Für die Verleihung des Titels müssen besondere theoretische Kenntnisse und Erfahrungen im internationalen Steuerrecht nachgewiesen werden. Herr Bruckner absolvierte hierfür erfolgreich einen mehrmonatigen Lehrgang mit drei Zulassungsklausuren sowie drei vierstündigen Abschlussklausuren. Außerdem waren besondere praktische Erfahrungen, anhand von 30 bearbeiteten Fällen, nachzuweisen. Aufgrund der internationalen Spezialisierung unserer Kanzlei konnte Herr Bruckner 60 anonymisierte Fälle bei der Prüfungskommission vorlegen.
Diese weitere Zusatzqualifikation in unserem Team verdeutlicht erneut, dass die Mandanten der Kanzlei VIEHBACHER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER kompetent und stets auf dem neuesten Rechtstand grenz- und länderübergreifend steuerlich beraten und vertreten werden.