Die Rache der Steuersünder – Verärgerte Kunden klagen Schweizer Banken an
Auf die Schweizer Banken rollt eine Klagewelle zu. In den vergangenen Jahren haben viele Schweizer Banken und Vermögensverwaltungen illegale Provisionen eingestrichen und dabei ausgenutzt, dass deutsche Schwarzgeld-Kunden keine Gegenwehr leisten können. Doch nach der Selbstanzeige haben diese nichts mehr zu befürchten und wollen einen Teil des Geldes zurück. Rückenstärkung erhalten sie durch einen Richterspruch vom Obergericht Zürich.
Schweizer Banken nutzen Situation der Schwarzgeld-Kunden aus
Jahrelang galten für Schweizer Banken deutsche Schwarzgeld-Kunden als angenehme Kunden. Sie konnten mit hohen Gebühren belastet werden und selbst wenn sie reingelegt wurden, scheuten die meisten deutschen Anleger Schadensersatzklagen. Schweizer Banken nutzten es für sich aus, dass sich die Anleger nicht wehren konnten und deutsche Steuerhinterzieher ließen es mit sich machen, ja mussten es mit sich machen lassen. Jahrzehntelang kümmerten sie sich nicht oder nur wenig um die verlustreichen Ratschläge der Bankberater oder die unangemessen hohen Provisionen und Gebühren, Hauptsache ihr Geld war vor deutschen Steuerbehörden sicher. Doch die Lage hat sich geändert.
Steuerhinterzieher verlangen zu viel gezahlte Provisionen zurück
Seit 2010 haben sich 120.000 Steuerhinterzieher selbst angezeigt und ihre Schuld gegenüber dem deutschen Staat beglichen. Nun fordern viele der ehemaligen Schwarzgeld-Kunden, dass die Schweizer Banken die unzulässig einbehaltenen Provisionen herausrücken sollen. Bereits jetzt lassen viele Schwarzgeld-Anleger entsprechende Klagen gegen eidgenössische Banken und Vermögensverwalter vorbereiten. Und die Zahl der Klagen gegen die Banken dürfte sogar noch steigen, denn jeden Monat kommen unzählige reuige Steuerhinterzieher hinzu, die dem Finanzamt ihre Schweizer Bankkonten offenbaren. Im Jahr 2016 wird mit signifikant mehr Selbstanzeigen als 2015 gerechnet. Die Folge davon sind mehr unzufriedene und verärgerte Kunden, die höchstwahrscheinlich ihre rechtlich zustehenden Kickbacks und anderen Provisionen bei Schweizer Banken einfordern werden. Ob es letztendlich wenige Hundert oder am Ende sogar Tausende Kunden werden, die die Herausgabe von Retrozessionen verlangen, lässt sich allerdings nicht abschätzen.
Rückenwind vom Bundesgericht
Schon 2006 stellte das Schweizer Bundesgericht fest, dass die versteckten Vergütungen, sogenannte Retrozessionen, die Banken und Vermögensverwalter für ihre Dienste zusätzlich kassierten, den Banken nicht zuständen. Diese Aussage bekräftigte das Schweizer Bundesgericht im Jahre 2012 mit einem Grundsatzurteil, laut dem Banken und Vermögensverwalter den Anlegern sämtliche zu viel gezahlte Provisionen erstatten sollten. Trotz des Urteils hielten jedoch die meisten Schweizer Banken und Vermögensverwalter an ihrem Kurs fest. Das könnte sie nun teuer zu stehen kommen, denn mehrere Bankopfer, die inzwischen wieder eine weiße Weste haben, verklagen jetzt die Schweizer Banken auf Schadensersatz. Dabei geht es allerdings nicht nur um Rache an den Banken, die jahrelang das Vertrauen und die Lage ihrer Kunden gnadenlos ausgenutzt haben, sondern auch um die Minderung von Einbußen durch Strafsteuern und Steuernachzahlungen. Ende November gab es für die Steuerhinterzieher unverhoffte Rückendeckung vom Obergericht in Zürich.
Schwarzgeld-Kunden sollten Forderungen nicht verjähren lassen
Bisher verzichteten noch viele ehemalige Schwarzgeld-Kunden auf die berechtigten Rückforderungen von Retrozessionen. Unter anderem haben sie Bedenken, dass sich die Klagen angesichts hoher Anwalts- und Gerichtskosten nicht lohnen und erachten auch die Chancen für Schadensersatz als zu gering. Zudem haben viele der Steuersünder nach der Selbstanzeige mit dem Kapitel Schweiz abgeschlossen. Die Banken freuen sich darüber. Mit jedem Jahr, das vergeht, verjähren weitere Ansprüche. Anwälte, die die Interessen von Anlegern und Selbstanzeigern aus Deutschland vertreten, empfehlen allerdings, frühestmöglich zu klagen und somit die drohende Verjährung zu unterbinden. Besonders dank dem jüngsten Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich aus dem November 2015 sind die Chancen gestiegen, dass Kunden jetzt leichter an das geforderte Geld kommen. Steuerhinterzieher haben nun die Möglichkeit, nicht nur den zivilrechtlichen Weg zu gehen, sondern können zukünftig auch strafrechtlich gegen ihre Bank vorgehen. Die bisher angewandte Taktik der Banken, Kunden hinzuhalten, um deren Forderungen verjähren zu lassen, funktioniert nun nicht mehr.