Gestaltung von Arbeitsverträgen und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche


Deutschland

Die Einstellung und Kündigung von Arbeitnehmern birgt große Herausforderungen für Arbeitgeber

Den Arbeitsvertrag als Fundament der Zusammenarbeit rechtssicher zu gestalten, ist deshalb ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit. Wenn unsere Anwälte für Arbeitsrecht einen Arbeitsvertrag aufsetzen, sind dabei eine Vielzahl unternehmerisch wichtiger Fragen zu berücksichtigen. Das reicht von der Tätigkeitsbeschreibung über die Arbeitszeit und Vergütung bis hin zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Ändern sich die Rahmenbedingungen, sind Arbeitsverträge oder einzelne Teile davon anzupassen, weshalb es auch zu unserem Beratungsangebot gehört, als Anwalt den Arbeitsvertrag zu prüfen. Gerade im Rahmen eines Unternehmenskaufs und der dazugehörigen Due Diligence ist es wichtig, den Bestand an Arbeitsverhältnissen unter die Lupe zu nehmen, um sicherzustellen, dass wichtige Mitarbeiter auch im künftigen Unternehmen erhalten bleiben.

Zu folgenden Einzelthemen erhalten Sie von uns Beratung:

  1. Einstellung von Mitarbeitern
  2. AGB-Kontrolle und Mindestlohn
  3. Arbeitszeit, Überstunden oder Freistellung
  4. Beobachtung der Rechtsprechung: Schlüssel zum Erfolg
  5. Laufende Überprüfung der Arbeitsverträge
  6. Strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern und Compliance
  7. Arbeitsrecht und Datenschutz
  8. Einstellung von Arbeitnehmern und Probezeit
  9. Herausforderung Teilzeit und Befristung
  10. Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein neuer Anfang sein
  11. Betriebsräte und Betriebsverfassungsgesetz
  12. Vergütungssysteme: wichtiger Motivationsfaktor

1. Einstellung von Mitarbeitern

Werden Arbeitskräfte benötigt, sind eine ganze Reihe rechtlicher Fallstricke zu berücksichtigen, angefangen von der diskriminierungsfreien Stellenanzeige bis hin zum Einstellungsgespräch. Mit der zuverlässigen Unterstützung der Viehbacher Rechtsanwälte umschiffen Sie alle rechtlichen Klippen im Arbeitsrecht sicher und können sich ganz auf die Auswahl und Einstellung Ihrer neuen Mitarbeiter konzentrieren.

2. AGB-Kontrolle und Mindestlohn

Zu den aktuellen Herausforderungen rund um den Arbeitsvertrag zählen das Erfordernis der AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen, die noch immer nicht abgeschlossene Rechtsprechung zur Zeitarbeit und nicht zuletzt der in vielen Teilen noch unklaren Regelungen zum Mindestlohn.

Arbeitsverträge werden weitgehend einseitig durch die Unternehmen formuliert und für eine Vielzahl von Mitarbeitern verwendet. Auf die Verträge sind daher die Regelungen der §§ 304 bis 310 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden. Das bedeutet für Arbeitgeber insbesondere, dass entsprechend der Regelung des § 310 BGB, die sogenannte Inhaltskontrolle von AGB, kontinuierlich die Rechtsprechung zum Arbeitsrecht zu beobachten ist. Ändern sich Besonderheiten im Arbeitsrecht, so sind Verträge anzupassen.

Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Inhaltskontrolle des Bürgerlichen Gesetzbuches

Üblicherweise sieht die sogenannte salvatorische Klausel als letzte Regelung des Arbeitsvertrages vor, dass nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein soll, wenn eine oder mehrere Klauseln des Vertrages den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Tatsächlich hat der Arbeitsvertrag Bestand, allerdings – und das oft zum beidseitigen Unmut - mit einem anderen Inhalt als dem, der vereinbart werden sollte. Gerne gestalten wir für Sie rechtssichere Arbeitsverträge.

3. Streit um Arbeitszeit, Überstunden oder Freistellung, das letzte Wort hat das Arbeitsgericht

Die Problematik unwirksamer Klauseln im Arbeitsvertrag kann sich für unsere Mandanten und ihre Arbeitnehmer bei wesentlichen Punkten stellen: sei es zur Arbeitszeit, zu Ausschlussfristen oder zur Freistellung von Arbeitnehmern. Sowohl diese Punkt wie auch die Mehrarbeit- bzw. Überstundenvergütung haben die Gerichte im Rahmen der AGB-Kontrolle bereits beschäftigt.

4. Beobachtung der Rechtsprechung: Schlüssel zum Erfolg

Gerne übernehmen wir die kontinuierliche Beobachtung der Rechtsentwicklung im Arbeitsrecht für Sie. Wir kennen die Urteile und Tendenzen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung – die des Bundesarbeitsgerichts, aber auch die wesentlichen Entscheidungen sonstiger Instanzen. Unsere Anwälte betreiben das Arbeitsrecht als Passion, erkennen die Nuancen in den Begründungen der Urteile und ziehen die richtigen Schlüsse für die Situation in Ihrem Unternehmen.

5. Laufende Überprüfung der Arbeitsverträge

Wir überprüfen für Sie, ob die Arbeitsverträge in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sollte dies nicht gegeben sein, formulieren wir die Änderungen nach Ihren Bedürfnisse und Anforderungen und organisieren die Anpassung der Verträge mit Ihren Mitarbeitern. So können Sie sicher sein, dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben, wenn es darum geht, einen Arbeitsvertrag beenden zu müssen.

6. Strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern und Compliance

Mitarbeiter sind vielfach ein kostbaren Gut in Unternehmen – und fordern Arbeitgeber gleichsam heraus: Verhält sich ein Arbeitnehmer pflichtwidrig oder sogar strafrechtlich relevant, setzen wir alles daran, dass weder Sie noch Ihr Unternehmen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir kennen die Anforderungen an sorgfältiges unternehmerisches Handeln und überprüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Maßnahmen angemessen und sinnvoll sind, um Verstöße gegen Compliance-Regelungen auszuschließen und ihnen notfalls frühzeitig nachzugehen.

7. Arbeitsrecht und Datenschutz

Ein wesentlicher Aspekt bei der Compliance ist inzwischen die Datensicherheit. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die IT-Infrastruktur Ihres Unternehmens von den Beschäftigten auch privat genutzt werden dürfen, können wir gemeinsam beantworten und rechtswirksam bereits in die Arbeitsverträge einbeziehen.

8. Einstellung von Arbeitnehmern und Probezeit

Wir stehen Ihnen oder Ihrer Personalabteilung bei den alltäglichen Themen des Arbeitsrechts zur Seite: Wie lange sollte die Probezeit sein, wann ist zu kündigen? Welche Fristen sind einzuhalten und welche Auswirkungen hat es, wenn ein Mitarbeiter diese Frist versäumt hat? Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch – insbesondere, wenn Aspekte wie Mutterschutz oder Elternzeit relevant werden.

9. Herausforderung Teilzeit und Befristung

Wir beraten Sie auch zu Teilzeitfragen und Befristungen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gilt bereits seit dem Jahr 2001. Doch jeder Arbeitsplatz hat seine Besonderheiten. Die pauschale Aussage, jeder Mitarbeiter habe einen Anspruch auf Arbeit in Teilzeit, hat daher mit uns keinen Bestand. Wir schauen uns Ihre betrieblichen Belange an um dann eine Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu finden.

10. Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein neuer Anfang sein

Auch wenn Sie sich von Beschäftigten trennen müssen, kennen wir den richtigen Weg. Wir prüfen, ob eine Abmahnung erforderlich ist. Oder ob sogar eine außerordentliche Kündigung Bestand haben kann. Selbstverständlich vertreten wir Sie vor Gericht, wenn es dazu kommen muss. Günstiger und effektiver ist in aller Regel jedoch die außergerichtliche Einigung. Auch die führen wir gerne für unsere Mandanten herbei – denn wir sind selbst Unternehmer in unserer Kanzlei, wir verstehen und leben effizientes Arbeiten. Daher finden wir die für Sie beste Lösung.

11. Betriebsräte und Betriebsverfassungsgesetz

Bei allen Aspekten haben wir natürlich im Sinn, ob für Ihr Unternehmen das Betriebsverfassungsrecht anzuwenden ist. Betriebsräte können nach § 1 Betriebsverfassungsgesetz in Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf ständige wahlberechtige Arbeitnehmer beschäftigt sind. Von denen müssen wiederum drei wählbar sein.

Die Grenze ist also sehr niedrig angesetzt. Sollte Ihr Unternehmen einen Betriebsrat haben, so ist dieser schon bei der Gestaltung der Arbeitsverträge einzubeziehen, bei vielen Aspekten der Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und auch bei Kündigungen. Wir unterstützen Sie auch bei der Durchführung von Betriebsratswahlen und bei Verhandlungen mit den Betriebsräten.

12. Vergütungssysteme: wichtiger Motivationsfaktor

In der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen sind Vergütungssysteme für beide Vertragsparteien von erheblicher Relevanz. Neben möglichen Gesprächen zu Gehaltserhöhungen können alternative Vergütungssysteme für Ihr Unternehmen interessant sein. Auch gemeinsam mit unseren Kollegen aus dem Steuerrecht können wir Ihnen neue Gestaltungsspielräume aufzeigen.

Kontakt

Wir sind für Sie da – als Experten bei der Gestaltung des Arbeitsrechts. Nehmen Sie Kontakt auf! 


Österreich

Kaum ein Bereich geschäftlicher Tätigkeit birgt so viele Herausforderungen wie die Einstellung und Kündigung von Arbeitnehmern.

Daher muss bereits bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen größte Sorgfalt walten, um eine rechtlich sichere Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis zu schaffen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht sind Experten auf diesem Gebiet. Wir berücksichtigen eine Vielzahl unternehmerisch wichtiger Fragen – von der Tätigkeitsbeschreibung über die Arbeitszeit und Vergütung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zudem gilt es, die Verträge entsprechend anzupassen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. Daher prüfen wir auch bestehende Arbeitsverträge auf ihre Aktualität und Wirksamkeit. Insbesondere bei Unternehmenskäufen und der dazugehörigen Due Diligence kommt es auf eine genaue Prüfung der bestehenden Arbeitsverhältnisse an, damit besonders wichtige Mitarbeiter dem künftigen Unternehmen erhalten bleiben.

Im Einzelnen beraten wir Sie zu folgenden Themen:

  1. Einstellung von Mitarbeitern
  2. Konsumentenschutz und Arbeitsrecht
  3. Streit um Arbeitszeit, Überstunden oder Freistellung
  4. Laufende Überprüfung der Arbeitsverträge
  5. Strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern und Compliance
  6. Arbeitsrecht und Datenschutz
  7. Einstellung von Arbeitnehmern und Probezeit
  8. Teilzeit und Befristung
  9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein neuer Anfang sein
  10. Betriebsräte und Betriebsverfassungsgesetz
  11. Vergütungssysteme: wichtiger Motivationsfaktor

1. Einstellung von Mitarbeitern

Bei der Einstellung von Arbeitskräften ist auf eine Reihe von Aspekten zu achten, die von der diskriminierungsfreien Stellenanzeige bis zum Vorstellungsgespräch reichen. Um rechtliche Komplikationen zu vermeiden, unterstützen die Viehbacher Rechtsanwälte im gesamten Einstellungsprozess, damit Sie sich ganz auf die Auswahl und Einstellung Ihrer neuen Mitarbeiter konzentrieren können.

2. Konsumentenschutz und Arbeitsrecht

Angeregt durch die Änderungen des deutschen Gesetzgebers ist auch in Österreich die Diskussion entbrannt, ob konsumentenschutzrechtliche Regelungen aus dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) auf die immer häufiger standardisierten und vom Arbeitgeber einseitig vorgegebenen Arbeitsverträge anwendbar sind oder sein sollten. Bislang jedoch hat sich diese Diskussion noch nicht in einer gesetzlichen Regelung niedergeschlagen; Arbeitsverträge sind nach wie vor von der Anwendung des KSchG ausgeschlossen. Gleichwohl gilt seit 2016 nun ein verstärkter Schutz gegen unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen, die der Arbeitnehmer nicht mehr hinnehmen muss, so etwa beim Konkurrenzverbot, Arbeitszeiten, Ausbildungskosten oder All-in-Verträgen. Zu allen Einzelheiten beraten wir Sie kompetent und umfassend.

3. Streit um Arbeitszeit, Überstunden oder Freistellung

Unfaire Klauseln betreffen oftmals die Arbeitszeit, Ausschlussfristen oder die Freistellung von Arbeitnehmern. Wir beobachten die laufende Rechtsprechung und kennen die jeweils aktuelle Rechtslage bis ins Detail. So finden wir für unsere Klienten die optimale Lösung – notfalls auch vor Gericht.

4. Laufende Überprüfung der Arbeitsverträge

Unsere Experten überprüfen gern sämtliche bestehende Arbeitsverträge in Ihrem Unternehmen im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen. Wo diese nicht erfüllt werden, formulieren wir die Änderungen nach Ihren Bedürfnissen und Anforderungen und organisieren die Anpassung der Verträge mit Ihren Mitarbeitern. So sind Sie rechtlich abgesichert und vor unangenehmen Überraschungen sicher, insbesondere bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

5. Strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern und Compliance

Dass Mitarbeiter sich pflichtwidrig oder gar straffällig verhalten, kommt immer wieder vor. In solchen Fällen muss das Unternehmen vor Schaden geschützt werden. Wir sind seit vielen Jahren mit den Erfordernissen sorgfältigen unternehmerischen Handelns vertraut und entwickeln gemeinsam mit Ihnen sinnvolle Maßnahmen, um Compliance-Verstöße auszuschließen oder sie nötigenfalls wirksam zu sanktionieren. Mehr zum Thema "Compliance" lesen Sie hier.

6. Arbeitsrecht und Datenschutz

In unserer Zeit zunehmender Vernetzung und anschwellender Datenflüsse wird insbesondere der Datenschutz zu einer immer größeren Herausforderung für Unternehmen. Eine Schwachstelle der meisten IT-Infrastrukturen ist dabei die private Nutzung von Firmenrechnern durch Mitarbeiter für private Zwecke. Wie diese und andere Herausforderungen am besten zu bewältigen sind und ein Höchstmaß an Datensicherheit, insbesondere auch vor dem Hintergrund der ab 2018 wirksamen Europäischen Datenschutzgrundverordnung, zu erreichen ist, dazu beraten wir Sie gerne.

7. Einstellung von Arbeitnehmern und Probezeit

Auch im täglichen Geschäftsablauf stehen wir Ihrer Personalabteilung mit Rat und Tat zur Seite. Ob es um Fragen zur Probezeit, um Urlaubsansprüche (besonders bei Mutterschutz oder Elternkarenz) oder um Kündigungsfristen geht - wir bringen Erfahrung und Expertise mit und beraten Sie umfassend.

8. Teilzeit und Befristung

Als Teilzeitbeschäftigung gilt jede Tätigkeit, die die gesetzliche oder die im Kollektivvertrag festgelegte Wochenarbeitszeit unterschreitet. Grundsätzlich gelten für Teilzeitbeschäftigungen die gleichen Regeln wie für Vollzeitstellen. Das ergibt sich bereits aus dem Gleichbehandlungsgebot. Insbesondere bestehen für Teilzeitstellen die gleichen Kündigungsschutzvorschriften und -fristen wie für Vollzeitbeschäftigungen. Ein in Teilzeit beschäftigter Arbeitnehmer hat indes Anspruch darauf, über freiwerdende Vollzeitstellen informiert zu werden.

9. Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein neuer Anfang sein

Sich von Beschäftigten trennen zu müssen, ist selten eine leichte Aufgabe. Wir beraten Sie hinsichtlich aller nötigen Schritte und Prozesse;, prüfen, ob eine Abmahnung erforderlich ist oder ob etwa eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Obwohl außergerichtliche Einigungen stets vorzuziehen sind, vertreten wir Ihre Interessen nötigenfalls auch vor Gericht. Wir denken aus einer unternehmerischen Perspektive und finden für Sie die beste Lösung.

10. Betriebsräte und Betriebsverfassungsgesetz

Unter Umständen ist auch Ihr Unternehmen zur Bildung eines Betriebsrates im Sinne der §§ 50 ff. des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) verpflichtet. Falls dem so ist, muss dieser Umstand auch in der Gestaltung der Arbeitsverträge entsprechend Niederschlag finden, etwa bei Kündigungen. Wir unterstützen Sie in allen relevanten Fragen ebenso wie bei der Durchführung von Betriebsratswahlen und bei Verhandlungen mit den Betriebsräten.

11. Vergütungssysteme: wichtiger Motivationsfaktor

Vergütungssysteme können neben dem eigentlichen Gehalt für beide Vertragsparteien eines Arbeitsverhältnisses von erheblicher Relevanz sein, da sie sich unmittelbar auf die Motivation und damit die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters auswirken können. In enger Abstimmung mit unseren Experten aus dem Steuerrecht bieten wir Ihnen hierzu umfassende Beratung und ganz neue Gestaltungsspielräume.

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Wir sind für Sie da – als Experten bei der Gestaltung des Arbeitsrechts. Nehmen Sie Kontakt auf!


Liechtenstein

Das Arbeitsrecht ist eines der Rechtsgebiete, in denen es überproportional oft zu Streitigkeiten kommt. Bereits die Suche nach potentiellen Mitarbeitern, das Auswahlverfahren, schliesslich die Einstellung und oft genug auch die Kündigung von Arbeitnehmern birgt vielfältige Herausforderungen. Arbeitsverträge sind das Fundament der Zusammenarbeit. Diese rechtssicher zu gestalten ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Anwalts. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen berücksichtigen wir, als Ihre Anwälte für Arbeitsrecht, eine Vielzahl von unternehmerischen Entscheidungen. Beginnend bei der Tätigkeitsbeschreibung, über die Arbeitszeit, die Vergütung, möglicherweise Konkurrenzklauseln, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gilt es Ihre Entscheidungen bestmöglich umzusetzen.

Wie in allen anderen Rechtsgebieten auch, ändern sich die Rahmenbedingungen oftmals unbemerkt. Sei es durch gesetzgeberische Handlungen oder durch eine Rechtsprechungsänderung, Arbeitsverträge sind regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls an die geänderten Umstände anzupassen. Als Anwälte für Arbeitsrecht gehört daher die Prüfung und gegebenenfalls Anpassung Ihrer Arbeitsverträge zu unserem Beratungsangebot. Hiervon profitieren Sie auch und gerade im Rahmen eines Unternehmenskaufes und der dazugehörenden Due Diligence. Schliesslich wollen Sie die wichtigen Mitarbeiter im künftigen Unternehmen halten und nicht an Wettbewerber verlieren.

Zu folgenden Einzelthemen erhalten Sie von uns Beratung:

  1. Einstellung von Mitarbeitern
  2. AGB-Kontrolle und Mindestlohn
  3. Beobachtung der Rechtsprechung - eine Notwendigkeit
  4. Arbeitsverträge laufend prüfen
  5. Laufende Überprüfung der Arbeitsverträge
  6. Mitarbeiter und Compliance
  7. Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen

1. Einstellung von Mitarbeitern

Artikel 31 der Landesverfassung (LV) normiert die Gleichheit aller Menschen. Diesen Verfassungsauftrag hat der Gesetzgeber umgesetzt und das Gleichstellungsgesetz (GLG) erlassen. Dieses verbietet Diskriminierungen bei zeitgleicher Sanktionsandrohung. Für Sie bedeutet das, dass bereits Ihre Stellenanzeige diskriminierungsfrei formuliert sein muss. Ebenso sind im Rahmen eines Vorstellungs- bzw. Einstellungsgespräches verschiedene Fragen und Fragestellungen schlicht unzulässig. Unsere Experten von Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater beraten Sie zu diesen Themen umfassend und unterstützen Sie gerne. Konzentrieren Sie sich auf die Auswahl und die Einstellung Ihrer neuen Mitarbeiter – für die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen sind wir für Sie da!

Ihre Personalabteilung ist im Rahmen der Mitarbeitergewinnung und -betreuung der erste Ansprechpartner. Dies bedingt jedoch, dass gerade die rechtlichen Themen des alltäglichen Arbeitsrechts oftmals nur unzureichend bearbeitet werden können. Mit unserer Sachkunde unterstützen wir Sie und Ihre Personalabteilung bei den alltäglichen Fragen. Sei es zur Probezeit, zu Kündigungsfristenoder beispielsweise zu der Frage, wie verfahren werden kann, wenn ein Mitarbeiter eine Frist versäumt hat. Auch beraten wir Sie zu Aspekten wie Mutterschutz oder der Berechnung des Urlaubsanspruchs. Schliesslich sind auch Vergütungssysteme für Sie als Arbeitgeber wie auch für Ihren Arbeitnehmer von herausragender Bedeutung. Neben der blossen Gehaltszahlung und -erhöhung können auch alternative Vergütungssysteme für Sie und Ihr Unternehmen interessant werden. Dabei profitieren Sie von unserer wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung. Mit unseren Steuerexperten können wir Ihnen neue Gestaltungsräume aufzeigen und in Ihrem Unternehmen einführen.

Wir, als Anwälte für das gesamte Arbeitsrecht, betrachten mit Ihnen die betrieblichen Belange und entwickeln massgeschneiderte Lösungen für Ihr Unternehmen. Diese Lösungen finden sich schliesslich in den gerichtsfesten Arbeitsverträgen, die wir für Sie entwerfen. Sprechen Sie uns an!

2. AGB-Kontrolle und Mindestlohn

Wie in anderen Verträgen auch, werden in Arbeitsverträgen immer häufiger allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet. Daneben entwickelt sich die Rechtsprechung zur temporären Beschäftigung („Leiharbeit“) fortwährend.

Da Arbeitsverträge weitgehend von Arbeitgebern vorformuliert und für eine Vielzahl von Mitarbeitern verwendet werden, unterliegen diese auch der sogenannten AGB-Kontrolle. Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber zunächst, dass Sie kontinuierlich die Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen zum Arbeitsrecht beobachten und schliesslich bestehende Arbeitsverträge anpassen sollten. Üblicherweise wird - auch in Arbeitsverträgen - mittels einer sogenannten salvatorischen Klausel vereinbart, dass bei Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln des Vertrages nicht der gesamte Vertrag unwirksam wird. Dieses Vorgehen birgt Vor- & Nachteile. Einerseits bleibt der Arbeitnehmer dem Unternehmen auf vertraglicher Basis verbunden, andererseits bleibt der Vertrag gültig, allerdings mit einem ganz anderen Inhalt, als vereinbart. Vermeiden Sie den „beiderseitigen“ Unmut und lassen Sie Ihre Arbeitsverträge regelmässig prüfen und anpassen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Die Thematik des Mindestlohnes stellt sich derzeit im Fürstentum Liechtenstein nicht. Anders als beispielsweise in Deutschland sind sowohl die Wirtschaftskammer (WK) sowie die Arbeitnehmervertretung (LANV) gegen die Einführung einer verbindlichen Gehaltsuntergrenze. Vielmehr versuchen WK mit dem LANV branchenweit sogenannte Gesamtarbeitsverträge auszuhandeln und abzuschliessen. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies, dass Sie keinen gesetzlichen Mindestlohn beachten müssen. Vielmehr sind Ihrerseits die Regelungen in einem der branchenweiten Gesamtarbeitsverträge zu respektieren. Wir recherchieren für Sie, ob in Ihrer Branche ein Gesamtarbeitsvertrag gilt und gestalten für Sie rechtssichere Arbeitsverträge.

3. Beobachtung der Rechtsprechung – eine Notwendigkeit

Das Fürstliche Landgericht wurde und wird wegen der verschiedensten Fragestellungen im Arbeitsrecht angerufen. Ob Fragen zur Arbeitszeit, zu Überstunden oder zur Freistellung von Mitarbeitern – Probleme können nahezu in jedem Bereich des Arbeitsvertrages auftreten. Umso wichtiger ist es für Sie, die Rechtsentwicklung zu beobachten. Wir, Rechtsanwälte im Arbeitsrecht, übernehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe gerne für Sie. Wir kennen die Urteile wie auch die Tendenzen in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. Unsere Rechtsanwälte bearbeiten arbeitsrechtliche Fragestellungen aus Passion. Aus diesem Grund erkennen wir die Feinheiten in den Urteilsbegründungen und ziehen hieraus die richtigen Schlüsse. Für Sie und Ihr Unternehmen.

4. Arbeitsverträge laufend prüfen

Aus der AGB-Kontrolle bei Arbeitsverträgen sowie der beständigen Rechtsprechung in arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen folgt, dass die bestehenden Arbeitsverträge oft nicht mehr den geltenden Anforderungen, sowohl aus Sicht der Gesetzgebung oder hiesiger Rechtsprechung, entsprechen. Für Sie als Arbeitgeber kann dies nachteilige Folgen nach sich ziehen. Wir formulieren für Sie die notwendigen Vertragsänderungen nach Ihren Bedürfnissen und den Rahmenbedingungen. Sodann organisieren wir die Vertragsanpassung mit Ihren Mitarbeitern. Nur so können Sie sicher sein, keine unliebsame Überraschung zu erleben – im laufenden Arbeitsverhältnis oder bei dessen Beendigung.

5. Mitarbeiter & Compliance

Nur mit Ihren Mitarbeitern kann Ihr Unternehmen und Sie selbst gewinnbringend agieren. Doch zugleich können Ihre Mitarbeiter auch Risikofaktoren sein. Die Gründe, aus denen Mitarbeiter sich pflichtwidrig verhalten oder gar strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen, sind vielfältig und nicht aufzählbar. Umso wichtiger ist es, dass weder Ihr Unternehmen noch Sie selbst von den bedenklichen Verhaltensweisen einiger weniger Arbeitnehmer betroffen ist, mithin ein umfassender Compliance-Schutz vorliegt. Dabei wird ein wesentlicher Aspekt oftmals übersehen: die Thematik der Datensicherheit im Unternehmen. Ob und gegebenenfalls unter welchen Auflagen Ihre Mitarbeiter die IT-Infrastruktur auch privat nutzen dürfen, ist sowohl im Arbeitsvertrag, aber auch in den Compliance-Richtlinien Ihres Unternehmens zu verankern. Wir kennen die Anforderungen an ein sorgfältiges und gewissenhaftes unternehmerisches Handeln. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Sanktionen und Massnahmen, um Verstösse gegen Compliance-Regeln auszuschliessensowie frühzeitig Regelverstössen nachgehen zu können. Dies umfasst zwar überwiegend unternehmenseigene Compliance-Richtlinien, doch deren Anwendung kann und muss auch in jedem einzelnen Arbeitsvertrag integriert werden.

6. Die Beendigung von Arbeitsverträgen

Die Beendigung von Arbeitsverträgen gehört zu den schwersten Aufgaben, denen sich ein Arbeitgeber zu stellen hat. Nur in seltenen Fällen ist die fristlose Vertragsbeendigung eine Folge von pflichtwidrigen oder strafbaren Verhaltensweisen Ihres Mitarbeiters. Viel häufiger sind wirtschaftliche Gründe, Änderungen in der Geschäftspolitik oder auch Standortverlagerungen Gründe für die Beendigung von Arbeitsverträgen. Ist das Verhalten Ihres Mitarbeiters bedenklich, so kann eine Abmahnung zur Verhaltensänderung ausreichen – nötigenfalls kann und muss jedoch auch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung ernsthaft geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.

Das Hauptaugenmerk liegt jedoch in der gütlichen Streitbeilegung, da wir selbst Arbeitgeber und Unternehmer sind. Wir verstehen und leben selbst effizientes und effektives Arbeiten. Somit finden wir die für Sie beste Lösung. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei in Triesen auf!


Schweiz

Rechtssichere Arbeitsverträge vom Anwalt für Arbeitsrecht

Die Einstellung und Kündigung von Arbeitnehmern birgt grosse Herausforderungen für Arbeitgeber. Den Arbeitsvertrag als Fundament der Zusammenarbeit rechtssicher zu gestalten, ist deshalb ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit. Wenn unsere Anwälte für Arbeitsrecht einen Arbeitsvertrag aufsetzen, sind dabei eine Vielzahl unternehmerisch wichtiger Fragen zu berücksichtigen. Das reicht von der Tätigkeitsbeschreibung über die Arbeitszeit und Vergütung bis hin zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Ändern sich die Rahmenbedingungen, sind Arbeitsverträge oder einzelne Teile davon anzupassen, weshalb es auch zu unserem Beratungsangebot gehört, als Anwalt den Arbeitsvertrag zu prüfen. Gerade im Rahmen eines Unternehmenskaufs und der dazugehörigen Due Diligence ist es wichtig, den Bestand an Arbeitsverhältnissen unter die Lupe zu nehmen, um sicherzustellen, dass wichtige Mitarbeiter auch im künftigen Unternehmen erhalten bleiben.

Zu folgenden Einzelthemen erhalten Sie von unseren Schweizer Experten Beratung:

  1. Einstellung von Mitarbeitern
  2. AGB-Kontrolle und Mindestlohn
  3. Arbeitszeit, Überstunden oder Freistellung
  4. Beobachtung der Rechtsprechung: Schlüssel zum Erfolg
  5. Laufende Überprüfung der Arbeitsverträge
  6. Strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern und Compliance
  7. Arbeitsrecht und Datenschutz
  8. Einstellung von Arbeitnehmern und Probezeit
  9. Herausforderung Teilzeit und Befristung
  10. Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein neuer Anfang sein
  11. Das Mitwirkungsgesetz: Information und Mitsprache von Arbeitnehmern im Unternehmen
  12. Vergütungssysteme: wichtiger Motivationsfaktor

1. Einstellung von Mitarbeitern

Werden Arbeitskräfte benötigt, sind eine ganze Reihe rechtlicher Fallstricke zu berücksichtigen, angefangen von der diskriminierungsfreien Stellenanzeige bis hin zum Einstellungsgespräch. Mit der zuverlässigen Unterstützung der Viehbacher Rechtsanwälte umschiffen Sie alle rechtlichen Klippen im Arbeitsrecht sicher und können sich ganz auf die Auswahl und Einstellung Ihrer neuen Mitarbeiter konzentrieren.

2. AGB-Kontrolle und Mindestlohn

Zu den aktuellen Herausforderungen rund um den Arbeitsvertrag zählen die sich ständig verändernde Landschaft der Normal- und Gesamtarbeitsverträge, die Rechtsprechung zur Zeitarbeit und nicht zuletzt die kantonal- und branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn. Arbeitsverträge werden weitgehend einseitig durch die Unternehmen formuliert und für eine Vielzahl von Mitarbeitern verwendet. Auf die Verträge sind daher die Regelungen von Art. 319 ff. Obligationenrecht (OR) anzuwenden. Im zehnten Titel des Obligationenrechts werden auch die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Detail beschrieben. Andere Regelungen betreffend z.B. die Arbeitszeit befinden sich im Arbeitsgesetz (ArG) und in anderen einschlägigen Vorschriften. Das bedeutet insbesondere für Arbeitgeber, dass die Rechtsprechung zum Arbeitsrecht kontinuierlich zu beobachten ist. Ändern sich Besonderheiten im Arbeitsrecht, so sind Verträge anzupassen.

Üblicherweise sieht die sogenannte salvatorische Klausel als letzte Regelung des Arbeitsvertrages vor, dass nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein soll, wenn eine oder mehrere Klauseln des Vertrages den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Tatsächlich hat der Arbeitsvertrag Bestand, allerdings – und das oft zum beidseitigen Unmut - mit einem anderen Inhalt als dem, der vereinbart werden sollte. Gerne gestalten wir für Sie rechtssichere Arbeitsverträge.

3. Streit um Arbeitszeit, Überstunden oder Freistellung - das letzte Wort haben die Schlichtungsbehörden und Gerichte

Die Problematik unwirksamer Klauseln im Arbeitsvertrag kann sich für unsere Mandanten und ihre Arbeitnehmer bei wesentlichen Punkten stellen: sei es zur Arbeitszeit, zu Ausschlussfristen oder zur Freistellung von Arbeitnehmern. Sowohl diese Punkt wie auch die Mehrarbeit- bzw. Überstundenvergütung haben die Schlichtungsbehörden und Gerichte bereits beschäftigt.

4. Beobachtung der Rechtsprechung: Schlüssel zum Erfolg

Gerne übernehmen wir die kontinuierliche Beobachtung der Rechtsentwicklung im Arbeitsrecht für Sie. Wir kennen die Urteile und Tendenzen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung – die des Bundesgerichts, aber auch die wesentlichen Entscheidungen sonstiger Instanzen. Unsere Anwälte betreiben das Arbeitsrecht als Passion, erkennen die Nuancen in den Begründungen der Urteile und ziehen die richtigen Schlüsse für die Situation in Ihrem Unternehmen.

5. Laufende Überprüfung der Arbeitsverträge

Wir überprüfen für Sie, ob die Arbeitsverträge in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sollte dies nicht gegeben sein, formulieren wir die Änderungen nach Ihren Bedürfnisse und Anforderungen und organisieren die Anpassung der Verträge mit Ihren Mitarbeitern. So können Sie sicher sein, dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben, wenn es darum geht, einen Arbeitsvertrag beenden zu müssen.

6. Strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitarbeitern und Compliance

Mitarbeiter sind vielfach ein kostbaren Gut in Unternehmen – und fordern Arbeitgeber gleichsam heraus: Verhält sich ein Arbeitnehmer pflichtwidrig oder sogar strafrechtlich relevant, setzen wir alles daran, dass weder Sie noch Ihr Unternehmen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir kennen die Anforderungen an sorgfältiges unternehmerisches Handeln und überprüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Massnahmen angemessen und sinnvoll sind, um Verstösse gegen Compliance-Regelungen auszuschliessen und ihnen notfalls frühzeitig nachzugehen. Wir verweisen hier auch auf die informative Seite über die Beratung in unternehmensstrafrechtlichen Angelegenheiten.

7. Arbeitsrecht und Datenschutz

Ein wesentlicher Aspekt bei der Compliance ist inzwischen die Datensicherheit. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die IT-Infrastruktur Ihres Unternehmens von den Beschäftigten auch privat genutzt werden dürfen, können wir gemeinsam beantworten und rechtswirksam bereits in die Arbeitsverträge einbeziehen.

8. Einstellung von Arbeitnehmern und Probezeit

Wir stehen Ihnen oder Ihrer Personalabteilung bei den alltäglichen Themen des Arbeitsrechts zur Seite: Wie lange sollte die Probezeit sein, wann ist zu kündigen? Welche Fristen sind einzuhalten und welche Auswirkungen hat es, wenn ein Mitarbeiter diese Frist versäumt hat? Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch – insbesondere, wenn Aspekte wie Mutterschutz oder Elternzeit relevant werden.

9. Herausforderung Teilzeit und Befristung

Wir beraten Sie auch zu Teilzeitfragen und Befristungen. Die allgemeine Regelung befindet sich in Art. 319 ff. Obligationenrecht und im Arbeitsgesetz (ArG). Doch jeder Arbeitsplatz hat seine Besonderheiten. Die pauschale Aussage, jeder Mitarbeiter habe einen Anspruch auf Arbeit in Teilzeit, hat daher mit uns keinen Bestand. Wir schauen uns Ihre betrieblichen Belange an um dann eine Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu finden.

10. Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann ein neuer Anfang sein

Auch wenn Sie sich von Beschäftigten trennen müssen, kennen wir den richtigen Weg. Wir prüfen, ob eine Verweis erforderlich ist. Oder ob sogar eine ausserordentliche Kündigung Bestand haben kann. Selbstverständlich vertreten wir Sie beim obligatorischen Schlichtungsversuch und vor Gericht, wenn es dazu kommen muss. Günstiger und effektiver ist in aller Regel jedoch die aussergerichtliche Einigung. Auch die führen wir gerne für unsere Mandanten herbei – denn wir sind selbst Unternehmer in unserer Kanzlei, wir verstehen und leben effizientes Arbeiten. Daher finden wir die für Sie beste Lösung.

11. Das Mitwirkungsgesetz: Information und Mitsprache von Arbeitnehmern im Unternehmen

Das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben, kurz Mitwirkungsgesetz, regelt u.a. die Bestellung der Arbeitnehmervertretungen und die Mitwirkungsrechte der Mitarbeiter. Die Schwerpunkte der Mitwirkung liegen zum Beispiel in den Fragen der Arbeitssicherheit, des Arbeitnehmerschutzes, der beruflichen Vorsorge und in den Fällen von Massenentlassungen.

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die ständig Personal in der Schweiz beschäftigen. Das Recht auf eine Arbeitnehmervertretung im Unternehmen entsteht ab 50 Arbeitnehmern. Wir unterstützen Sie bei allen Pflichten und Belangen, die mit dem Mitwirkungsgesetz verbunden sind.

12. Vergütungssysteme: wichtiger Motivationsfaktor

In der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen sind Vergütungssysteme für beide Vertragsparteien von erheblicher Relevanz. Neben möglichen Gesprächen zu Gehaltserhöhungen können alternative Vergütungssysteme für Ihr Unternehmen interessant sein. Auch gemeinsam mit unseren Kollegen aus dem Steuerrecht können wir Ihnen neue Gestaltungsspielräume aufzeigen.

Kontakt

Wir sind für Sie da – als Schweizer Experten im Arbeitsrecht für Arbeitgeber. Nehmen Sie Kontakt auf!


Italien

Die Informationen zur Gestaltung von Arbeitsverträgen und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche in Italien befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, wofür wir höflich um Ihr Verständnis bitten. Bitte nehmen Sie daher gerne direkt Kontakt mit uns auf, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Wir unterstützen unsere Mandanten seit mehr als zehn Jahren in fünf verschiedenen Ländern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Bei uns sind Sie daher kompetent beraten und vertreten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

 

Ihre Ansprechpartner

Lothar Bücherl, Rechtsanwalt

» Lothar Bücherl

Rechtsanwalt

E-Mail: l.buecherl@viehbacher.com

Silvia Hess, Rechtsanwältin

» Dr. Silvia Hess

Rechtsanwältin

E-Mail: s.hess@viehbacher.com

Irina Schulz, Rechtsanwältin

» Irina Schulz

Rechtsanwältin

E-Mail: i.schulz@viehbacher.com

Ihr Ansprechpartner

Dr. Lothar Stix, LL.M., LL.M., Rechtsanwalt

» Dr. Lothar Stix, LL.M. LL.M.

Rechtsanwalt

E-Mail: wien@viehbacher.com

Ihre Ansprechpartner

Dr. Christian Presoly, Rechtsanwalt

» Dr. Christian Presoly

Rechtsanwalt

E-Mail: c.presoly@viehbacher.com

Lic. iur. Daniel R. Tschikof, LL.M., Rechtsanwalt

» Lic. iur. Daniel R. Tschikof

LL.M., Rechtsanwalt

E-Mail: d.tschikof@viehbacher.com

 

Ihre Ansprechpartner

Peter Fröhlich, Rechtsanwalt und Dipl. Steuerexperte

» Peter Fröhlich

Rechtsanwalt

E-Mail: p.froehlich@viehbacher.com

Susanne Hirschberg, LL.M., Rechtsanwältin

» Susanne Hirschberg

LL.M., Rechtsanwältin

E-Mail: s.hirschberg@viehbacher.com