Kompetente Beratung im Erbrecht – damit Wertvolles erhalten bleibt
Die Kanzlei VIEHBACHER berät und vertritt als Anwaltskanzlei für Erbrecht Erben in Erbschafts- und Nachlassstreitigkeiten und hilft dabei, Pflichtteilsansprüche abzuwehren oder durchzusetzen. Für die Erblasser gestalten wir als Anwalt für Erbrecht Testamente und unterstützen bei ihrer Vollstreckung oder auch Anfechtung. Die umfassende Beratung zur Stiftung rundet das erbrechtliches Beratungsangebot ab.
Die erbrechtliche Absicherung beginnt lange vor dem Erbfall
Langfristig Werte erhalten kann nur, wer die Verwaltung und Weitergabe seines Vermögens zu Lebzeiten vorausschauend plant. Das gilt für die Nachfolgeregelung eines Unternehmens ebenso wie für die Weitergabe von privatem Vermögen. In enger Abstimmung mit Steuerberatern entwickelt die Kanzlei Viehbacher eine sowohl rechtlich wie auch steuerlich optimale Nachlassplanung. Das Testament spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle wie das Asset Management zu Lebzeiten.
Ist der Erbfall eingetreten, bedarf es kundiger Begleitung in allen Streitfällen
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir jedoch, dass auch die beste Vorsorge nicht davor feit, nach dem Tode eines Erblassers oder einer Erblasserin in Streitigkeiten verwickelt zu werden. Mit erfahrenen Anwälten für Erbrecht überblicken wir die Fronten zwischen den Nachfahren und etwaigen Pflichtteilsberechtigungen. Wir wickeln komplizierte Fälle von Erbausschlagung bis hin zu Insolvenzen ab. Sei es ein Verlassenschaftsverfahren in Österreich oder Liechtenstein, Fragen zur Erbfolge in Deutschland oder geht es um die Veräußerung eines Erbanteils in der Schweiz: Die internationalen Erbrechtsexperten unterstützen Sie!
Der Pflichtteil – ein Fall für den spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht
Der Pflichtteil sichert den nahen Angehörigen des Erblassers auch dann einen Teil des Nachlasses, wenn sie per Testament oder Erbvertrag ansonsten enterbt wurden.
Mit einer Stiftung das Vermögen dauerhaft sichern
Über die Einbringung des Vermögens in eine Stiftung lassen sich unterschiedliche Arten von Vermögen langfristig erhalten. In einer Stiftung lassen sich Kapitalvermögen, Immobilien, Gold, Kunst, aber auch Beteiligungen an Unternehmen zielgerichtet für die Begünstigen und die festgelegten Stiftungszwecke erhalten. Ihre Errichtung und Verwaltung sollte in kundige Hände gelegt werden. Wir haben langjährige Erfahrung bei der Errichtung von Stiftungen.
Mehr erfahren Sie hier:
- Beratung und Vertretung bei Erbschafts- bzw. Nachlassstreitigkeiten
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsgestaltung, -vollstreckung und -anfechtung
- Errichtung, Verwaltung und Auflösung von Stiftungen sowie Durchsetzung bzw. Abwehr von Begünstigtenrechten
VIEHBACHER berät Sie in allen Fragen rund um Ihren Nachlass - nehmen Sie Kontakt auf!