Maria Burgues, Rechtsanwältin

MARIA BURGUÉS

Advocada (Anwältin im Fürstentum Andorra)
Andorra la Vella (Andorra)


Ausbildung

  • Ausgewählte Teilnehmerin am "Young Professional Programme" der Vereinten Nationen, Prüfung von Rechtsangelegenheiten
  • Kurse im Strafrecht und Prozessrecht, Verhandlungen für Anwälte, Berufsethik und Steuerrecht an der Universität Andorra
  • Abschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Barcelona, Spanien
  • Studium der Darstellenden Künste an der Schule Nancy Tuñón in Barcelona
  • Kurs in Theateraufführungen am Yunki Kupala Theater in Minsk, Weißrussland


Berufserfahrung

  • Übersetzung von Lehrmaterial für Ausbilder zum Istanbul-Protokoll, Europäische Kommission
  • Rechtsanwältin bei Badia Advocats, Andorra Rechtsberatung in den Bereichen Zivilrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und  und internationales Privatrecht
  • Kurs über Theateraufführungen in der Strafanstalt La Comella, Andorra
  • Kostenlose Rechtsberatung für Insassen der Strafvollzugsanstalt Trinitat Nova in Barcelona
  • Juristisches Praktikum bei Canturri & Badia Advocats, Andorra
  • selbstständige Rechtsanwältin in Andorra


Interessengebiete

  • Internationales Recht
  • Steuerrecht
  • Strafrecht
  • Familienrecht


Sprachkenntnisse

  • Spanisch und Katalanisch (Muttersprache)
  • Englisch und Französisch (C1)
  • Deutsch und Italienisch (B1)


Mitgliedschaften

  • Mitglied des Collegi d’Advocats d’Andorra (Anwaltskammer von Andorra)

 

Kurze Einführung in das Rechtssystem von Andorra

Mit einer Fläche von 468 km² und rund 76.000 Einwohnern bietet das zwischen Spanien und Frankreich gelegene Fürstentum Andorra eine große Zahl von Möglichkeiten. Die Amtssprache ist Katalanisch, aber auch Spanisch, Französisch und Englisch sind gebräuchlich. Die Gemeindebezirke von Andorra sind Andorra la Vella, die Hauptstadt, Escaldes-Engordany, Encamp, La Massana, Sant Julià de Lòria, Canillo und Ordino.

Strategisch gelegen, inmitten der Pyrenäen, ist Andorra Vollmitglied der wichtigsten internationalen Organisationen, wie der UN und der OSZE, und hat besondere Übereinkommen mit der Europäischen Union getroffen. Andorra ist ein wohlhabendes Land, was hauptsächlich seinem Tourismussektor zu verdanken ist, der jährlich 10,2 Millionen Besuchern seine Dienste erbringt.  Die erste Regierung wurde 1982 etabliert und elf Jahre später wurde die Verfassung verabschiedet.

Andorra hat sein eigenes Rechtssystem, das vom katalanischen und vom französischen System beeinflusst ist. Das Gerichtswesen besteht aus dem Amtsgericht, dem Strafgericht, dem Obergericht von Andorra und dem Verfassungsgericht. Das Verfassungsgericht ist für die Auslegung der Verfassung und die Prüfung aller Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze und Staatsverträge zuständig.

Das Land hat seit 2010 zahlreiche Veränderungen durchlaufen, einschließlich der neuen Gesetzgebung zur Öffnung der andorranischen Wirtschaft für ausländische Anleger und der Erlaubnis zur Gründung von Banken und Finanzinstituten. Die Einführung einer MwSt. von 4,5 % und eine niedrigen Besteuerung von natürlichen Personen und Unternehmen mit einem Spitzensteuersatz von 10 % bieten Möglichkeiten für ausländische Anleger, die daran interessiert sind, ihre internationalen Aktivitäten in Andorra zu verwalten und ihren Wohnsitz in Andorra zu nehmen.

Der Prozess der Liberalisierung ausländischer Direktinvestitionen und die internationalen Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung locken neue Unternehmen und Branchen in das Fürstentum. Nach dem Recht von Andorra werden als ausländische Investoren natürliche Personen ohne Wohnsitz in Andorra, ausländische juristische Personen und andorranische Gesellschaften mit einer Beteiligung von Ausländern zu mindestens 50 % am Gesellschaftskapital betrachtet. Die Investitionen können aus Geld- oder Sacheinlagen in Direktinvestitionen (einschließlich der Gründung neuer Unternehmen), Portfolioinvestitionen, Grundstücksinvestitionen oder Investitionen anderer Art bestehen.

Nach der Steuerpolitik von Andorra können in Andorra steuerlich ansässige Personen zwischen zwei verschiedenen Arten ihres steuerlichen Status wählen: Residenz ohne Arbeitserlaubnis oder Residenz mit Arbeitserlaubnis. Der erstgenannte Residenztyp gestattet dem Residenten die Besteuerung mit einem variablen Steuersatz, der von 0 % bis zum einem Höchstsatz von 10 % reicht. Dieser Steuersatz ist einer der weltweit niedrigsten für ein entwickeltes Land. Für steuerliche Residenten ist eine Mindestanwesenheitsdauer von 90 Tagen pro Jahr in Andorra erforderlich.

Residenten ohne Arbeitserlaubnis können drei verschiedene Arten von Wohnsitzen erhalten: A für diejenigen, die einfach in Andorra leben, ohne dort zu arbeiten, B für diejenigen, die sich mit internationalen Aktivitäten beschäftigen, ohne Einkünfte aus örtlichen Aktivitäten zu beziehen, und C für internationale Künstler oder international bekannte Personen, wie Sportler, Forscher usw. 

Die persönliche Einkommensteuer, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll, sieht einen Steuersatz von 0 % bis 10 % vor. Es gibt in Andorra weder eine Erbschaftsteuer noch eine Vermögensteuer. Der Gewerbesteuersatz von Andorra beträgt 5 % und der Mehrwertsteuersatz 4,5 % (9,5 % für Bank- und Finanzdienstleistungen). Gesellschaften mit Sitz in Andorra werden mit einem Steuersatz besteuert, der von 0 % bis maximal 10 % reicht.

Als Bestandteil des Verfahrens zur Erlangung des steuerlichen Wohnsitzes in Andorra wird von Residenten ohne Arbeitserlaubnis verlangt, dass sie eine Investition von 400.000 Euro in Andorra vornehmen. Dies kann in verschiedenen Formen geschehen: durch eine Bankeinlage, durch den Erwerb eines Grundstücks im Fürstentum oder durch eine Investition dieses Betrags in einer andorranischen Gesellschaft. Es muss auch eine Sicherheitsleistung von 50.000 Euro beim Staat hinterlegt werden.

Für weitere Informationen zum Rechtssystem von Andorra können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir werden Ihre Fragen gerne kurzfristig beantworten.