Genau wie Unternehmen helfen wir auch Privatpersonen dabei, Forderungen und Ansprüche durchzusetzen oder wirkungsvoll abzuwehren.
Rückabwicklung und Gewährleistung
Haben Sie Waren gekauft und wollen den Kauf wegen Mängeln rückgängig machen, übernehmen wir die Rückabwicklung nach den Regeln des Kaufvertragsrechts. Sie bekommen den Kaufpreis erstattet oder werden frei von Zahlungsverpflichtungen. Das gleiche gilt, wenn Sie Reisen stornieren oder sonstige Schuldverhältnisse beenden möchten.
Wirkungsvoll gegen unberechtigte Forderungen vorgehen
Schnell und effizient helfen wir, wenn unberechtigterweise Forderungen gegen Sie erhoben werden. Hierzu zählen auch jene Verträge, die Sie möglicherweise gegen Ihren Willen abgeschlossen haben. Wir prüfen für Sie, ob der Vertrag widerrufen werden kann oder gar nicht erst wirksam zustande gekommen ist. Tätig werden wir auch, wenn Ihnen bereits Rechnungen oder Mahnungen von Inkassofirmen vorliegen.
Säumige Zahler erinnern und zur Zahlung veranlassen
Stehen Sie auf der Gläubigerseite und warten auf ausstehende Zahlungen oder Leistungen, unterstützen wir Sie dabei, Gelder einzutreiben oder ausstehende Leistungen anzumahnen. Hierbei gehört es zu unseren Spezialisierungen, für Sie auch länderübergreifend tätig zu werden. Mit unseren Kanzleien in Österreich, Deutschland Liechtenstein, der Schweiz und Italien können wir Ihnen eine zügige und kompetente Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zusichern. Mehr zum Thema Internationale Forderungsbeitreibung erfahren Sie hier.
Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater vertritt Sie in jeder Phase der Forderungsdurchsetzung bzw. –abwehr. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!