WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT SCHWEIZ

Kompetente und erfahrene Beratung und Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Wir beraten und verteidigen Mandanten kompetent und erfahren im Wirtschaftsstrafrecht. Neben verschiedenen Straftatbeständen, die die Wirtschaftsdelikte regeln, ist auch der Zusammenhang zwischen Wirtschaftsstrafrecht und Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrecht zu beachten. Unsere Anwälte und Steuerberater verfügen über die nötige Kompetenz, Sachverhalte vollständig und schnell aufzuklären, bei Selbstanzeigen und im Bereich „Compliance“ zu beraten sowie bei bereits laufenden Verfahren eine umfassende Verteidigungsstrategie zu erarbeiten.

Wirtschaftsdelikte

Betrug gem. Art. 146 chStGB, Veruntreuung gem. Art. 138 chStGB und Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses gem. Art. 162 chStGB sind werden mit dem Wirtschaftsstrafrecht häufig assoziiert, doch sind in diesem Zusammenhang beispielsweise auch der Missbrauch von Lohnabzügen gem. Art. 159 chStGB, Konkurs- und Betreibungsverbrechen oder –vergehen gem. Art. 163 chStGB, die Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung gem. Art. 164 chStGB oder Geldwäscherei gem. Art. 305bis chStGB zu nennen. Insgesamt hat dieser Rechtsbereich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte enorm an Regelungsdichte gewonnen, und so fällt bei bestimmten Einwirkungen auf Datenverarbeitungs- oder Datenübermittlungsvorgänge beispielsweise auch der betrügerische Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage gem. Art. 147 chStGB in diese Deliktskategorie. Doch nicht nur das im Schweizerischen Strafgesetzbuch normierte Strafrecht, sondern auch das Nebenstrafrecht sanktioniert vielfach ein bestimmtes Tun oder Unterlassen.

Zusammenhang zwischen Wirtschaftsstrafrecht und Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrecht

Das Strafrecht ist oft nicht das einzige tangierte Rechtsgebiet: Durch unsere umfangreichen Fachkenntnisse und unsere Erfahrung auch im damit verbundenen Zivil-, Gesellschafts- und Steuerrecht ist unsere Kanzlei mit ihrer Rechts- und Steuerabteilung umfassender Ansprechpartner für sämtliche Fragestellungen, die sich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, des Steuerstrafrechts sowie des einschlägigen Verwaltungsstrafrechts ergeben. Dies gilt für laufende Ermittlungsverfahren ebenso wie für sämtliche Verfahrensstadien. Wir bieten eine spezifisch auf die Besonderheiten der Wirtschaftsdelikte ausgerichtete Verteidigung durch kompetente und erfahrene Anwälte.

Selbstanzeigen und „Compliance“

Auch bei Selbstanzeigen sowie insgesamt im Vorfeld von Ermittlungen beraten unsere Rechtsanwälte und Steuerberater umfassend bei der betriebsinternen Aufklärung von Vorgängen, die einer geordneten Unternehmensführung und -abwicklung widersprechen. Das Thema „Compliance“ gewinnt für Unternehmer immer mehr an Bedeutung, um Gesetzes- und Regelverstöße in Unternehmen gar nicht erst entstehen zu lassen oder zeitnah aufzuspüren. Auch hierfür ist unsere Kanzlei ein kompetenter Partner hin zu einer gesetzeskonformen Unternehmenskultur.

Einfluss des Europäischen Rechts, grenzüberschreitende Sachverhalte

Letztlich wächst der Einfluss des Europäischen Rechts auch auf das Recht von Drittstaaten wie der Schweiz kontinuierlich. Daher beansprucht EU-Wettbewerbsrecht oder das Europäische Recht zur Kapitalverkehrsfreiheit je nach Fallkonstellation auch hier Geltung.

Unsere eigenen Kanzleien in Deutschland, Liechtenstein, Österreich und Italien ermöglichen uns zudem eine kompetente, rasche und zielführende juristische Beratung auch bei grenzüberschreitenden wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten.

 

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