Seit 2009 gibt es in Deutschland die Abgeltungssteuer: Kapitalerträge werden mit 25 % versteuert und gelten damit als abgegolten. Eine andersartige Versteuerung erfolgt regelmäßig nicht, es sei denn, man stellt einen Antrag. Was das Wort Abgeltung allerdings noch bedeutet und was es für weitere Auswirkungen hat, ist nicht jedem klar - und anscheinend auch nicht immer dem Finanzamt.

Die Zeiten, in denen sich deutsche Landesbehörden Daten von Steuersündern über gestohlene CDs wie Hehlerware beschaffen mussten, sind vorbei.

Deutsche Stiftungen, die wesentlich im Interesse einer oder bestimmter Familie(n) errichtet worden sind, unterliegen mit ihrem Vermögen in Zeitabständen von 30 Jahren der Erbschaftsteuer.

Die ab Januar 2017 geltende VO (EU) Nr. 655/2014 zur Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung soll die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen erheblich vereinfachen.

Mit Urteil vom 17.12.2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht einige Paragrafen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes als verfassungswidrig und verlangte vom Gesetzgeber bis Ende Juni 2016 eine Reform der Erbschaftsteuer.

Durch die fixierten Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein zeigten sich in Österreich 2013 fast 13.000 und 2014 sogar mehr als 14.000 Steuersünder selbst an. Im Jahr 2015 sank die Zahl der Steueranzeigen auf 7.351. Auch bis Mitte März 2016 gab es keine nennenswerte Entwicklung bei den Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung. Viele Steuersünder wogen sich scheinbar in falscher Sicherheit. Doch Anfang April 2016 tauchte eine neue Bedrohung für Steuersünder auf: Die Panama Papers sorgten weltweit für Schlagzeilen.

Der Druck auf Steuersünder wächst. Immer häufiger gelangen Fahnder in den Besitz von Daten und können somit Verstecke für Schwarzgeld aufdecken. Die Gefahr, entdeckt zu werden, wird dadurch immer größer.

Am 14. September 2016 hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen, mit welchem die steuerliche Verlustverrechnung bei Körperschaften neu ausgerichtet wird.

Bereits im Mai 2016 haben wir zur Einführung des Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung berichtet. Nun ist es soweit: Die Verordnung tritt zum 18.01.2017 in Kraft.

Das Haushaltsgesetz 2017 wurde genehmigt und ist mit 01.01.2017 in Kraft getreten. Darin sind einige steuerrechtliche Neuerungen enthalten.