Begleitung bei Unternehmensgründungen


Deutschland

Die Gründung eines Unternehmens erfordert mehr als eine gute Idee

Die Vision haben Sie als Gründer, unsere Rechtsanwälte und Steuerberater liefern das Know-how, das darüber hinaus unabdingbar ist. Die spezifische Geschäftsidee, die wirtschaftliche Ausstattung und natürlich die Frage der Haftung haben unsere Rechtanwälte ebenso im Blick wie die steuerlichen Aspekte.

  1. Die passende Gesellschaftsform
  2. Besonderheiten eines Startups
  3. Haftungsaspekte
  4. Mitgesellschafter, Geschäftsführer und Organe
  5. Einstellen von Mitarbeitern
  6. Steuerliche Aspekte
  7. Gründungsformalitäten und Eintragung ins Handelsregister
  8. Regulierte Gewerbe und berufsständisch geregelte Berufe

1. Die passende Gesellschaftsform

Basis für ein funktionierendes Unternehmen ist die Wahl der passenden Gesellschaftsform. Abgestimmt auf das konkrete Geschäftsvorhaben beraten unsere Rechtsanwälte und Steuerberater zu der Frage, welche Personen- oder Kapitalgesellschaft die richtige Struktur für das zu gründende Unternehmen bietet.

2. Besonderheiten eines Startups

Das Startup unterscheidet sich von einer klassischen Unternehmensgründung vor allem durch das Maß an Innovation der Geschäftsidee. Der Vision steht regelmäßig ein hoher Investitionsbedarf gegenüber, das von den Gründern selbst nicht aufgebracht werden kann. Ein Startup braucht also Investoren, um neben der Firmenstruktur die passende Finanzierung auf die Beine zu stellen. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater kennen sich aus mit den spezifischen Bedürfnissen von Neugründungen.

3. Haftungsaspekte

Ein essenzieller Aspekt bei der Gründung eines Unternehmens ist die Haftung. Je nach Wahl der Gesellschafsform ist die Haftung nicht auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt, sondern ist bei Personengesellschaften mit einer persönlichen Haftung des Gesellschafters sogar auf sein Privatvermögen ausgedehnt. Unsere Anwälte und Steuerberater analysieren die Risiken des Geschäftsvorhabens und lenken das Vorhaben in die rechtliche Bahn, in der das Risiko für den Unternehmensgründer kalkulierbar bleibt.

4. Mitgesellschafter, Geschäftsführer und Organe

Die GmbH ist bei der Gründung von Unternehmen die beliebteste Gesellschaftsform. Sie ist eine Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs und als solche eine Kapitalgesellschaft. Die GmbH ist ein Bespiel für eine der Unternehmensformen, in der leicht mehrere Personen als Gesellschafter nebeneinanderstehen können. Sobald sich jedoch die Frage nach Mitgesellschaftern stellt, sind das Innen- und das Außenverhältnis der Gesellschafter zueinander zu definieren. Unsere Rechtsanwälte setzen für Sie den Gesellschaftervertrag auf, der auch in kritischen Phasen des Unternehmens Bestand hat.

5. Einstellen von Mitarbeitern

Eine Alternative zur Eigenschaft als Mitgesellschafter kann bei mehreren handelnden Personen eine Einstellung als Mitarbeiter sein. Darüber hinaus ist auch die Beschäftigung von Angestellten in einem Sekretariat oder im Vertrieb von Anfang an denkbar. In unserer Kanzlei sind Anwälte mit Spezialisierungen auf diese relevanten Rechtsgebiete tätig. Unsere Rechtsanwälte setzen daher neben der richtigen Gesellschaftsform auch rechtssichere Arbeitsverträge auf.

6. Steuerliche Aspekte

Die Rechtsform des Unternehmens ist entscheidend für die steuerliche Behandlung der Gesellschaft und damit für die Anrechnung von etwaigen Verlusten insbesondere in der Gründungsphase. Die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft stehen insbesondere bei der Geschäftsaufnahme oder bei geringen Unternehmensrisiken den Nachteilen der persönlichen Haftung der Gesellschafter gegenüber. Wir zeigen die Auswirkungen auf und treffen mit den Gründern die richtige Entscheidung.

7. Gründungsformalitäten und Eintragung ins Handelsregister

Der reguläre Start des Unternehmens beginnt in der Regel mit der Anmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt und der Anmeldung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Hat das Unternehmen Angestellte, kommt die Anmeldung als Arbeitgeber bei der Berufsgenossenschaft dazu. Wir übernehmen alle notwendigen Formalitäten für Sie, damit Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

8. Regulierte Gewerbe und berufsständisch geregelte Berufe

In Deutschland ist das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, im Grundgesetz (GG) normiert. Es herrscht die sogenannte Gewerbefreiheit, es bedarf also für die Ausübung der meisten Gewerbe keiner Erlaubnis. Allerdings gilt auf Basis von Artikel 12 GG die Einschränkung, dass die Berufsausübung in bestimmten Fällen eingeschränkt werden kann. Die Gewerbeordnung (GewO) zählt bestimmte, genehmigungspflichtige Tätigkeiten auf. Dazu zählen bestimmte Handwerke oder Einzelberufe wie Versicherungsvermittler, für die die Gründer besondere persönliche und/oder fachliche Qualifikationen mitbringen müssen. Daneben sehen Berufsordnungen für die sogenannten freien Berufe besondere Anforderungen vor. Dies betrifft Anwälte, Ärzte oder Notare. Unsere Beratung bezieht die relevanten Gesetze und Sonderregelungen von Anfang an in die Planung der Unternehmensgründung mit ein.

Kontakt

Wir sind für Sie da – als Experten bei der Gründung von Unternehmen. Nehmen Sie Kontakt auf!


Österreich

Ein Unternehmen zu gründen, ist eine komplexe Aufgabe mit unterschiedlichen Aspekten

So hat eine Unternehmensgründung auch in Österreich neben der wirtschaftlichen auch immer eine soziale Dimension: Sie schafft Arbeitsplätze, bedient eine Nachfrageseite und trägt sowohl zur Leistungskraft als auch zur Zukunftssicherung einer Gesellschaft bei. Gerade diese vielfältigen Wirkmechanismen erfordern eine besondere Sorgfalt und Verantwortung – und eine solide gesellschafts- und steuerrechtliche Planung.

  1. Die passende Gesellschaftsform
  2. Besonderheiten eines Startups
  3. Haftungsaspekte
  4. Mitgesellschafter, Geschäftsführer und Organe
  5. Einstellen von Mitarbeitern
  6. Steuerliche Aspekte
  7. Gründungsformalitäten und Eintragung ins Firmenbuch
  8. Regulierte Gewerbe & berufsständisch geregelte Berufe

1. Die passende Gesellschaftsform

Die Wahl der Gesellschaftsform ist die Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges. Sie orientiert sich am Businessplan und ist optimal auf das konkrete Geschäftsvorhaben abgestimmt. Welche Personen- oder Kapitalgesellschaft die richtige Struktur für das zu gründende Unternehmen bietet und wie die Selbständigkeit gelingt – dazu und zu vielen weiteren Fragen beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Steuerberater kompetent und umfassend.

2. Besonderheiten eines Startups

Unter den Firmengründungen nehmen Startups eine Sonderstellung ein: Viele Start-ups drängen mit hoch innovativen Geschäftsideen auf etablierte Märkte. Das schafft einen hohen Investitionsbedarf – und ein relativ hohes Risiko. Daher braucht es Investoren, die die Vision teilen und eine passende Finanzierung ermöglichen, sowie Rechtsanwälte und Steuerberater, die mit den spezifischen Bedürfnissen von Neugründungen bestens vertraut sind.

3. Haftungsaspekte

Je nach Gesellschafsform ist die Haftung auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt oder auf das Privatvermögen der Gesellschafter ausgedehnt. Dieser Unterschied spielt bei der Wahl der Rechtsform einer Firmengründung eine zentrale Rolle. Unsere Anwälte und Steuerberater analysieren daher die Risiken des Geschäftsvorhabens und schaffen eine Struktur, die das Risiko kalkulierbar und (im Haftungsfall) tragbar macht. Weitere Informationen zur Beratung und Vertretung von Gesellschaftseigentümer und -vertreter sowie Aufsichtspersonen lesen Sie hier.

4. Mitgesellschafter, Geschäftsführer und Organe

Die beliebteste Gesellschaftsform bei Firmengründungen in Österreich ist die GmbH, unter anderem auch deshalb, weil hier mehrere Personen als Gesellschafter tätig sein können. Kommen Mitgesellschafter hinzu, spielt das Innen- und das Außenverhältnis der Gesellschafter zueinander eine zentrale Rolle. Unsere Rechtsanwälte setzen daher wasserdichte Gesellschafterverträge auf, die auch in kritischen Phasen maximale Rechtssicherheit bieten.

5. Einstellen von Mitarbeitern

Ergibt sich im Geschäftsbetrieb einer Gesellschaft ein Bedarf an Mitarbeitern, kommen arbeitsrechtliche Aspekte zum Gründungsprozess hinzu. Ob Sekretariat, Vertrieb oder Verwaltung – unsere hochspezialisierten Rechtsanwälte beraten Sie zu allen relevanten Fragen der Einstellung, Beschäftigung und Kündigung von Mitarbeitern, der Gestaltung von Schichtplänen oder bei Tarifverhandlungen. Arbeitgeber erhalten hier weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht.

6. Steuerliche Aspekte

Auch für die steuerliche Behandlung eines Unternehmens – und damit für die Anrechnung von etwaigen Verlusten in der Gründungsphase – spielt seine Rechtsform eine entscheidende Rolle. Die steuerlichen Vorteile einer Personengesellschaft stehen dabei den Nachteilen der persönlichen Haftung der Gesellschafter gegenüber. Wir wägen alle Aspekte ab, zeigen alle Optionen auf und helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu fällen.

7. Gründungsformalitäten und Eintragung ins Firmenbuch

Der erste Schritt zur Unternehmensgründung ist die Anmeldung eines Gewerbes bei der zuständigen Gewerbebehörde. Unter gewissen Voraussetzungen kann eine Neugründung von Verwaltungsgebühren befreit werden; manche Gewerbe bedürfen zur Rechtskraft eines Bescheides über die Zuverlässigkeit. Wir begleiten Sie bei allen Formalitäten und sorgen für einen reibungslosen Gründungsprozess.

8. Reglementierte Gewerbe und berufsständisch geregelte Berufe

Grundsätzlich gilt in Österreich die Freiheit der Wahl von Beruf und Arbeitsplatz. Die notwendige Gewerbeberechtigung wird daher in der Regel durch formlose Anmeldung bei der zuständigen Gewerbebehörde erlangt. Die in der Gewerbeordnung aufgelisteten reglementierten Gewerbe erfordern jedoch ihres qualifizierten Charakters (meist handwerklicher Natur) wegen einen besonderen Befähigungsnachweis. Zudem sehen Berufsordnungen für die sogenannten freien Berufe besondere Anforderungen vor. Dies betrifft insbesondere Anwälte, Ärzte oder Notare. Unsere Beratung bezieht die relevanten Gesetze und Sonderregelungen von Anfang an in die Planung der Unternehmensgründung mit ein und gewährleistet damit höchstmögliche Rechtssicherheit.

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Die Gründung von Unternehmen gehört zu unseren Kerntätigkeiten. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und nehmen Sie Kontakt auf!


Liechtenstein

Das Fürstentum Liechtenstein hat sich vom Agrarstaat zum modernen Wirtschaftsstandort gewandelt

Die Wachstumsstrategie des Fürstentums entspricht dabei der eines gut geführten Unternehmens: zu den Besten zu gehören. Auch Sie werden von diesem Anspruch angetrieben und wollen Ihre Vision als Unternehmer voll entfalten? Hierbei werden Sie von unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern umfassend unterstützt. Auftretende Fragen im Rahmen der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee - unabhängig davon, ob es sich hierbei um die Sicherung der monetären Ausstattung Ihres Unternehmens, die Frage der Reduzierung Ihrer persönlichen Haftung oder um steuerrechtliche Aspekte handelt – werden von unseren Beratern fachkundig geklärt.

  1. Die passende Gesellschaftsform
  2. Haftungsaspekte
  3. Geschäftsführung, Organe & Mitgesellschafter
  4. Steuerliche Aspekte
  5. Gründungsformalitäten & Eintragung ins Handelsregister
  6. Das Startup
  7. Einstellen von Mitarbeitern
  8. Regulierte Gewerbe & berufsständisch geregelte Berufe

1. Die passende Gesellschaftsform

Schon zu Beginn Ihrer Unternehmung ist es sehr wichtig, die richtige Gesellschaftsform zu wählen. Ihre Geschäftsidee, Ihre Partner und Ihre Risikobereitschaft sind die Fixpunkte, anhand derer unsere Rechtsanwälte und Steuerberater die passende Unternehmensstruktur ermitteln und Sie hierzu beraten. Sie suchen nach Informationen zu den Gesellschaftsformen in Liechtenstein? Weitere Informationen lesen Sie hier.

2. Haftungsaspekte

Potentielle Haftungsaspekte sind eng mit der Wahl der passenden Gesellschaftsform verbunden. Schon bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform stellt sich die Frage, ob die Haftung auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt bleiben soll, von zentraler Bedeutung. Jedoch kann eine Haftungsreduzierung bei potentiellen Investoren und Kapitalgebern zu Zurückhaltung führen. Aus diesem Grund analysieren unsere Rechtsanwälte in Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern die spezifischen Risiken Ihres Gründungsvorhabens. Anhand dieser Analyse sind Sie in der Lage das unternehmerische Risiko vollumfänglich zu kalkulieren und den Anforderungen eines Investors zu entsprechen.

3. Geschäftsführer, Organe & Mitgesellschafter

Ihre Wahl der Gesellschaftsform ist auch entscheidend für die Frage, ob und wenn ja welche Organe Ihr Unternehmen benötigt. Gründen Sie Ihr Unternehmen mit Familienmitgliedern, Freunden oder sonstigen Dritten ist deren Stellung als Mitgesellschafter zu definieren. Anhand dieser Konkretisierung kann die Wahl der Gesellschaftsform erfolgen und somit auch die Frage der Unternehmensorgane geklärt werden. In diesem Zusammenhang kann und muss geklärt werden, welche Rechte und Pflichten Ihren Mitgesellschaftern obliegen. Unsere Experten erstellen für Sie einen massgeschneiderten Gesellschaftsvertrag, der sich gerade in den kritischen Phasen Ihres Unternehmens bewährt. Gesellschaftseigentümer und-vertreter sowie Aufsichtspersonen werden bei uns ebenso vollumfassend beraten und vertreten. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

4. Steuerliche Aspekte

Ebenso wie die haftungsrechtlichen Fragen sind steuerrechtliche Folgen bei der jeweiligen Wahl der Gesellschaftsform zu berücksichtigen. Die verschiedenen möglichen Rechtsformen wirken sich in unterschiedlichster Weise auf die steuerliche Behandlung durch die Steuerverwaltung aus. Dies kann bedeuten, dass steuerrechtliche Vorteile mit haftungsrechtlichen Nachteilen verbunden sind und umgekehrt. Vorteile einer Gesellschaftsform sind daher mit möglichen steuerlichen Nachteilen abzuwägen. Wir zeigen Ihnen die steuerrechtlichen Folgen der jeweiligen Gesellschaftsformen auf, so dass Sie als Gründer die richtige Entscheidung treffen können.

5. Gründungsformalitäten & Eintragung ins Handelsregister

In Liechtenstein entsteht Ihr Unternehmen regelmässig erst mit der Eintragung in das Handelsregister (Öffentlichkeitsregister). Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen ferner um eine Handelsgesellschaft, so benötigt es - zur rechtmässigen Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten - eine Gewerbebewilligung des Amtes für Volkswirtschaft. Bei der Abfassung des Gewerbegesuches, wie auch bei allen weiteren und notwendigen Formalitäten, erhalten Sie umfassende Unterstützung durch unsere Rechtsanwälte im Fürstentum Liechtenstein.

6. Das Startup

Ein Startup ist zunächst ein Unternehmen am Anfang seiner Lebensphase. Aus diesen Gründen hat es grundsätzlich die gleichen Bedürfnisse wie ein klassisches Unternehmen, so dass auf vorstehende Ausführungen verwiesen werden kann. Besonderheiten ergeben sich bei einem Startup jedoch unter dreierlei Aspekten:

  1. Das Mass an Innovation der Geschäftsidee übersteigt das von klassischen Unternehmen beträchtlich,
  2. Das Wachstumspotential ist überdurchschnittlich hoch und
  3. Der Kapitalbedarf zur Verwirklichung Ihrer visionären Geschäftsidee ist regelmässig höher als bei einem klassischen Unternehmen.

Um Ihre Vision umsetzen zu können, benötigen Sie und Ihr Startup Investoren die ebenso von dem Erfolg Ihres Unternehmens überzeugt sind, wie Sie selbst. Die kurz- und langfristigen Interessen der Investoren sind hier ebenso zu berücksichtigen wie Ihre eigenen Ziele. Unsere Experten berücksichtigen alle Faktoren und beraten Sie mit ihrer langjährigen Erfahrung umfassend zu den spezifischen Fragestellungen bei der Gründung eines Startups.

7. Einstellen von Mitarbeitern

Unabhängig ob Sie ein klassisches Unternehmen oder ein Startup gründen ist Ihre Tätigkeit als Unternehmer mit mannigfaltigen Aufgaben und Herausforderungen verbunden. Die Mitwirkung von Angestellten kann zu Ihrer Entlastung und zum Prosperieren Ihres Unternehmens führen. Damit Sie auch wirklich von Ihren Mitarbeitern unterstützt werden, sind wirksame und unmissverständliche Arbeitsverträge unumgänglich. In unserer Kanzlei sind Rechtsanwälte tätig, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht haben. So erhalten Sie bei uns rechtssichere und gerichtsfeste Arbeitsverträge. Unsere Berater unterstützen Sie ferner bei allen weiteren und notwendigen Formalitäten, beispielsweise der Anmeldung Ihrer Angestellten bei einer Pensionskasse.

8. Regulierte Gewerbe & berufsständisch geregelte Berufe

Die Berufs- und Gewerbefreiheit ist in der Landesverfassung des Fürstentums Liechtenstein in Artikel 36 normiert. Dies bedeutet, dass die Wahl des Ausbildungsplatzes, die Wahl des Berufes und des Arbeitsplatzes grundsätzlich frei ist. Allerdings bestimmt Artikel 36 der Landesverfassung, dass diese Freiheit durch gesetzliche Vorschriften beschränkt und/oder eingeschränkt werden kann. Auch können berufsständische Regelungen, beispielsweise das Bauwesen-Berufe-Gesetz (BWBG) oder das Rechtsanwaltsgesetz (RAG), zwingend zu beachten sein.

Unsere Rechtsanwälte prüfen mögliche gesetzliche Einschränkungen Ihrer Unternehmung und berücksichtigen ferner die einschlägigen berufsständischen Regelungen, so dass der Start Ihres Unternehmens nicht aus unnötigen Gründen ins Stocken gerät.

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Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens in Liechtenstein. Nehmen Sie Kontakt mit unserer Kanzlei in Triesen auf.


Schweiz

Unternehmensgründung: Die Idee ist nur der Anfang

Die Vision haben Sie als Gründer, unsere Rechtsanwälte, Steuerberater und Treuhänder liefern das Know-how, das darüber hinaus unabdingbar ist. Die spezifische Geschäftsidee, die wirtschaftliche Ausstattung und natürlich die Frage der Haftung haben unsere Experten ebenso im Blick wie die steuerlichen Aspekte.

  1. Die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen
  2. Besonderheiten eines Startups
  3. Haftungsaspekte
  4. Mitgesellschafter, Geschäftsführer und Organe
  5. Einstellen von Mitarbeitern
  6. Steuerliche Aspekte
  7. Gründungsformalitäten und Eintragung ins Handelsregister
  8. Regulierte Gewerbe und berufsständisch geregelte Berufe
  9. Kantonale Wirtschaftsförderung

1. Die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen

Basis für ein funktionierendes Unternehmen ist die Wahl der passenden Gesellschaftsform. Abgestimmt auf das konkrete Geschäftsvorhaben beraten unsere Rechtsanwälte und Treuhänder zu der Frage, welche Personen- oder Kapitalgesellschaft die richtige Struktur für das zu gründende Unternehmen bietet. Weitere Informationen zu den Gesellschaftsfomen in der Schweiz lesen Sie hier.

2. Besonderheiten eines Startups

Das Startup unterscheidet sich von einer klassischen Unternehmensgründung vor allem durch das Mass an Innovation der Geschäftsidee. Der Vision steht regelmässig ein hoher Investitionsbedarf gegenüber, das von den Gründern selbst nicht aufgebracht werden kann. Ein Startup braucht also Investoren, um neben der Firmenstruktur die passende Finanzierung auf die Beine zu stellen. Unsere Rechtsanwälte, Steuerexperten und Treuhänder kennen sich aus mit den spezifischen Bedürfnissen von Neugründungen und mit der Landschaft des Venture Capital in der Schweiz.

3. Haftungsaspekte

Ein essenzieller Aspekt bei der Gründung eines Unternehmens ist die Haftung. Je nach Wahl der Gesellschafsform ist die Haftung nicht auf das Vermögen des Unternehmens beschränkt, sondern ist bei Personengesellschaften mit einer persönlichen Haftung des Gesellschafters sogar auf sein Privatvermögen ausgedehnt. Unsere Anwälte und Steuerexperten analysieren die Risiken des Geschäftsvorhabens und lenken das Vorhaben in die rechtliche Bahn, in der das Risiko für den Unternehmensgründer kalkulierbar bleibt. Umfassende Informationen zu der Beratung von Gesellschaftseigentümern in Liechtenstein erhalten Sie hier.

4. Mitgesellschafter, Geschäftsführung und Organe

Bei der Gründung von Unternehmen in der Schweiz können Sie grundsätzlich zwischen einer AG oder einer GmbH wählen. Es handelt sich um Kapitalgesellschaften im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts. Die GmbH ist ein Bespiel für eine der Unternehmensformen, in der leicht mehrere Personen als Gesellschafter nebeneinanderstehen können. Die AG eignet sich in der Schweiz auch für klein- und mittelständische Unternehmen. Sobald sich jedoch die Frage nach Mitgesellschaftern stellt, sind das Innen- und das Aussenverhältnis der Gesellschafter zueinander zu definieren. Unsere Rechtsanwälte setzen für Sie den Gesellschaftervertrag auf, der auch in kritischen Phasen des Unternehmens Bestand hat.

5. Einstellen von Mitarbeitern

Eine Alternative zur Eigenschaft als Mitgesellschafter kann bei mehreren handelnden Personen eine Einstellung als Mitarbeiter sein. Darüber hinaus ist auch die Beschäftigung von Angestellten in einem Sekretariat oder im Vertrieb von Anfang an denkbar. Wenn Sie ausländische Mitarbeiter einstellen, sind die notwendigen Schritte beim örtlichen Migrationsamt einzuleiten. In unserer Kanzlei sind Anwälte mit Spezialisierungen auf diese relevanten Rechtsgebiete tätig. Unsere Rechtsanwälte setzen daher neben der richtigen Rechtsform für Ihre Gesellschaft auch rechtssichere Arbeitsverträge auf.

6. Steuerliche Aspekte

Die Rechtsform des Unternehmens ist entscheidend für die steuerliche Behandlung der Gesellschaft und damit für die Anrechnung von etwaigen Verlusten insbesondere in der Gründungsphase. Die einfachere Gestaltung einer Personengesellschaft steht insbesondere bei der Geschäftsaufnahme oder bei geringen Unternehmensrisiken den Nachteilen der persönlichen Haftung der Gesellschafter gegenüber. Wir zeigen die Auswirkungen auf und treffen mit den Gründern die richtige Entscheidung. Auch in Steuerfragen stehen wir Ihnen und Ihrem Unternehmen umfassend zur Seite; von der Fertigung der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung, bis zur Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen. Einen Überblick über unsere steuerlichen Leistungen erhalten Sie hier.

7. Gründungsformalitäten und Eintragung ins Handelsregister

Der reguläre Start des Unternehmens beginnt in der Regel mit der Anmeldung der Gesellschaft beim zuständigen Handelsregisteramt. Hat das Unternehmen Angestellte, kommt die Anmeldung als Arbeitgeber bei der AHV, der beruflichen Vorsorge (BVG) und der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG dazu. Damit Sie sich ganz auf Ihr Geschäft konzentrieren können, übernehmen wir alle notwendigen Formalitäten für Sie.

8. Regulierte Gewerbe und berufsständisch geregelte Berufe

In der Schweiz ist die Niederlassungsfreiheit in der Verfassung verankert. Es herrscht Wirtschaftsfreiheit: Für die Ausübung der meisten Gewerbe bedarf es keiner Erlaubnis. Allerdings gelten auf Basis von verschiedenen Gesetzen in bestimmten Fällen Einschränkungen für die Berufsausübung. Die Ausübung reglementierter Berufe setzt eine Bewilligung von Bund, Kanton oder Gemeinde voraus. Dazu zählen bestimmte Tätigkeiten wie zum Beispiel die Versicherungsvermittlung, für die die Gründer besondere persönliche und/oder fachliche Qualifikationen mitbringen müssen. Daneben sehen Berufsordnungen für die sogenannten freien Berufe besondere Anforderungen vor. Dies betrifft Anwälte, Ärzte oder Notare. Unsere Beratung bezieht die relevanten Gesetze und Sonderregelungen von Anfang an in die Planung der Unternehmensgründung mit ein.

9. Kantonale Wirtschaftsförderung

Die kantonale Wirtschaftsförderung ist ein wichtiger Ansprechpartner, bei der Gründung eines Unternehmens in der Schweiz. Sie kann bei der Suche der richtigen Räumlichkeiten helfen und gibt Hinweise auf Gelegenheiten der Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen. Abhängig von Art und Grösse Ihres Unternehmens, können Sie in verschiedenen Regionen der Schweiz Steuererleichterungen geniessen und verschiedene Möglichkeiten der Begleitung bei der Umsetzung Ihres Businessplans in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeiten prüfen unsere Anwälte und Steuerberater in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Wirtschaftsförderung und schaffen somit die besten Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen in der Schweiz.

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Wir sind für Sie da – als Schweizer Experten bei der Gründung von Unternehmen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


Italien

Die Informationen über die Begleitung bei Unternehmensgründungen in Italien befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, wofür wir höflich um Ihr Verständnis bitten. Bitte nehmen Sie daher gerne direkt Kontakt mit uns auf, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Wir führen seit mehr als zehn Jahren in fünf Ländern Unternehmensgründungen durch und können Sie daher kompetent beraten und vertreten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

 

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Peter Fröhlich, Rechtsanwalt und Dipl. Steuerexperte

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Susanne Hirschberg, LL.M., Rechtsanwältin

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Siegrid Rosenauer, Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Österreich, Steuerberaterin Deutschland, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Wirtschaftstreuhänderin

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Siegrid Rosenauer, Dipl.-Kffr., Steuerberaterin Österreich, Steuerberaterin Deutschland, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Wirtschaftstreuhänderin

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Johannes N. Viehbacher, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

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