Immobilien- und Aufenthaltsrecht

Wer grenzüberschreitend wohnt und arbeitet, braucht das internationale Immobilien- und Aufenthaltsrecht

Das Leben und die Arbeit machen im 21. Jahrhundert nicht mehr vor Grenzen halt. Wohnhäuser, Unternehmensimmobilien und Wertanlagen zu mieten oder zu erwerben, sowie das Recht, sich im jeweiligen Land aufhalten zu dürfen, sind notwendige Vorgänge im Leben unserer Mandanten. VIEHBACHER Internationales Wirtschafts- und Steuerrecht steht daher Privatpersonen und Unternehmen als spezialisierte Kanzlei für internationales Immobilienrecht zur Verfügung. Die erfahrenen Rechtanwälte beraten Sie beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie, vertreten Sie gegenüber den Grundverkehrsbehörden und beraten Sie bei der Erlangung der jeweiligen Aufenthaltsbewilligungen

Die richtige Immobilie

Immobilien sind ein wichtiger Bestandteil des privaten und unternehmerischen Vermögens. Umso bedeutsamer ist die Auswahl der richtigen Objekte im Hinblick auf Substanz, Lage, Wertsteigerung oder Vermietbarkeit. Das gilt für Einzelobjekte genauso wie für diversifizierte oder aus Spezialimmobilien zusammengesetzte Portfolios an unterschiedlichen nationalen Standorten. Mit einem Anwalt für Immobilienrecht verfügen Sie über das nötige Know-how im Immobilienmarkt und fundierte Kenntnisse der jeweiligen rechtlichen Anforderungen.

Vertretung gegenüber den Grundverkehrsbehörden

Um eine Immobilie zu erwerben, bedarf es in bestimmten Ländern, wie zum Beispiel Österreich, der Zustimmung der Grundverkehrsbehörden. Der Kontakt mit den jeweiligen Stellen und die Abwicklung der Formalitäten kann langwierig werden, deshalb entlasten wir Mandanten bei dieser Aufgaben gerne umfassend, was letztlich zum Erfolg der Immobilientransaktion beiträgt.

Der schnelle Weg zur Aufenthaltsbewilligung

Der Besitz einer Immobilie ist nicht vom dazugehörigen Aufenthaltstitel zu trennen, häufig ist das eine die Voraussetzung für das andere. Die Mandanten schnell und effizient mit den passenden Aufenthaltstiteln zu versorgen, ist das Anliegen unserer auf internationales Aufenthaltsrecht spezialisierten Rechtsberater.

Internationale Zusammenarbeit für grenzüberschreitendes Wohnen und Arbeiten

Damit Sie unabhängig von Ihrem konkreten Wohn- und Arbeitsort gut beraten werden, arbeiten die Anwälte grenzüberschreitend zusammen. Sie finden an allen Standorten der Kanzlei einen Experten für internationales Immobilien- und Aufenthaltsrecht, der für die notwendigen Papiere und Genehmigungen sorgt: In Deutschland (München), Österreich (Wien), Liechtenstein (Triesen), der Schweiz (Zürich) und Italien (Brixen).

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VIEHBACHER ist für Sie als Berater im internationalen Immobilienrecht und Aufenthaltsrecht da – nehmen Sie Kontakt auf!