Begleitung bei Unternehmenskauf/-verkauf und Unternehmensbeteiligung

Kompetente und zuverlässige Begleitung bei allen Etappen einer Unternehmenstransaktion 

Auf den ersten Blick liegt auch dem Unternehmenskauf, wie der Begriff schon nahelegt, ein Kaufvertrag zugrunde. Doch ganz so einfach ist es nicht, ein gesamtes Unternehmen oder auch nur Anteile daran zu veräußern oder zu erwerben. Beim Kauf gilt es, das richtige Zielobjekt zu finden, beim Verkauf, den richtigen Preis zu erzielen. Deshalb begleitet Sie das  M&A-Team (Mergers & Acquisitions) der Kanzlei Viehbacher bei allen Etappen des Kaufs vom Letter of Intent über das Signing und Closing bis hin zum erfolgreichen Abschluss der Post-Merger-Phase.

  1. Die Wahl des richtigen Targets
  2. Der Asset Deal
  3. Der Share Deal
  4. Die Unternehmensbeteiligung
  5. Die Fusion
  6. Das Management-Buy-Out
  7. Vom Letter of Intent bis zur Due Diligence
  8. Unternehmensbewertung – um den richtigen Kaufpreis zu finden
  9. Was noch wichtig ist – angrenzende Rechtsgebiete
  10. Post-Merger-Integration

1. Wahl des richtigen Targets

Beim Erwerb eines Unternehmens ist die richtige Auswahl des Akquisitionsobjektes natürlich essenziell. Die Analyse des Zweckes ist dabei die Basis für die nachfolgenden Überlegungen: Welches Unternehmen passt in die Expansionsstrategie, welches Know-how soll erworben werden? An welchem Standort sollte sich das Zielunternehmen befinden und welche Relevanz haben all die Antworten auf das bestehende Unternehmen? Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen schon bei den ersten Überlegungen für die Entwicklung einer soliden Akquisitionsstrategie zur Seite – und finden mit Ihnen das passende Target für Ihre Ziele. Dabei verhandeln wir auch gerne vor Ort mit Ihren künftigen Vertragspartnern.

2. Der Asset Deal

Der Kauf eines Unternehmens richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zum Kaufvertrag. Doch schon bei der Planung geht es in die Feinheiten: Wird ein gesamtes Unternehmen erworben, spricht man von einem Asset-Deal, d.h. die Vertragsparteien einigen sich über die Veräußerung oder den Erwerb von fassbaren Vermögensgegenständen. Ein Asset-Deal kann auch das Grundstück selbst umfassen, auf dem das Unternehmen ansässig ist.

3. Der Share Deal

In Abgrenzung zum Asset Deal steht der Share Deal, bei dem die Anteile an einem Unternehmen von einer Person auf die andere übergehen. Unsere Rechtsanwälte übernehmen das Deal-Management, beraten zu der passenden Transaktionsform und behalten dabei vor allem die wesentlichen Aspekte aus anderen Rechtsgebieten, wie Wettbewerbsrecht, Arbeits- und Steuerrecht, im Blick.

4. Die Unternehmensbeteiligung

Eine Beteiligung an einem Unternehmen ist in Form eines Anteilserwerbs oder eine Sacheinlage möglich. Die Besonderheiten der Transaktion liegen vor allem in der Höhe des Anteilserwerbs oder etwa in dem Know-how oder der Technik, die dem Transaktionspartner zur Verfügung gestellt wird. In welcher Höhe eine Beteiligung erfolgen sollte, ist wiederum abhängig von dem Motiv für die Beteiligung. Geht es lediglich um ein Investment oder vielmehr um ein gemeinsames Geschäftsziel? Unsere Rechtsanwälte an unseren Kanzleistandorten in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und Italien sind auf die Analyse der Motive spezialisiert und finden für jedes Vorhaben abhängig von der gesellschaftsrechtlichen Unternehmensstruktur die passende Lösung für die Beteiligung.

5. Die Fusion

Eine Fusion geht über den bloßen Erwerb oder den Verkauf eines Unternehmens insofern hinaus, als dass von Beginn an eine vollständige Zusammenführung von zwei zuvor getrennt agierenden Unternehmen bezweckt ist. Eine solche so genannte Verschmelzung richtet sich rechtlich nach dem jeweils einschlägigen Umwandlungsrecht.

6. Das Management-Buy-Out

Eine Unterart eines Unternehmenskaufs oder -verkaufs ist das so genannte Management-Buy-Out (MBO). Bei einem MBO erwirbt das bisherige Management das Unternehmen, sei es als Asset oder als Share-Deal. Die Anwälte unserer Kanzlei sind Experten auch für diese Transaktion, die sich bei Nachfolgefragen schon oft bewährt hat.

7. Vom Letter of Intent bis zur Due Diligence

Der mittels des Letters of Intent verbrieften Entscheidung über die Transaktion folgt eine so genannte Due Diligence. Dabei analysieren unsere Rechtsanwälte die Unternehmen hinsichtlich bestehender Verpflichtungen und betrachten genau seine Vertragsbeziehungen mit Subunternehmern, Vertriebspartnern oder den Beschäftigten. In der steuerlichen Due Diligence nehmen wir etwaige steuerliche Verpflichtungen unter die Lupe.

8. Unternehmensbewertung – um den richtigen Kaufpreis zu finden

Aus der Due Diligence ergeben sich die Eckdaten eines Unternehmens: Verbindlichkeiten, Betriebsrenten, die Kapitalstruktur, Patente und Risiken sind nur einige der Aspekte, die für die Bewertung eines Unternehmens und damit für die Kaufpreisermittlung relevant sind. Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng mit unseren Steuerberatern und bei Bedarf mit weiteren Institutionen wie Banken oder Wirtschaftsprüfern zusammen. Auf diese Weise gelingt es unseren Mandanten, den treffenden Kaufpreis für ihr Target zu ermitteln.

9. Was noch wichtig ist – angrenzende Rechtsgebiete

Neben unserer Erfahrung mit Unternehmenstransaktionen bieten wir hohe Expertise in den Rechtsgebieten, die bei einer Transaktion entscheidend sein können: dies betrifft neben dem Steuerrecht auch das Handelsrecht, den Gewerblichen Rechtsschutz und das Arbeitsrecht.

10. Post-Merger-Integration

Mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag (Signing) und dem Vollzug der Transaktion (Closing) ist der Deal noch keineswegs abgeschlossen. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei sorgen für die reibungslose Abwicklung der Kaufpreiszahlung und begleiten Sie auch bei der so genannten Post-Merger-Integration, der tatsächlichen Zusammenführung der Unternehmen. Dabei geht es sowohl um die gesellschafts- oder arbeitsrechtliche Angleichung der Unternehmensprinzipien wie auch um die praktische Zusammenführung der Belegschaft und des Produktionsbetriebs.

Kontakt

Wir sind für Sie da – als Experten beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens bzw. beim Erwerb oder Verkauf von Unternehmensbeteiligungen. Unsere Berater aus Deutschland, Österreich, Liechtenstein, der Schweiz und Italien freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kontakte

DEUTSCHLAND

Uwe Bruckner, Dipl.-Kfm., Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

» Uwe Bruckner

Dipl.-Kfm., Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht

E-Mail: u.bruckner@viehbacher.com

 

Silvia Hess, Rechtsanwältin

» Dr. Silvia Hess

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E-Mail: s.hess@viehbacher.com

 

Siegrid Rosenauer, Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Österreich, Steuerberaterin Deutschland, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Wirtschaftstreuhänderin

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Dipl.-Kffr., Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

E-Mail: s.rosenauer@viehbacher.com

 

Johannes N. Viehbacher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

» Johannes N. Viehbacher

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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Mag. Florian Proxauf, Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt

E-Mail: f.proxauf@viehbacher.com

 

Siegrid Rosenauer, Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Österreich, Steuerberaterin Deutschland, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Wirtschaftstreuhänderin

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Dr. Christian Presoly, Rechtsanwalt

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Lic. iur. Daniel R. Tschikof, LL.M., Rechtsanwalt

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Peter Fröhlich, Rechtsanwalt und Dipl. Steuerexperte

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Susanne Hirschberg, LL.M., Rechtsanwältin

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Johannes Fabbio, Avvocato

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DDr. Peter Winkler, LL.M., Avvocato

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LL.M., Avvocato

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