Weltweit Werte schaffen – dank guter Mitarbeiter vor Ort
Die Entsendung von einem Mitarbeiter ins Ausland wird in der global orientierten Welt und einer Orientierung in Exportmärkte immer bedeutender. Wenn Sie für Ihre Beschäftigten Aufgaben im Ausland haben, helfen wir Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Pläne. Von der Auswahl der Mitarbeiter und der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes bis hin zur Rückkehr finden Sie in einem Anwalt für Arbeitsrecht und Steuerberater der Kanzlei Viehbacher Ihren verlässlichen Ansprechpartner.
- Die Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland – ist es das, was Sie möchten?
- Die Entsendung – was wir für Sie tun können
- Der Arbeitsvertrag für Expatriates
- Die Entsendung – Arbeitsrecht allein reicht nicht aus
- Spezialisten für grenzüberschreitende Beratung
- Besonderheit - der Familiennachzug
- Entsendung und Arbeitnehmervertretung
- Die Rückkehr des Expatriates
- Laufende Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung
Lohnnebenkosten im Ausland im Vergleich
Lohnnebenkosten auf ArbeitgeberseiteLand/Franken | 52 000 | 65 000 | 70 000 | 104 000 | 130 000 | 156 000 |
Schweiz | 12,23% | 12,82% | 13,22% | 13,71% | 13,99% | 14,29% |
Liechtenstein | 13,38% | 13,50% | 13,58% | 13,67% | 13,70% | 13,57% |
Deutschland | 19,33% | 17,88% | 16,71% | 12,65% | 10,12% | 8,44% |
Österreich | 23,16% | 21,16% | 19,80% | 15,23% | 12,49% | 10,67% |
Lohnnebenkosten auf Arbeitnehmerseite
Land/Franken | 52 000 | 65 000 | 70 000 | 104 000 | 130 000 | 156 000 |
Schweiz | 10,89% | 11,48% | 11,88% | 12,37% | 12,67% | 13,06% |
Liechtenstein | 11,13% | 11,38% | 11,54% | 11,74% | 11,85% | 11,85% |
Deutschland | 19,33% | 17,80% | 16,71% | 12,65% | 10,12% | 8,44% |
Österreich | 18,07% | 18,07% | 15,26% | 11,45% | 9,16% | 7,63% |
1. Die Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland – ist es das, was Sie möchten?
Der Begriff einer Entsendung ist schnell gewählt, wenn es um den Aufbau oder die Professionalisierung von geschäftlichen Aktivitäten im Ausland geht. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater besprechen mit Ihnen detailliert Ihr Vorhaben und Ihre Intentionen und beraten Sie. Das gilt für alle Varianten: die Versetzung, Abordnung oder die Delegation eines Mitarbeiters.
2. Die Entsendung – was wir für Sie tun können
Eine Entsendung mit all ihren Implikationen liegt vor, wenn ein Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum an einem ausländischen Standort Ihres Unternehmsens tätig wird. Der Beschäftigte unterliegt dabei weiterhin Ihren Weisungen als Arbeitgeber. Im internationalen Geschäftsverkehr spricht man von einem „Expatriate“.
3. Der Arbeitsvertrag für Expatriates
Ihr persönlicher Rechtsanwalt bewertet die Besonderheiten in Ihrem Unternehmen und für den Arbeitnehmer, der im Ausland tätig werden soll. Ihr Anwalt wird Ihnen sagen, welches Arbeitsvertragsmodell für Ihre konkrete Situation die passende ist. Das kann ein einziger ganz neuer Vertrag sein, bloße Zusatzvereinbarungen oder ein zweiter Arbeitsvertrag. Wir beleuchten Ihre Situation und finden die für Sie richtige Lösung. Wir kennen uns aus – und lassen Sie an unserer Erfahrung teilhaben.
4. Die Entsendung – Arbeitsrecht allein reicht nicht aus
Unsere Kanzlei ist nicht nur auf das Arbeitsrecht spezialisiert, das bei einer Entsendung der Mitarbeiter ins Ausland eine wesentliche Rolle spielt. Ebenso bedeutend sind allerdings sozialrechtliche Aspekte, Datenschutz und das Steuerrecht – Kernkompetenzen in unserer Kanzlei. Unsere Anwälte und Steuerberater arbeiten fach- und standortübergreifend zusammen. Ihr Anwalt oder Ihr Team aus Anwälten berät Sie zu allen relevanten Rechtsfragen. Für Ihren Erfolg.
5. Spezialisten für grenzüberschreitende Beratung
Aufgrund unserer eigenen Büros in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Schweiz und Italien sind unsere Rechtsanwälte und Steuerberater für Sie die richtigen Ansprechpartner für Entsendungen aus oder in diese Länder.
6. Besonderheit - der Familiennachzug
Hat Ihr Mitarbeiter Familie, so beraten unsere Anwälte Sie zu den Besonderheiten eines Familiennachzugs bei der Entsendung. In unseren Büros in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und Italien wissen unsere Rechtsanwälte um Einreise- und Aufenthaltsregelungen, Arbeitserlaubnisse für Angehörige des Expatriates und natürlich die steuer- und sozialrechtlichen Besonderheiten – auch im Ausland.
7. Entsendung und Arbeitnehmervertretung
Existiert in dem entsendenden Unternehmen ein Betriebsrat, wie z.B. in Deutschland möglich, oder eine andere Arbeitnehmervertretung, so kann die gesetzliche Pflicht bestehen, diese an der Entscheidung über die Entsendung zu beteiligten. Unsere Anwälte beraten Sie zu diesen Fragen – hinsichtlich des entsendenden und des aufnehmenden Standortes.
8. Die Rückkehr des Expatriates
Der ins Ausland entsendete Mitarbeiter gliedert sich in der Regel für einige Jahre in den ausländischen Standort Ihres Unternehmens ein. Für den Expatriate ist es daher ebenso wichtig wie für Sie, mit Unterstützung unserer Rechtsanwälte und Steuerberater einen Laufbahnplan zu entwickeln, in dem die Rückkehr ins Heimatunternehmen frühzeitig geregelt wird. Die Vereinbarung bedarf einer Überprüfung nach der Wiedereingliederung. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.
9. Laufende Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung
Hat der Beschäftigte im Ausland seine Tätigkeit aufgenommen, kann es erforderlich werden, den Arbeitsvertrag anzupassen. Die Gründe sind vielfältig: Änderungen in der inländischen oder der ausländischen Rechtslage, Veränderungen im inländischen Unternehmen oder der persönlichen Lebensumstände des Arbeitnehmers. Unsere Anwälte und Steuerberater beraten Sie während der gesamten Zeit der Entsendung Ihrer Mitarbeiter ins Ausland – und darüber hinaus.
Kontakt
Wir sind für Sie da – als Experten bei der Gestaltung des Arbeitsrechts. Nehmen Sie Kontakt auf!