktion funktioniert durchaus auch bei kleineren und mittleren Unternehmensimmobilien, ist indes aber gängiger bei Portfoliogesellschaften. Gleichwohl kann auch eine Umwandlung der Gesellschaftsform des Unternehmens in eine Objektgesellschaft angezeigt sein, um die Unternehmensimmobilien in Form von Gesellschaftsanteilen zu veräußern oder zu erwerben. Dann liegt faktisch – da es dann um eine Unternehmensbeteiligung geht – kein Immobilienerwerb, sondern ein klassischer Beteiligungserwerb vor. Unsere Rechtsanwälte gestalten die Transaktion der Unternehmensimmobilie nach den konkreten Bedürfnissen der Mandanten - bei Bedarf gemeinsam mit den Spezialisten aus dem Gesellschaftsrecht.
3. Sale-and-Lease-Back-Transaktion
In Unternehmensimmobilien ist erhebliches Kapital gebunden. Entsprechend hoch ist das Interesse an Kapitalanlagen in Gewerbeimmobilien. Hier kann ein Sale-and-Lease-Back-Vertrag die passende Lösung sein. Er beinhaltet, die Unternehmensimmobilie zu veräußern und sodann selbst zu nutzen. Diese Variante kann aus steuerlichen Gründen und beim Bedarf an frei verfügbarem Kapital angezeigt sein.
4. Die Due Diligence bei Immobilien
Wie bei allen Transaktionen ist eine Due Diligence bei einer Immobilienübertragung unabdingbar. Der Umfang ist abhängig von der Art der Transaktion, sie erfordert bei einem Asset Deal ungleich weniger Aufwand als bei einem Share Deal. Unsere Rechtsanwälte übernehmen die Due Diligence in einem Team, das den Anforderungen an die konkrete Transaktion gerecht wird.
5. Die steuerrechtliche Komponente
Die steuerrechtlichen Aspekte sind bei einer Immobilientransaktion generell erheblich. Unabhängig davon, ob die Mandanten ihr Unternehmen samt Immobilien im Zuge einer Nachfolgeplanung übertragen möchten oder den Erwerb von Unternehmensimmobilien im Zuge einer Expansion oder einer Vermögensanlage planen: Die Art der Transaktion hat steuerliche Auswirkungen. Ein Beispiel ist die Grunderwerbssteuer, die bei einem Anteilserwerb abhängig ist von der Höhe der erworbenen Anteile.
6. Gewährleistung und Haftung
Auch Gewährleistungsfragen und die Haftung, insbesondere des Veräußerers der Unternehmensimmobilie, sind Aspekte, die tiefes Fachwissen erfordern. Die Grundstücke können etwa mit Altlasten belegt sein oder bauliche Mängel aufweisen. Unsere Rechtsanwälte kennen die Klauseln bei Unternehmensimmobilienverträgen und stellen sicher, dass die Vereinbarungen der Gewährleistung und daraus folgende mögliche Haftung solide geprüft sind.
7. Durchsetzung von Ansprüchen
Es ist etwas schief gelaufen? Sie haben eine Unternehmensimmobilie erworben und wollen Gewährleistungsansprüche geltend machen? Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind Experten bei Verträgen über den Erwerb- und den Verkauf von Unternehmensimmobilien. Die Anwälte kennen die relevanten Klauseln und Haftungsausschlüsse und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten beim Vorgehen gegen die Vertragspartner. Gerne werden wir für Sie mit unseren Kanzleistandorten in Wien, München, Zürich, Triesen und Brixen auch länderübergreifend tätig.
Kontakt
Wir sind für Sie da – als Experten beim Kauf und Verkauf von Unternehmensimmobilien. Nehmen Sie Kontakt auf!