Beratung im Steuer- und Wirtschaftsrecht aus einer Hand
Eine Rechtsberatung für Unternehmen und wirtschaftlich orientierte Privatpersonen, wie sie die Steuerberater und Anwälte für internationales und nationales Steuerrecht bei VIEHBACHER anbieten, berücksichtigt bei jeder Rechtsfrage auch die steuerlichen Gesichtspunkte. Dazu wird stets ein Anwalt für Steuerrecht oder Steuerberater hinzugezogen, der das Thema oder die jeweilige Steuerproblematik am besten beurteilen kann.
Durch die Büros vor Ort werden Ihnen kurze Wege und zuverlässige Kontakte zu den Behörden und Institutionen des jeweiligen Landes garantiert. Dies gilt für Furth im Wald ebenso wie für Wien oder die weiteren Kanzleistandorte. Für Sie erleichtert das die Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten und Steuerberatern, ganz gleich, ob Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz nun in Deutschland, Italien, Liechtenstein, Österreich oder in der Schweiz haben.
Steuerberatung für Unternehmen - Unterstützung auch bei grenzüberschreitenden Steuerfragen
Als spezialisierte Anwälte und Steuerexperten wird VIEHBACHER international und in allen Branchen und Unternehmensbereichen für Sie tätig. Bei länderübergreifenden Sachverhalten wird für Sie die günstigste Gestaltung im Hinblick auf die jeweilige Steuer ermittelt. Angenommen, unsere Steuerberater beurteilen den Sachverhalt für Deutschland und die Schweiz, berücksichtigen sie bei der Gestaltung das Recht und die Rechtsprechung dieser beiden Länder. Soll die Steuerberatung neben Deutschland auch die Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder Italien abdecken, bringen die Rechtsanwälte und Steuerbreater entsprechendes Know-how ein. In jedem Fall ist Ihr Recht bei uns in guten Händen.
Schwerpunkte unserer internationalen Steuerberatung:
- Der Vertrieb wird durch eine fundierte Beratung im Zoll- und Außensteuerrecht rechtssicher gemacht.
- Bei Transaktionen oder Restrukturierungen sorgt ein Team mit mindestens einem Rechtsanwalt national und international für die steueroptimale Planung und Gestaltung: in Deutschland, Liechtenstein, Italien, Österreich oder in der Schweiz.
- Wenn es um Löhne und Gehälter oder die Entsendung von Mitarbeitern geht, kommen Anwälte oder Steuerberater mit internationalem Knowhow zum Einsatz.
- Steuerstrafrechtliche Beratung und Vertretung:
Die Compliance-Spezialisten helfen Ihnen, die Steuercompliance Ihres Unternehmens zu verbessern, damit Sie keine Rechtsverstöße oder gar eine Strafbarkeit riskieren. Kommt es dennoch zu einem Compliance-Verstoß oder nimmt gar die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, steht Ihnen ein Anwalt für Steuerstrafrecht und Strafrecht zur Seite. Wenn es nötig ist, rund um die Uhr. - Vor allem aber entlastet die Viehbacher-Steuerrechtsabteilung Unternehmen im Geschäftsalltag: Erstellung der Steuererklärung; Finanz- und Lohnbuchhaltung; Jahresabschlusserstellung oder Abwicklung regelmäßiger Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen. Auch Ihren Meldepflichten im Rahmen des „Automatischen Informationsaustauschs (AIA)" kommen Sie dank unserer Anwälte und unserer Steuerberater reibungslos nach.
Mehr erfahren Sie hier:
- Steuerplanung und Steuerstrategieentwicklung
- Anfertigung von Unternehmenssteuererklärungen
- Führen der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
- Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen
- Betreuung und Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung in Fragen des Außensteuerrechts
- Automatischer Informationsaustausch (AIA) - Beratung und Compliance
Steuerberatung für Privatpersonen - Beratung auch für Grenzgänger
Privatpersonen, insbesondere sog. Grenzgänger, werden von Rechtsanwälten und Steuerexperten umfassend in allen Fragen des Steuerrechts betreut. Besondere Expertise bietet VIEHBACHER auch bei Fragen zum sog. Doppelbesteuerungsabkommen. Was Mandanten ganz besonders an uns schätzen, ist jedoch nicht nur das umfassende Fachwissen jedes einzelnen Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters und die Verfügbarkeit in 5 Ländern, sondern auch unsere persönliche Vertrauenswürdigkeit und Integrität. Insbesondere in steuerstrafrechtlichen Verfahren können Sie auf langjährige Erfahrung vertrauen.
Bei der Mandatierung der Kanzlei VIEHBACHER dürfen Sie darauf vertrauen, dass fachliche Erfahrung und menschliche Kompetenz Hand in Hand gehen. Anders gesagt: Auch bei der Beratung rund um Recht und Steuern steht immer der Mensch im Mittelpunkt.
Schwerpunkte der internationalen Steuerberatung für Privatpersonen:
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen
- Unterstützung bei der Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
- Anfertigung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
- Anfertigung von strafbefreienden Selbstanzeigen
- Beratung und Vertretung im Steuerstrafverfahren
- Steuergestaltung bei Immobilien- und Kapitalanlageinvestitionen
- Steuerliche Behandlung von gemeinnützigen Stiftungen oder Familienstiftungen
- Beratung in Fragen des Außensteuerrechts
- Automatischer Informationsaustausch - Beratung & Compliance
Hier sind Sie sowohl als Unternehmer, als auch als Privatperson richtig. Nehmen Sie Kontakt auf.