Die Zusatzqualifikation des „Fachanwalts für Internationales Wirtschaftsrecht“ wird von den deutschen Rechtsanwaltskammern seit September 2014 verliehen. Grund für die Einführung dieses Fachanwaltstitels war die stark steigende Nachfrage deutscher Unternehmen und vermögender Privatpersonen nach qualitativ hochwertigen international-rechtlichen Beratungsleistungen. Die neue Fachanwaltsbezeichnung erleichtert das Auffinden eines hierfür geeigneten Spezialisten.
Voraussetzung für die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“
Als „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“ darf sich nach Prüfung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer nur ein Rechtsanwalt bezeichnen, der überdurchschnittliches theoretisches und praktisches Fachwissen im internationalen Wirtschaftsrecht nachgewiesen hat.
Die überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnisse müssen in einem 120-stündigen Fachanwaltslehrgang erworben und durch drei fünfstündige schriftliche Aufsichtsarbeiten nachgewiesen werden.
Inhalte des Kurses "Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht" und der Prüfungen sind
- das international vereinheitlichte Handelsrecht,
- das Kollisionsrecht (Internationales Privatrecht) der vertraglichen und außergerichtlichen Schuldverhältnisse,
- das internationale Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
- die Rechtsvergleichung zwischen den Vertragsländern der EU bzw. des EWR,
- das Europäische Wettbewerbsrecht,
- das international vereinheitlichte Gesellschaftsrecht,
- die Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
- das internationale Steuerrecht, und
- das europäische Beihilfenrecht.
Die überdurchschnittlichen praktischen Kenntnisse müssen anhand einer anonymisierten Fallliste nachgewiesen werden. Diese Fallliste muss mindestens 50 Mandate aus den letzten drei Jahren mit einem grenzüberschreitenden Sachverhalt beinhalten.
VIEHBACHER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER - Experten für grenzübergreifende Mandate
Unter Federführung des Kanzleigründers und -inhabers, Herrn Rechtsanwalt Johannes N. Viehbacher, betreut VIEHBACHER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER seit vielen Jahren internationale wirtschaftsrechtliche Mandate. Daher lag es nahe, diese Spezialisierung durch einen entsprechenden Fachanwaltstitel zu untermauern.
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs
Nach erfolgreichem Abschluss des Fachanwaltskurses in Frankfurt/Main und dem Nachweis von insgesamt 117 internationalen Mandaten in den letzten drei Jahren wurde Herrn Johannes N. Viehbacher im Oktober 2014 als erstem Rechtsanwalt in Bayern und einem der ersten Anwälte in Deutschland von der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis erteilt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“ zu führen.
Für unsere Mandanten bedeutet dies, dass sie bei der Übergabe ihrer internationalen Rechts- und Steuerfragen an VIEHBACHER RECHTSANWÄLTE STEUERBERATER auf unsere nachgewiesene Expertise und Spezialisierung im internationalen Wirtschaftsrecht vertrauen können.
Gerne nehmen wir uns auch Ihrem Anliegen an. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!