Durch die fixierten Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein zeigten sich in Österreich 2013 fast 13.000 und 2014 sogar mehr als 14.000 Steuersünder selbst an. Im Jahr 2015 sank die Zahl der Steueranzeigen auf 7.351. Auch bis Mitte März 2016 gab es keine nennenswerte Entwicklung bei den Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung. Viele Steuersünder wogen sich scheinbar in falscher Sicherheit. Doch Anfang April 2016 tauchte eine neue Bedrohung für Steuersünder auf: Die Panama Papers sorgten weltweit für Schlagzeilen.

Durch die Veröffentlichung der Panama Papers, welche Informationen über geheime Offshore Firmen und deren Hintermänner enthalten, wurden viele Steuersünder nervös. Als Reaktion auf diese Enthüllung nahm die Anzahl der Steuer-Selbstanzeigen erneut zu. Im ersten Halbjahr 2016 haben sich insgesamt 4090 Steuersünder selbst angezeigt. Das ist ein Anstieg von 11 % gegenüber dem Vorjahreshalbjahr.

Was sind die Panama Papers?

Als Panama Papers wird eine 2,6 Terabyte große Datensammlung bezeichnet, welche die Süddeutsche Zeitung von einer anonymen Quelle erhalten hatte. Die Panama Papers enthüllen, welche Politiker, Sportler und Unternehmer ihr Vermögen über Briefkastenfirmen mit Sitz in Panama verstecken. Dabei handelt es sich um eine der bisher größten Daten-Enthüllungen über Offshore-Konten. Bei anderen bekannten Leaks wie Swiss-Leaks oder Luxemburg-Leaks, bei denen die Presse an Steuerdaten gelangte, betrug die Datenmenge nur zwischen 1,7 und 4 Gigabyte. Die 11,5 Millionen Dokumente (E-Mails, Briefe, Faxnachrichten, Gründungsurkunden, Kreditverträge, Rechnungen und Bankauszüge von den 1970er-Jahren bis ins Frühjahr 2016) stammen allesamt aus einer internen Datenbank der panamesischen Steuerkanzlei Mossack Fonseca.

Steuerflucht wird immer schwerer

Die Veröffentlichung der Panama Papers sorgte aber nicht nur für einen Anstieg der Steuer-Selbstanzeigen, sondern zeigt auch, wie gefährlich Steuersünder leben. Jederzeit besteht für sie das Risiko, entdeckt zu werden. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung werden Datendiebstähle immer einfacher. Zudem erhöht die Staatengemeinschaft den Druck auf Steueroasen zunehmend. Ein entscheidendes Werkzeug im Kampf gegen grenzüberschreitenden Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind die von der OECD entwickelten Globalstandards zur Steuertransparenz. Weltweit haben schon fast 100 Staaten das OECD-Abkommen zum „Automatischen Informationsaustausch“ unterzeichnet. Gemäß den OECD-Standards werden alle teilnehmenden Länder sich zukünftig regelmäßig über alle steuerrelevanten Informationen wie Kontostände, Zinsen und Kontonummern automatisch austauschen. Selbst traditionelle Kapitalfluchtpunkte wie die Schweiz wurden schon erfolgreich dazu gebracht, ihr Bankgeheimnis aufzuweichen. Das heißt, Steuerhinterzieher werden es künftig immer schwerer haben, ihr Geld vor den Behörden zu verstecken.

Straffreiheit bei rechtzeitiger Selbstanzeige möglich

Steueroasen trocknen immer mehr aus, geheime Daten können jederzeit an die Öffentlichkeit geraten. Der Druck auf Steuersünder wächst und damit rückt die fast bedeutungslos gewordene Selbstanzeige immer mehr in den Vordergrund. Da niemand Sicherheit hat, ob nicht womöglich schon eine CD mit entscheidenden Informationen kursiert, ist es ratsam, so zeitig wie möglich zu reagieren, denn nur durch eine rechtzeitige Selbstanzeige ist es unter bestimmten Umständen möglich, straffrei zu bleiben. Eine Selbstanzeige gilt dann als rechtzeitig, wenn es zum Zeitpunkt der Selbstanzeige keine Verfolgungshandlungen der Steuerbehörden gibt. Darüber hinaus müssen die verheimlichten oder irrtümlich nicht erklärten Besteuerungsgrundlagen offengelegt und die Abgaben entrichtet werden. Auch bisher unentdeckte Steuersünder sollten sich nicht in Sicherheit wiegen. Die Bemühungen der Politik Steuerhinterziehung aufzudecken werden sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene immer mehr zunehmen. Sind die Steuerfahnder einem Steuerhinterzieher erst einmal auf die Spur gekommen, ist es zu spät zu reagieren. Zudem sollten Steuerhinterzieher auch bedenken, dass eine Selbstanzeige nicht von heute auf morgen erledigt ist. Besonders, da die Bundesregierung die Vorgaben in den vergangenen Jahren verschärft hat, kann es unter Umständen Wochen dauern, die Selbstanzeige vorzubereiten. Bei einer strafbefreienden Selbstanzeige ist es wichtig, dass sie nicht nur rechtzeitig erstellt wird, sondern auch absolut vollständig ist. Aus diesem Grund ist bei der Erstellung einer Steuer-Selbstanzeige unbedingt fachkundiger Rat zu empfehlen.

Die Beratung und Vertretung bei Selbstanzeigen gehört zu den Spezialisierungen der Kanzlei Viehbacher. Weitere Informationen und Ihre direkten Ansprechpartner finden Sie hier.