Deutschland
Ihr zuverlässiger Anwalt für Vertragsrecht
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden können Sie von unseren Spezialisten für deutsches Vertragsrecht alle Verträge gestalten und auf Rechtssicherheit prüfen lassen. Besonders wichtige Vertragsgruppen sind dabei die Kaufverträge, Darlehensverträge und Mietverträge. Umfassende Informationen zum Kauf einer Immobilie finden Sie im Abschnitt Immobilien- und Aufenthaltsrecht, Unterpunkt Beratung beim Kauf, Verkauf und der Vermietung von Immobilien.
Mietverträge vom Anwalt prüfen lassen
Im Miet- und Wohneigentumsrecht beraten wir Mieter und Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien jeglicher Größenordnungen. Abgestimmt auf die Eigenheiten des deutschen Wohn- und Mietrechts erhalten Sie von uns umfassende Beratung und Unterstützung rund um den Mietvertrag. Elemente, bei denen besser ein Anwalt den Vertrag prüfen sollte, betreffen Anbahnung, Dauer und Kündigung des Mietvertrags, Hausordnung, Abrechnung von Betriebskosten und Nebenkosten. Auch Klauseln über Schönheitsreparaturen, etwaige Gestattung der Untermiete und andere Fragen zählen dazu. Unabhängig von der Größe und Zweckbestimmung des Objekts sind Höhe, Form und Zahlung der Miete zu klären, ferner die Rechte und Pflichten bei Mängeln oder Ruhestörung.
Das Kleingedruckte: Ein Fall für den Anwalt für Vertragsrecht
Ob Kauf eines Hauses, einer Geldanlage, eines Autos, einer Yacht oder eines Gegenstands des täglichen Lebens – stets kommt es auf die sorgfältige Vereinbarung der Details an – das sogenannte Kleingedruckte. Wenn Sie Ihre Kaufverträge von uns passgenau formulieren lassen, gehen Sie auf Nummer Sicher. Das gleiche gilt, wenn Sie von uns die Ihnen vorgelegten Verträge prüfen lassen. Im Falle von Mängeln unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Garantien oder Schadensersatz. Dank unserer internationalen Büros sind wir auch bei grenzüberschreitenden Käufen Ihr Anwalt für Vertragsrecht, etwa wenn das Kaufobjekt im Ausland liegt, wenn der Transport der Ware Landesgrenzen überschreitet und zollrechtliche Bestimmungen zu beachten sind. Beachten Sie hierzu bitte auch den Abschnitt „Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen".
Darlehensverträge: vielgestaltig, aber gut gesichert
Die Frage, wann und wie die Tilgung des Darlehens erfolgen soll und welche Sicherheiten begeben werden können, entscheidet über die Ausgestaltung Ihrer Darlehensverträge. Dabei sind die Fallgestaltungen, in denen Darlehen gegeben werden, so vielgestaltig wie das Leben. Entsprechend umfassend werden Sie von unseren Anwälten für Vertragsrecht beraten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie zum Zweck der Kreditsicherung eine Bürgschaft (im Sinne der §§ 765ff Bürgerliches Gesetzbuch) begeben wollen oder sich eine Sicherungsgrundschuld auf Ihre Immobilie eintragen lassen. Für Inkassobüros, Einzelpersonen und Freiberufler übernehmen wir das Inkasso und Management von Forderungen sowie die Ausgestaltung der dazugehörigen Verträge: Abtretung von Forderungen, Ratenzahlungsvereinbarung und Sicherungsvereinbarungen. Bei größeren Käufen oder im unternehmerischen Zusammenhang prüfen und gestalten unsere Spezialisten für Vertragsrecht die Sicherungsverträge, sei es über eine Pfandüberlassung, eine Sicherungsübereignung von Waren oder die Überlassung sonstiger Sicherungsgüter.
Im Zusammenhang mit Mietverhältnissen übernehmen wir die Durchsetzung des Vermieterpfandrechts. Wollen Sie als Anteilseigner Ihres Unternehmens dessen Finanzierung über ein Gesellschafterdarlehen sicherstellen, garantieren wir Ihnen dessen rechtlich sichere und steuerlich optimale Ausgestaltung.
Die anwaltliche Vertragsgestaltung und -prüfung
Lassen auch Sie vom Anwalt Ihre Verträge gestalten und prüfen. Wir von der Kanzlei Viehbacher stehen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das deutsche und internationale Vertragsrecht zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Österreich
Verträge bestimmen den Alltag in vielen Lebensbereichen. Von ihrer Gestaltung hängen Erfolg und Vorteil des angestrebten Zwecks ab. Deshalb befasst sich die Kanzlei Viehbacher Rechtsanwälte besonders intensiv mit dem Vertragsrecht. Bei uns können Sie neue Verträge gestalten und bestehende auf ihre Rechtssicherheit prüfen lassen. Als Rechtsanwälte für Vertragsrecht in Wien sind Kaufverträge, Darlehensverträge und Mietverträge Schwerpunkte unserer Tätigkeit.
Mietverträge vom Anwalt prüfen lassen
Nicht immer sind Mietverträge so gestaltet, dass sie jeder Vertragspartei die ihr gesetzlich zustehenden Rechte vollumfänglich gewähren. Daher beraten wir Mieter und Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien jeder Größe. Wir kennen uns im österreichischen Mietrecht umfassend aus und prüfen Verträge insbesondere hinsichtlich ihrer Anbahnung, Befristung, Dauer und Kündigung des Mietvertrags, der Hausordnung, der Betriebskostenabrechnung und der Nebenkosten. Auch die vereinbarten Zuständigkeiten für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, Fragen zur Untervermietung, die Höhe, Form und Zahlung der Miete sowie die Rechte und Pflichten bei Mängeln oder Ruhestörung gehören zu unserem Beratungsspektrum.
Das Kleingedruckte: Ein Fall für den Anwalt für Vertragsrecht
Der Erfolg eines Geschäfts liegt oft in den vertraglichen Details, dem sogenannten Kleingedruckten. Ob Haus- oder Autokauf, eine Kapitalanlage oder ein Dienstleistungsvertrag – in vielen Fällen empfiehlt sich die sorgfältige Prüfung durch einen versierten Anwalt. Wir prüfen und gestalten für Sie jeden Vertrag und unterstützen Sie im Falle von Mängeln bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Garantien oder Schadensersatz. Mit unseren Büros in verschiedenen Jurisdiktionen beraten wir auch bei grenzüberschreitenden Transaktionen zum Vertragsrecht und weiteren relevanten Rechtsgebieten wie etwa dem Zollrecht. Beachten Sie hierzu bitte auch den Abschnitt „Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen".
Darlehensverträge: vielgestaltig, aber gut gesichert
Bei Darlehensverträgen ist besondere Sorgfalt geboten. Schon der kleinste Mangel kann hier erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Um maximale Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist genau zu regeln, wann und wie die Tilgung des Darlehens erfolgen soll und welche Sicherheiten begeben werden können. Die Fallgestaltungen sind dabei so variabel, dass nur profunde anwaltliche Beratung hier einen Überblick schaffen und die optimale Lösung finden kann. Zudem übernehmen wir das Inkasso und Management von Forderungen sowie die Ausgestaltung der dazugehörigen Verträge für Inkassobüros, Einzelpersonen und Freiberufler. Bei größeren Käufen oder im unternehmerischen Zusammenhang prüfen und gestalten unsere Spezialisten für Vertragsrecht die Sicherungsverträge. Wir übernehmen die Durchsetzung des Vermieterpfandrechts bei Mietverhältnissen und finden für die Gestaltung von Gesellschafterdarlehen zur Unternehmensfinanzierung stets die rechtlich sicherste und steuerlich optimale Ausgestaltung.
Die anwaltliche Vertragsgestaltung und -prüfung
Die anwaltliche Gestaltung und Überprüfung von Verträgen lohnt sich und schafft Sicherheit. Wir von Viehbacher Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das österreichische und internationale Vertragsrecht zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Vertragsrecht in Liechtenstein
Nahezu unbemerkt wird täglich eine Vielzahl von Verträgen geschlossen. Den wenigsten Menschen ist dabei bewusst, dass bereits der Einkauf in der Bäckerei in rechtlicher Hinsicht Kaufverträge darstellen. Umso relevanter ist es, die verschiedensten Rechtsbeziehungen sicher zu gestalten und unnötige Risiken zu vermeiden. Der Umstand, dass in dem Wort „vertragen“ das Wort „Vertrag“ bereits enthalten ist, zeigt wie sehr das Vertragsrecht das friedliche und von Achtung geprägte Zusammenleben garantiert.
Wir, von Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater, verstehen uns als Ihr kompetenter Partner im Vertragsrecht. Unsere Rechtsanwälte sind Spezialisten im gesamten Vertragsrecht. Unabhängig ob in der Gestaltung von Verträgen, in der Prüfung derselben oder in der Geltendmachung Ihrer vertraglichen Ansprüche – mit unserer Expertise vermeiden Sie unliebsame Überraschungen. Die Kleinheit Liechtensteins bedingt es, dass regelmässig grenzüberschreitende Vertragsbeziehungen rechtssicher zu gestalten sind oder Ansprüche auch im nahen Ausland durchgesetzt werden müssen. Hier profitieren Sie von unseren Kanzleistandorten in fünf Staaten – als Experten im Vertragsrecht Liechtenstein beraten wir Sie umfassend zum inländischen Vertragsrecht und können darüber hinaus auch im benachbarten Ausland Ihre vertraglichen Rechte geltend machen und durchsetzen.
Die Vielfältigkeit des Vertragsrechts verbietet an dieser Stelle pauschale Äusserungen. Jedoch wird im Folgenden kurz auf die besonders relevanten Vertragstypen eingegangen.
In jedem Fall gilt für Sie: Lassen Sie von einem Experten Ihre Verträge gestalten und prüfen. Wir, stehen Ihnen bei allen Fragen zum Vertragsrecht in Liechtenstein gerne zur Seite. Gleiches gilt für Anliegen und Fragen im internationalen Vertragsrecht – sprechen Sie uns an!
1. Das Kaufrecht
Täglich wird eine Vielzahl von Kaufverträgen geschlossen. Ob der Wocheneinkauf, der Erwerb einer Geldanlage, der Kauf einer Immobilie oder auch von Fahrzeugen – regelmässig ist die Vereinbarung der Details von essentieller Bedeutung. Nur mit einer speziell auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse ausgerichteten Vertragsformulierung haben Sie die Gewissheit, dass das Gewollte tatsächlich auch vertraglich vereinbart wird. Unsere Rechtsanwälte sind im liechtensteinischen und internationalen Vertragsrecht geübt. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie die Sicherheit, dass Ihre Kaufverträge Ihren Erfordernissen genügen. Auch wenn es bereits zum Vertragsschluss kam, können Sie Ihre Verträge jederzeit von unseren Experten überprüfen lassen. Gegebenenfalls können unsere Rechtsanwälte Ihre Bedürfnisse durch Nachverhandlungen der Verträge noch besser zur Geltung bringen.
Unsere Expertise im Vertragsrecht bedeutet für Sie auch und vor allem, dass wir Sie im Falle von Mängeln unterstützen, für Sie Gewährleistungsansprüche, Garantien oder gar Schadenersatzansprüche geltend machen und wenn nötig auch gerichtlich durchsetzen. Durch unsere internationalen Standorte sind wir auch und gerade bei grenzüberschreitenden Käufen Ihr kompetenter Ansprechpartner. Ob sich der Kaufgegenstand im Ausland befindet, der Transport des Kaufgegenstandes Landesgrenzen überschreitet oder zollrechtliche Bestimmungen zu beachten sind, durch die Zusammenarbeit unserer Büros beraten wir Sie effektiv und effizient.
2. Mietvertragsprüfung durch einen Anwalt
Im Miet- und Wohneigentumsrecht beraten wir sowohl Mieter als auch Vermieter. Unabhängig von der Grössenordnung beraten wir Sie zu allen Fragen des Mietrechts von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Ausgehend vom Mietrecht im Fürstentum Liechtenstein erhalten Sie von uns umfassende Unterstützung und Beratung. Neben den streitträchtigsten Elementen, wie beispielsweise der Anbahnung, Schönheitsreparaturen, Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten, Dauer und Kündigung des Mietvertrages unterstützen wir Sie bei allen Problemen rund um die Zahlung der Miete. Zusammenfassend kann festgehalten werden: Lassen Sie Ihre Mietverträge vom Anwalt erstellen und prüfen!
Daneben unterstützen wir Sie im Kontakt mit der Grundverkehrsbehörde - damit der Mietvertrag in jedem Fall Bestand hat.
3. Darlehensverträge
Manche Anschaffungen sind sehr kapitalintensiv und übersteigen das vorhandene Eigenkapital bei weitem. Um die Anschaffung dennoch umsetzen zu können ist die Aufnahme von Fremdkapital - mithin ein Darlehen erforderlich. Die Darlehenshöhe, mögliche Sicherheit und Regelungen zur Tilgung entscheiden massgeblich über die Ausgestaltung Ihrer Darlehensverträge. Jedoch sind die Begebenheiten stets individuell und situativ zu betrachten so dass Sie, unabhängig ob Sie Darlehensgeber oder -nehmer sind, von unseren Rechtsanwälten entsprechend umfassend beraten werden.
Für Privatpersonen, Inkassobüros und Freiberufler übernehmen wir das Inkasso und das Forderungsmanagement. Sehen Sie hierzu unser weiteres Fachgebiet Internationale Forderungsbeitreibung.
Bei Anschaffungen bzw. Investitionen im unternehmerischen bzw. betrieblichen Zusammenhang prüfen und gestalten wir, Experten im Vertragsrecht, erforderliche Sicherungsverträge.
In jedem Fall können wir neben der rechtlich auch eine steuerrechtlich optimale Ausgestaltung Ihrer Darlehensverträge gewährleisten. Unsere Steuerberater machen dies möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Schweizer Vertragsrecht
Die Kanzlei Viehbacher Rechtsanwälte versteht sich als Ihr zuverlässiger Anwalt für Vertragsrecht. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden können Sie von unseren Spezialisten für schweizerisches Vertragsrecht alle Verträge gestalten und auf Rechtssicherheit prüfen lassen. Besonders wichtige Vertragsgruppen sind dabei die Kaufverträge, Darlehensverträge und Mietverträge. Umfassende Informationen zum Kauf einer Immobilie finden Sie im Abschnitt „Immobilien- und Aufenthaltsrecht“, Unterpunkt „Beratung beim Kauf, Verkauf und der Vermietung von Immobilien“.
Mietverträge vom Schweizer Anwalt prüfen lassen
Im Miet- und Wohneigentumsrecht beraten wir Mieter und Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien jeglicher Grössenordnungen. Abgestimmt auf die Eigenheiten des schweizerischen Wohn- und Mietrechts erhalten Sie von uns umfassende Beratung und Unterstützung rund um den Mietvertrag. Elemente, bei denen besser ein Anwalt den Vertrag prüfen sollte, betreffen Anbahnung, Dauer und Kündigung des Mietvertrags, Hausordnung, Abrechnung von Betriebskosten und Nebenkosten. Auch Klauseln über Schönheitsreparaturen, etwaige Gestattung der Untermiete und andere Fragen zählen dazu. Unabhängig von der Grösse und Zweckbestimmung des Objekts sind Höhe, Form und Zahlung der Miete zu klären, ferner die Rechte und Pflichten bei Mängeln oder Ruhestörung.
Das Kleingedruckte: Ein Fall für den Anwalt für Vertragsrecht
Ob Kauf eines Hauses, einer Geldanlage, eines Autos, einer Yacht oder eines Gegenstands des täglichen Lebens – stets kommt es auf die sorgfältige Vereinbarung der Details an – das sogenannte Kleingedruckte. Wenn Sie Ihre Kaufverträge von uns passgenau formulieren lassen, gehen Sie auf Nummer Sicher. Das gleiche gilt, wenn Sie von uns die Ihnen vorgelegten Verträge prüfen lassen. Im Falle von Mängeln unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Garantien oder Schadensersatz. Dank unserer internationalen Büros sind wir auch bei grenzüberschreitenden Käufen Ihr Anwalt für Vertragsrecht, etwa wenn das Kaufobjekt im Ausland liegt, wenn der Transport der Ware Landesgrenzen überschreitet und zollrechtliche Bestimmungen zu beachten sind. Beachten Sie hierzu bitte auch den Abschnitt „Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen".
Darlehensverträge: vielgestaltig, aber gut gesichert
Die Frage, wann und wie die Tilgung des Darlehens erfolgen soll und welche Sicherheiten begeben werden können, entscheidet über die Ausgestaltung Ihrer Darlehensverträge. Dabei sind die Fallgestaltungen, in denen Darlehen gegeben werden, so vielgestaltig wie das Leben. Entsprechend umfassend werden Sie von unseren Anwälten für Vertragsrecht beraten. Das gilt unabhängig davon, ob Sie zum Zweck der Kreditsicherung eine Bürgschaft (im Sinne der Art. 492 ff. des schweizerischen Obligationenrechts) begeben wollen oder sich eine Sicherungsgrundschuld auf Ihre Immobilie eintragen lassen. Für Inkassobüros, Einzelpersonen und Freiberufler übernehmen wir das Inkasso und Management von Forderungen sowie die Ausgestaltung der dazugehörigen Verträge: Abtretung von Forderungen, Ratenzahlungsvereinbarung und Sicherungsvereinbarungen. Bei grösseren Käufen oder im unternehmerischen Zusammenhang prüfen und gestalten unsere Spezialisten für Vertragsrecht die Sicherungsverträge, sei es über eine Pfandüberlassung, eine Sicherungsübereignung von Waren oder die Überlassung sonstiger Sicherungsgüter.
Im Zusammenhang mit Mietverhältnissen übernehmen wir die Durchsetzung des Vermieterpfandrechts. Wollen Sie als Anteilseigner Ihres Unternehmens dessen Finanzierung über ein Gesellschafterdarlehen sicherstellen, garantieren wir Ihnen dessen rechtlich sichere und steuerlich optimale Ausgestaltung.
Die anwaltliche Vertragsgestaltung und -prüfung
Lassen auch Sie vom Anwalt Ihre Verträge gestalten und prüfen. Wir von der Kanzlei Viehbacher stehen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um das schweizerische und internationale Vertragsrecht zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Italien
Die Informationen zur Vertragsgestaltung und -abwicklung in Italien befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, wofür wir höflich um Ihr Verständnis bitten. Bitte nehmen Sie daher gerne direkt Kontakt mit uns auf, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Wir beraten unsere Mandanten seit mehr als zehn Jahren in fünf verschiedenen Ländern im Vertragsrecht und können Sie daher kompetent vertreten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!