Patentvalidierung


Deutschland

Um Ideen und Forschungsergebnisse auf den Markt zu bringen, ist die Patentanmeldung ein wichtiger Meilenstein.

Als im Patent- und Markenrecht erfahrene Kanzlei beraten wir Sie gerne in Ihrem gesamten Validierungs-und Verwertungsprozess.

  1. Zweck der Patentvalidierung
  2. Die Patentstrategie
  3. Der Weg von der Idee zum Patent
  4. Internationaler Patentschutz
  5. Voraussetzungen der Patenterteilung: neu, gewerblich nutzbar und erfinderisch
  6. Patentrecherche: Freedom to patent
  7. Patent anmelden oder die Erfindung lieber geheim halten?
  8. Wirtschaftliche Nutzung und Patentmanagement

1. Zweck der Patentvalidierung

Wer eine Erfindung gemacht hat, sollte ihr Marktpotenzial auch ausschöpfen können. Das Patent als wichtigstes gewerbliches Schutzrecht besiegelt das Recht dazu und schützt somit die Wettbewerbsfähigkeit seines Inhabers. Gerade bei kleinen Unternehmen ist der sichere Schutz ihres Know-hows durch Patente unerlässlich, um sich im Markt behaupten zu können. Dank eines Patents können sie anderen Unternehmen verbieten, ihr patentrechtlich geschütztes Produkt oder Verfahren ohne Lizenz einzusetzen oder zu verwenden.

2. Die Patentstrategie

Die Überlegung, ob man für eine Erfindung ein Patent beantragt, ist zunächst eine rein unternehmerische Frage und erst dann eine Frage des rechtlich wirksamen Rahmens. So kann ein Patent Werbezwecke erfüllen, Wettbewerber fernhalten und die wirtschaftliche Verwertung oder die Sanktionierung von Schutzrechtsverletzungen ermöglichen. Gerne beraten wir Sie bei der bestmöglichen Ausgestaltung Ihrer Patentstrategie.

3. Der Weg von der Idee bis zum Patent

Der Prozess der Patentvalidierung dient dem Deutschen Patent-und Markenamt als zuständige Behörde dazu, die Schutzfähigkeit und damit die Eintragungsfähigkeit der Idee zu überprüfen und schließlich das Schutzrecht einzutragen. Patentierbar sind Rezepte, Erzeugnisse, Verfahren oder Maschinen.

Wir unterstützen Sie im gesamten Antragsprozess: Vom korrekten Abfassen der Patentschrift und der Beschreibung Ihrer Erfindung über die Einreichung beim Patentamt (=Patentanmeldung) bis hin zu etwaigen Änderungen, Ergänzungen oder Widersprüchen gegen ablehnende Bescheide.

4. Internationaler Patentschutz

Das vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilte Patent schützt Ihre Erfindung nur in Deutschland. Innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Patentanmeldung können Sie Ihr Patent auch in anderen Ländern anmelden bzw. beim Europäischen Patentamt europaweit. Gerne übernehmen wir den gesamten Prüf- und Anmeldeprozess für Sie. Schließlich sind es Ihre Patente, die den Kern Ihrer unternehmerischen Wertschöpfung bilden.

5. Voraussetzungen der Patenterteilung: neu, gewerblich nutzbar und erfinderisch

Voraussetzung für eine Patenterteilung ist, dass die Erfindung neu ist, gewerblich nutzbar und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Erforderlich ist keine umfassende Erfindung: Patente werden auch für Verbesserungen von Bekanntem erteilt. Ist die Erfindung schon „Stand der Technik“, das heißt, ist sie der Öffentlichkeit am Tag der Anmeldung bereits bekannt, auch wenn der Erfinder selber nichts davon weiß, ist eine Erfindung nicht mehr patentierbar. Oft ist es sinnvoll, der ersten Anmeldung weitere Patente folgen zu lassen. Somit ist nicht nur die ursprünglich Idee, sondern auch ihre konkrete Anwendung patentrechtlich sicher geschützt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der inhaltlichen Vorprüfung der Voraussetzungen.

6. Patentrecherche: Freedom to patent

Schon bevor eine Idee mit großem Aufwand erforscht und bis zur Patentreife entwickelt wird, sollte geklärt werden, ob sie bereits von einem Dritten erforscht und gar als Patent geschützt wurde. Dann wäre der Patentschutz (=“Freedom to patent“) ausgeschlossen. Einfache Online-Recherchen können von jedermann leicht selbst durchgeführt werden, bei komplexeren technischen Anwendungen empfiehlt es sich, erfahrene Experten einzuschalten. Gerne beraten wir Sie, ob Ihre Idee patentierbar ist.

7. Patent anmelden oder die Erfindung lieber geheim halten?

Es ist eine wichtige Überlegung bei der Frage, ob eine Patentvalidierung sinnvoll ist oder nicht, ob die Erfindung überhaupt veröffentlicht werden soll. 18 Monate nach der Einreichung einer Patentanmeldung wird das Patent nämlich veröffentlicht, so dass Konkurrenten und potenzielle Nachahmer Kenntnis von der Erfindung erhalten. Ist es aus rechtlichen oder praktischen Gründen nur schwer möglich das Patent zu schützen, kann die Geheimhaltung der bessere Weg sein.

Während man in den USA und in der Europäischen Union vergleichsweise schnell und wirkungsvoll gegen Schutzrechtsverletzungen vorgehen kann, kann man in China nur eingeschränkt darauf bauen.

Gerne beraten wir Unternehmen bei der Planung ihrer Patentanmeldungen.

8. Wirtschaftliche Nutzung und Patentmanagement

Die wichtigste Frage für Unternehmen und Investoren ist am Ende des Tages die Frage nach der wirtschaftlichen Verwertung der Patente. Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Viehbacher beraten umfassend und strategisch bei der Patent-Verwertung. Dazu gehören Bewertung und Preisfindung für den Kauf oder Verkauf von Patenten und die Gestaltung von Lizenzverträgen. Gerne übernehmen wir auch das Management ganzer Patent-Portfolios. Wir kümmern uns um die Anmeldung, Überprüfung und Verlängerung von Patenten oder die Ausweitung des Patentschutzes auf neue Länder.

Kontakt

Wir sind für Sie da – als Experten rund um Ihre Patente. Nehmen Sie Kontakt auf!


Österreich

Für die Vermarktung von Ideen und Forschungsergebnissen kann die Validierung eines Patents eine wichtige Voraussetzung sein. Wir sind in diesem Bereich seit vielen Jahren tätig und beraten Sie gerne in Ihrem gesamten Validierungs- und Verwertungsprozess.

  1. Zweck der Patentvalidierung
  2. Die Patentstrategie
  3. Der Weg von der Idee zum Patent
  4. Internationaler Patentschutz
  5. Voraussetzungen der Patenterteilung: neu, gewerblich nutzbar und erfinderisch
  6. Patentrecherche
  7. Patent anmelden oder die Erfindung lieber geheim halten?
  8. Wirtschaftliche Nutzung und Patentmanagement

1. Zweck der Patentvalidierung

Ein Patent kann dabei helfen, das Marktpotenzial einer Erfindung voll ausschöpfen zu können. Es ist das wichtigste gewerbliche Schutzrecht und sichert nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit seines Inhabers. Insbesondere kleinere Unternehmen, denen für langwierige juristische Auseinandersetzungen oft die Ressourcen fehlen, fahren gut damit, sich durch Patente ihre Ideen und damit ihre Position am Markt abzusichern und anderen Unternehmen zu verbieten, ihr patentrechtlich geschütztes Produkt oder Verfahren ohne Lizenz zu nutzen.

2. Die Patentstrategie

Ein Patent kann viele Zwecke erfüllen. Es kann der Werbung dienen, die wirtschaftliche Verwertung absichern oder die Sanktionierung von Schutzrechtsverletzungen ermöglichen. Welche Strategie für Ihren Bedarf die geeignete ist, dazu beraten wir Sie kompetent und umfassend.

3. Der Weg von der Idee bis zum Patent

Zweck eines Patents ist es, neue, auf einer erfinderischen Leistung beruhende technische Lösungen, die gewerblich anwendbar sind, zu schützen. Ob eine Erfindung tatsächlich patentwürdig ist, wird im Zuge einer sachlichen Prüfung durch das Österreichische Patentamt festgestellt. Dazu kommt eine formale Prüfung der Anmeldung. Wir helfen Ihnen in allen Phasen der Patentanmeldung, von der korrekten Patentschrift und der Beschreibung Ihrer Erfindung über die Einreichung beim Patentamt bis hin zu allfälligen Änderungen, Ergänzungen oder Widersprüchen gegen ablehnende Bescheide.

4. Internationaler Patentschutz

Der Schutz durch ein nationales Patent gilt nur in Österreich, kann aber innerhalb einer Priorität von 12 Monaten durch ein internationales Patent auf die 148 Staaten des PCT (Patent Cooperation Treaty) ausgeweitet werden. Zudem ist auch eine Anmeldung als Europäisches Patent beim Europäischen Patentamt in München, Deutschland, möglich. Da das Patent den Kern der unternehmerischen Wertschöpfungskette darstellt, empfiehlt sich ein möglichst weit gefasster Schutz. Den dazugehörigen Prüf- und Anmeldeprozess übernehmen wir gerne für Sie.

5. Voraussetzungen der Patenterteilung: neu, gewerblich nutzbar und erfinderisch

Zum Patent angemeldet werden können nur neue, auf einer erfinderischen Leistung beruhende technische Lösungen, die gewerblich anwendbar sind. Dabei muss es sich nicht um eine umfassende Erfindung handeln; auch für Verbesserungen von Bekanntem können Patente erteilt werden. Wenn die Erfindung jedoch der Öffentlichkeit am Tag der Anmeldung bereits bekannt ist, kann sie, auch wenn der Erfinder selber nichts davon wusste, nicht mehr patentiert werden. In vielen Fällen bleibt es nicht bei einer Patentanmeldung; oftmals folgen weitere Patente für die konkrete Anwendung oder die Verbesserung der Erfindung. Bei der inhaltlichen Vorprüfung aller Voraussetzungen sind wir gerne behilflich.

6. Patentrecherche

Bevor man eine Idee entwickelt oder eine Erfindung zum Patent anmeldet, empfiehlt sich eine gründliche Recherche – wenn es die Idee schon gibt und sie möglicherweise sogar bereits Patentschutz genießt, kann man sich den Aufwand sparen. Vieles kann man im Wege einer Online-Recherche herausfinden. Bei komplexeren Themen sollte man erfahrene Experten zu Rate ziehen.

7. Patent anmelden oder die Erfindung lieber geheim halten?

Die Validierung eines Patents hat, wenn man es so sehen möchte, einen Nachteil: Man macht seine Erfindung öffentlich. Denn 18 Monate nach der Anmeldung wird das Patent gemeinsam mit einem Recherchebericht veröffentlicht und damit prinzipiell auch Konkurrenten und Nachahmern zugänglich gemacht. Wo also absehbar ist, dass ein Patent in der Praxis schwer zu schützen sein wird, kann die Geheimhaltung der bessere Weg sein. Bei Patenten in China zum Beispiel ist Rechtsschutz gegen eine Schutzrechtsverletzung bei weitem nicht so rasch zu erlangen wie etwa in den USA oder der EU. Daher beraten wir Unternehmen auch unter diesem Aspekt bei der Planung ihrer Patentanmeldungen.

8. Wirtschaftliche Nutzung und Patentmanagement

Hauptziel eines Patents ist dessen wirtschaftliche Verwertung. Wie man aus einem Patent den größten Nutzen zieht, zum Beispiel auch beim Kauf oder Verkauf von Patenten und bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, gehört zu den Kerngebieten unserer Beratungstätigkeit. Für viele Klienten übernehmen wir auch das Management ganzer Patent-Portfolios und kümmern uns um die Anmeldung, Überprüfung und Verlängerung von Patenten oder die Ausweitung des Patentschutzes auf weitere Länder.

Kontakt

Als Experten rund um Ihre Patente sind wir jederzeit für Sie da. Nehmen Sie Kontakt auf! 


Liechtenstein

Neben geschützten Designs, Marken und Urheberrechten sind Patente die wertvollsten Bestandteile eines Unternehmens. Um Ihre Ideen und Forschungsergebnisse gewinnbringend verwerten zu können ist deren Patentierung unerlässlich. Unsere Rechtsanwälte sind im Marken- und Patentrecht erfahren. Gerne beraten wir Sie zur Patentierung und begleiten Sie umfassend bei der Anmeldung Ihres Patents und schliesslich auch im Verwertungsprozess.

  1. Zweck der Patentvalidierung
  2. Die Patentstrategie
  3. Von der Idee zum Patent
  4. Internationaler Patentschutz
  5. Patentrecherche – Freedom to patent
  6. Patentrecherche: Freedom to patent
  7. Wirtschaftliche Nutzung – das Patentmanagement

1. Zweck der Patentvalidierung

Eine Produktidee bis zu der Marktreife zu entwickeln ist ein kostspieliges Unterfangen. Langwierige und teure Forschung sind in der Regel hierfür notwendig. Umso wichtiger ist für Sie, dass das Marktpotential Ihres Produktes vollumfänglich ausgeschöpft wird. Als eines der wichtigsten gewerblichen Schutzrechte das Patentecht zur vollständigen Verwertung des Produkts und schützt somit die Wettbewerbsfähigkeit des Patentinhabers.

2. Die Patentstrategie

Ob für eine Erfindung, unabhängig ob es sich hierbei um ein Produkt oder ein Verfahren handelt, ein Patent beantragt wird, ist zunächst eine rein unternehmerische Entscheidung. Für eine Patentierung spricht in der Regel, dass ein Patent Werbezwecke erfüllen kann, Wettbewerber fernhalten kann und die wirtschaftliche Verwertung durch Sanktionierung von Schutzrechtverletzung ermöglicht. Demgegenüber kann es angezeigt sein, die eigene Entwicklung geheim zu halten. Dies gilt insbesondere bei Erfindungen, die aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten oder rechtlichen Rahmenbedingungen nur schwer patentrechtlichen Schutz geniessen bzw. erhalten können. In einem solchen Fall können - durch die Veröffentlichung Ihres Patents - Wettbewerber und Nachahmer von Ihren Forschungsergebnissen profitieren.

Diesbezüglich muss darauf hingewiesen werden, dass ein Vorgehen gegen Schutzrechtsverletzungen in der Europäischen Union und in den USA schnell und wirkungsvoll möglich ist. Demgegenüber kann gegen Schutzrechtsverletzungen in Asien und hier vor allem in China nur sehr eingeschränkt, wenn überhaupt, vorgegangen werden.

Gerne beraten wir Sie zu der für Sie optimalen Patentstrategie und übernehmen für Sie deren Ausgestaltung.

3. Von der Idee bis zum Patent

Die Grösse des Fürstentums Liechtenstein bedingt es, dass der Prozess der Patentierung sich erheblich von dem in einem Flächenstaat unterscheidet. So bildet das Fürstentum Liechtenstein mit der Schweiz ein einheitliches Schutzgebiet. Durch binationale Verträge sind schweizerische Rechtsquellen im Bereich der Patente für Liechtenstein für anwendbar erklärt worden. Auch ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern als „national zuständige Behörde“ für die Anmeldung von Patenten zuständig.

Hier profitieren Sie von unserer Expertise und unseren Kanzleistandorten in gleich fünf Staaten, unter anderem in der Schweiz. Wir unterstützen Sie im gesamten Antragsverfahren. Beginnend bei der korrekten Abfassung der Patentschrift und der Beschreibung Ihrer Erfindung bis zur tatsächlichen Patentanmeldung. Ebenso unterstützen wir Sie in allen Fällen, in denen Änderungen und Ergänzungen erforderlich werden. Sollte die zuständige Behörde, das Institut für Geistiges Eigentum, dennoch ablehnende Bescheide erlassen, führen wir für Sie auch gerne das erforderliche Widerspruchsverfahren.

4. Internationaler Patentschutz

Das Fürstentum Liechtenstein bildet mit der Schweiz ein einheitliches Patentschutzgebiet. Es ist folglich schon von Anfang an ein gewisser internationaler Patentschutz vorliegend. Dies ändert jedoch nichts daran, dass ein europa- bzw. weltweiter Patentschutz für Sie unumgänglich ist. Liechtenstein ist aufgrund des Vertrages von 1970 Mitglied des Übereinkommens über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens; seit 1973 ist das Fürstentum Mitglied des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente und weiterer internationaler Abkommen auf dem Gebiet des Patentrechts.

Es sind Ihre Patente, die den Kern Ihrer Unternehmung und somit Ihrer Wertschöpfungskette bilden. Sprechen Sie uns daher an. Gerne übernehmen wir für Sie den gesamten erforderlichen Prüf- und Anmeldeprozess.

5. Patentrecherche – Freedom to patent

Schon im Vorfeld von zeit- und kostenintensiven Erfindungen und Produktentwicklungen sollte geklärt werden, ob Ihre Idee von einem Dritten bereits erforscht und gegebenenfalls eine Patentierung erhalten hat. Wurde Ihre Idee bereits patentiert, ist der Patentschutz, nach dem Grundsatz des „Freedom to patent“, ausgeschlossen.

Erste Recherchen im Internet können leicht durchgeführt werden. Mit zunehmender Komplexität empfiehlt es sich, sich auf eine erfahrene Expertise zu verlassen. Wir recherchieren für Sie, ob Ihre Erfindung bereits patentiert wurde und prüfen, ob Ihre Idee bzw. Entwicklung patentierbar ist. Sprechen Sie uns an.

6. Wirtschaftliche Nutzung – das Patentmanagement

Eine Produktidee bzw. Erfindung bis zu der Marktreife zu entwickeln ist ein kostspieliges Unterfangen. Umso relevanter wird für Sie als Unternehmer, aber auch für Investoren, die Frage der wirtschaftlichen Verwertung der Patente. Neben der Lizensierung bieten sich auch ein Verkauf - oder gar ein Kauf - von Patenten an. Unsere Experten beraten Sie strategisch zu allen Fragen der Patentverwertung. Neben der Bewertung und die Preisfindung für den Verkauf und Erwerb von Patenten, über die Gestaltung von Lizenzverträgen sind auch damit zusammenhängende steuerrechtliche Fragestellungen bzw. Gestaltungsmöglichkeiten in unserem Blick. Nur so können unsere Rechtsanwälte und Steuerberater umfassend für Sie wirken.

Meist entwickeln innovative Unternehmen nicht nur eine Idee bis zur Patentierung. Vielmehr bestehen ganze Patent-Portfolios. Zu deren umfassenden Verwaltung bedarf es meist vertiefter Fachkenntnis. Selbstverständlich übernehmen wir das Management Ihres Patent-Portfolios. In diesem Rahmen kümmern wir uns um die Anmeldung, Überprüfung und Verlängerung von Patenten, ebenso wie um die Ausweitung des bestehenden Patentschutzes auf neue Staaten.

Sie haben weitere Fragen zur Patentierung? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


Schweiz

Um Ideen und Forschungsergebnisse auf den Markt zu bringen, ist die Patentanmeldung ein wichtiger Meilenstein. Als im Patent- und Markenrecht erfahrene Kanzlei beraten wir Sie gerne in Ihrem gesamten Anmeldung- und Verwertungsprozess.

  1. Zweck der Patentanmeldung
  2. Die Patentstrategie
  3. Der Weg von der Idee zum Patent
  4. Internationaler Patentschutz
  5. Voraussetzungen der Patenterteilung: neu, gewerblich nutzbar und erfinderisch
  6. Patentrecherche: Freedom to patent
  7. Patent anmelden oder die Erfindung lieber geheim halten?
  8. Wirtschaftliche Nutzung und Patentmanagement

1. Zweck der Patentanmeldung

Wer eine Erfindung gemacht hat, sollte ihr Marktpotenzial auch ausschöpfen können. Das Patent als wichtigstes gewerbliches Schutzrecht besiegelt das Recht dazu und schützt somit die Wettbewerbsfähigkeit seines Inhabers. Gerade bei kleinen Unternehmen ist der sichere Schutz ihres Know-hows durch Patente unerlässlich, um sich im Markt behaupten zu können. Dank eines Patents können sie anderen Unternehmen verbieten, ihr patentrechtlich geschütztes Produkt oder Verfahren ohne Lizenz einzusetzen oder zu verwenden.

2. Die Patentstrategie

Die Überlegung, ob man für eine Erfindung ein Patent beantragt, ist zunächst eine rein unternehmerische Frage und erst dann eine Frage des rechtlich wirksamen Rahmens. So kann ein Patent Werbezwecke erfüllen, Wettbewerber fernhalten und die wirtschaftliche Verwertung oder die Sanktionierung von Schutzrechtsverletzungen ermöglichen. Gerne beraten wir Sie bei der bestmöglichen Ausgestaltung Ihrer Patentstrategie.

3. Der Weg von der Idee bis zum Patent

Der Prozess der Patentanmeldung dient dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) als zuständige Behörde dazu, die Schutzfähigkeit und damit die Eintragungsfähigkeit der Idee zu überprüfen und schliesslich das Schutzrecht einzutragen. Patentierbar sind Rezepte, Erzeugnisse, Verfahren oder Maschinen. Wir unterstützen Sie im gesamten Antragsprozess: Vom korrekten Abfassen der Patentschrift und der Beschreibung Ihrer Erfindung über die Einreichung beim IGE (=Patentanmeldung) bis hin zu etwaigen Änderungen, Ergänzungen oder Widersprüchen gegen ablehnende Bescheide.

4. Internationaler Patentschutz

Das vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum erteilte Patent schützt Ihre Erfindung nur in der Schweiz. Innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Patentanmeldung können Sie Ihr Patent auch in anderen Ländern anmelden bzw. beim Europäischen Patentamt europaweit. Gerne übernehmen wir den gesamten Prüf- und Anmeldeprozess für Sie. Schliesslich sind es Ihre Patente, die den Kern Ihrer unternehmerischen Wertschöpfung bilden.

5. Voraussetzungen der Patenterteilung: neu, gewerblich nutzbar und erfinderisch

Voraussetzung für eine Patenterteilung ist, dass die Erfindung neu ist, gewerblich nutzbar und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Erforderlich ist keine umfassende Erfindung: Patente werden auch für Verbesserungen von Bekanntem erteilt. Ist die Erfindung schon „Stand der Technik“, das heisst, ist sie der Öffentlichkeit am Tag der Anmeldung bereits bekannt, auch wenn der Erfinder selber nichts davon weiss, ist eine Erfindung nicht mehr patentierbar. Oft ist es sinnvoll, der ersten Anmeldung weitere Patente folgen zu lassen. Somit ist nicht nur die ursprünglich Idee, sondern auch ihre konkrete Anwendung patentrechtlich sicher geschützt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der inhaltlichen Vorprüfung der Voraussetzungen.

6. Patentrecherche: Freedom to patent

Schon bevor eine Idee mit grossem Aufwand erforscht und bis zur Patentreife entwickelt wird, sollte geklärt werden, ob sie bereits von einem Dritten erforscht und gar als Patent geschützt wurde. Dann wäre der Patentschutz (=“Freedom to patent“) ausgeschlossen. Einfache Online-Recherchen können von jedermann leicht selbst durchgeführt werden, bei komplexeren technischen Anwendungen empfiehlt es sich, erfahrene Experten einzuschalten. Gerne beraten wir Sie, ob Ihre Idee patentierbar ist.

7. Patent anmelden oder die Erfindung lieber geheim halten?

Es ist eine wichtige Überlegung bei der Frage, ob eine Patentvalidierung sinnvoll ist oder nicht, ob die Erfindung überhaupt veröffentlicht werden soll. 18 Monate nach der Einreichung einer Patentanmeldung wird das Patent nämlich veröffentlicht, so dass Konkurrenten und potenzielle Nachahmer Kenntnis von der Erfindung erhalten. Ist es aus rechtlichen oder praktischen Gründen nur schwer möglich das Patent zu schützen, kann die Geheimhaltung der bessere Weg sein.

Während man in den USA und in der Europäischen Union vergleichsweise schnell und wirkungsvoll gegen Schutzrechtsverletzungen vorgehen kann, kann man in China nur eingeschränkt darauf bauen. Gerne beraten wir Unternehmen bei der Planung ihrer Patentanmeldungen.

8. Wirtschaftliche Nutzung und Patentmanagement

Die wichtigste Frage für Unternehmen und Investoren ist am Ende des Tages die Frage nach der wirtschaftlichen Verwertung der Patente. Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Viehbacher beraten umfassend und strategisch bei der Patent-Verwertung. Dazu gehören Bewertung und Preisfindung für den Kauf oder Verkauf von Patenten und die Gestaltung von Lizenzverträgen. Gerne übernehmen wir auch das Management ganzer Patent-Portfolios. Wir kümmern uns um die Anmeldung, Überprüfung und Verlängerung von Patenten oder die Ausweitung des Patentschutzes auf neue Länder.

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Italien

Die Informationen zur Patentvalidierung in Italien befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, wofür wir höflich um Ihr Verständnis bitten. Bitte nehmen Sie daher gerne direkt Kontakt mit uns auf, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Wir unterstützen unsere Mandanten seit mehr als zehn Jahren in fünf verschiedenen Ländern bei der Patentvalidierung. Bei uns sind Sie daher kompetent beraten und vertreten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

 

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Dr. Alexander Miller, LL.M., Rechtsanwalt

» Dr. Alexander Miller

LL.M., Rechtsanwalt

E-Mail: a.miller@viehbacher.com

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