Hat der Versicherungsnehmer einen Nichterben als Begünstigten seiner Lebensversicherung angegeben, stellt sich häufig die Frage, wer Anspruch auf die Auszahlung hat: der Begünstigte oder die Erben?
Das Finanzgericht Düsseldorf hat in einem Urteil vom 19. November 2015 entschieden, dass die sogenannte Entstrickungsklausel in § 4 Abs. 1 S. 3 und 4 EStG europarechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
Am 26. November 2015 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption in Kraft. Ziel der Neuregelung ist ein verschärfter Kampf gegen Korruption sowie die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor.
Seit dem 17. August 2015 gilt in Europa ein neues Erbrecht, welches festlegt, dass bei Erbschaften das Erbrecht des EU-Staates gilt, in welchem der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt hatte.
Im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Rechtsanwaltskosten bei der Berichtigung von Steuererklärungen ist derzeit beim Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig (Aktenzeichen VIII R 34/13).