Werbungskosten / Berichtigung von Steuererklärungen
Ein Steuerpflichtiger machte Werbungskosten (Beratungskosten) geltend, die nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind, jedoch mit Kapitalerträgen in Zusammenhang stehen, die bereits vor dem 01.01.2009 zugeflossen waren. Das Finanzgericht Köln hat eine Anerkennung als Werbungskosten zunächst abgelehnt. Nun bleibt abzuwarten, wie der BFH entscheiden wird.