Für Ihre Sicherheit gegenüber Banken, auf dem öffentlichen Kapitalmarkt und im Vertrieb von Finanzprodukten
Ihre Rechte gegenüber der Bank
In vielen Lebensbereichen ist eine Bankfinanzierung unerlässlich – sei es privat für den Erwerb einer Immobilie oder gewerblich für die Kapitalbeschaffung Ihres Unternehmens.
Insbesondere im Hinblick auf die Vielschichtigkeit der Regulierung und der Fülle an Gesetzen und Urteilen, die im Zusammenhang mit fast allen Bankgeschäften regelmäßig ergehen, wird es immer schwieriger, die eigene Position zu kennen, den Verhandlungsspielraum abzuschätzen und Rechte durchzusetzen.
Dies gilt bei Verbraucherdarlehen gleichermaßen wie bei Unternehmenskrediten, bei Kreditkartengeschäften oder Anlageberatungsverträgen bis hin zu Vermögensverwaltungsverträgen. Ohne kompetente fachanwaltliche Hilfe lassen sich vielfach Forderungen, z. B. auf Rückerstattung (überhöhter) Gebühren, Neuberechnung von Konten oder nach der Rückabwicklung von Darlehen nicht durchsetzen.
Wenn sich nach geraumer Zeit eine Anlageentscheidung als verlustreich entpuppt, ist es unerlässlich zu prüfen, ob im Zusammenhang mit der Anlageberatung, Anlagevermittlung oder Vermögensverwaltung die Pflichten zur anleger- und objektgerechten Beratung und sonstige Vertrags- und Sorgfaltspflichten eingehalten wurden oder ob sich hieraus Schadensersatzansprüche ableiten lassen.
Unternehmensfinanzierung ohne Bank
Auch die Finanzierung von Unternehmen und Projekten ohne Bank kann für Unternehmer hochinteressant sein. Schwierig ist jedoch häufig der Zugang zum öffentlichen Kapitalmarkt. Die aufsichtsrechtlichen Hürden sind in den meisten Fällen ohne versierte fachanwaltliche Beratung kaum zu meistern.
Zunächst gilt es die für Ihr Unternehmen passende Gestaltung und den passenden Finanzierungsumfang zu finden. Hieran hängt die Entscheidung, ob Sie mit einer prospektfreien Vermögensanlage oder einem prospektfreien Wertpapier Geld am öffentlichen Kapitalmarkt einwerben dürfen oder ob Sie ein Billigungsverfahren vor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu durchlaufen haben. Aufgrund der ständig steigenden Anforderungen an die Ausgestaltung von Angeboten für den öffentlichen Kapitalmarkt und der immer engmaschiger werdenden Regulierung ist kompetente fachanwaltliche Beratung und Begleitung unerlässlich.
Haftungsfallen beim Zugang zum Kapitalmarkt vermeiden
Das Bindeglied zwischen dem Unternehmen mit Finanzierungsbedarf und dem öffentlichen Kapitalmarkt ist der Finanzvertrieb. Von der gewerberechtlichen Zulassung des einzelnen Mitarbeiters oder der Vertriebsorganisation, über Schulung und Ausbildung hinsichtlich der wesentlichen rechtlichen Anforderungen an eine rechtssichere Anlageberatung bis hin zu deren inzwischen umfangreicher Dokumentation hat der Vertrieb eine Vielzahl von Pflichten zu erfüllen, die alle mit ganz erheblichen Haftungsrisiken behaftet sind.
Eine genaue Prüfung der anzubietenden Finanzprodukte im Vorfeld im Hinblick auf Prospektfehler und Haftungsfallen ist essentiell. Beratungsprotokolle, Anträge, Werbeunterlagen und Erstinformationen müssen vollständig und nach dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung gestaltet werden.
Nicht zuletzt ist die Regelung der wesentlichen gegenseitigen Rechte und Pflichten im Vertriebsvertrag entscheidend für einen erfolgreichen Auftritt am Markt.
Für Ihre Fragestellungen im Bank- und Kapitalmarktrecht nimmt sich unsere Expertin, Frau Rechtsanwältin Marie-Caroline Pasquay, gerne Zeit und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!