Seit Januar 2017 erfolgt ein Informationsaustausch mit ausländischen Banken und Investmentfonds und deutschen Finanzbehörden völlig automatisch. Wer jetzt noch nicht seine unversteuerten Erträge offengelegt hat, muss in der Zukunft mit harten Strafen rechnen. Alternative wäre eine sofortige Selbstanzeige, die sich strafbefreiend auswirkt.
AIA und die Geschichte des Bankgeheimnisses
Was die internationalen Finanzminister auf der Berlin Tax Conference im Oktober 2014 fixiert hatten, wurde vom deutschen Bundestag und Bundesrat noch in 2015 in nationales Recht umgesetzt. Der Automatische Informationsaustausch (AIA) wurde Gesetz und das Bankgeheimnis in der alten Form damit Geschichte. Ab dem Jahr 2016 (in manchen Ländern wie Österreich und Schweiz ab 2017) werden Daten gesammelt und jeweils in dem Folge-Jahr nach der Datenerhebung an die Finanzbehörden des Wohnsitzstaates übermittelt. Es werden nicht nur Name, Adresse und Kontonummern mitgeteilt, sondern auch die Jahresendsalden der Finanzkonten, Kapitalerträge und Veräußerungserlöse. Banken und Investmentfonds sind verpflichtet, diese Angaben vollständig zu übermitteln. Die Erhebung und Übermittlung erfolgt automatisch.
Auch Steueroasen erheben Daten
Neben allen Industrie- und Schwellenländern nehmen auch viele ehemalige sogenannte Steueroasen am AIA teil. Dazu zählen Länder wie Luxemburg, Liechtenstein, Schweiz, Singapur, Cayman Islands oder British Virgin Islands.
Investoren, die in diesen Ländern Konten und Depots haben, deren Erträge in Deutschland nicht versteuert werden, müssen ab 2017 beziehungsweise 2018 mit massiven Problemen rechnen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Steuerhinterziehungen entdeckt werden, liegt sehr hoch. Folgen können seit der Verschärfung des Steuerstrafrechts zum 01.01.2015 durch Zuschläge, Bußgelder und Strafzinsen sehr hoch ausfallen. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, sobald dem Finanzamt die Daten aus dem Informationsaustausch vorliegen.
Empfehlung für Investoren
Potentiell Betroffenen ist zu empfehlen, komplette Kontenprüfungen vorzunehmen. Gibt es solche Konten im eigenen Investment-Portfolio, die das Finanzamt noch nicht entdeckt hat, ist dringend eine umgehende Selbstanzeige vorzunehmen.
Die Steuern müssen auf jeden Fall bezahlt werden. Mit Hilfe einer wirksamen Selbstanzeige kann jedoch verhindert werden, dass man einem Strafverfahren unterzogen wird. Je nach Höhe der hinterzogenen Steuern kann es in einem solchen Verfahren zu Bußgeldern, Geldstrafen und im schlimmsten Fall zu Gefängnisstrafen kommen. Der einfachste Weg in die Steuerehrlichkeit führt über die Selbstanzeige. Denn dass eine Steuerhinterziehung von Kapitalerträgen im Ausland entdeckt wird, ist keine Frage mehr des ob, sondern nur noch des wann.
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