Die Entsendung von einem Mitarbeiter ins Ausland wird in der global orientierten Welt und einer Orientierung in Exportmärkte immer bedeutender. Wenn Sie für Ihre Beschäftigten Aufgaben im Ausland haben, helfen wir Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Pläne. Von der Auswahl der Mitarbeiter und der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes bis hin zur Rückkehr finden Sie in einem Anwalt für Arbeitsrecht und Steuerberater der Kanzlei Viehbacher Ihren verlässlichen Ansprechpartner.
Land/Franken | 52 000 | 65 000 | 70 000 | 104 000 | 130 000 | 156 000 |
Schweiz | 12,23% | 12,82% | 13,22% | 13,71% | 13,99% | 14,29% |
Liechtenstein | 13,38% | 13,50% | 13,58% | 13,67% | 13,70% | 13,57% |
Deutschland | 19,33% | 17,88% | 16,71% | 12,65% | 10,12% | 8,44% |
Österreich | 23,16% | 21,16% | 19,80% | 15,23% | 12,49% | 10,67% |
Lohnnebenkosten auf Arbeitnehmerseite
Land/Franken | 52 000 | 65 000 | 70 000 | 104 000 | 130 000 | 156 000 |
Schweiz | 10,89% | 11,48% | 11,88% | 12,37% | 12,67% | 13,06% |
Liechtenstein | 11,13% | 11,38% | 11,54% | 11,74% | 11,85% | 11,85% |
Deutschland | 19,33% | 17,80% | 16,71% | 12,65% | 10,12% | 8,44% |
Österreich | 18,07% | 18,07% | 15,26% | 11,45% | 9,16% | 7,63% |
Der Begriff einer Entsendung ist schnell gewählt, wenn es um den Aufbau oder die Professionalisierung von geschäftlichen Aktivitäten im Ausland geht. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater besprechen mit Ihnen detailliert Ihr Vorhaben und Ihre Intentionen und beraten Sie. Das gilt für alle Varianten: die Versetzung, Abordnung oder die Delegation eines Mitarbeiters.
Eine Entsendung mit all ihren Implikationen liegt vor, wenn ein Mitarbeiter für einen befristeten Zeitraum an einem ausländischen Standort Ihres Unternehmsens tätig wird. Der Beschäftigte unterliegt dabei weiterhin Ihren Weisungen als Arbeitgeber. Im internationalen Geschäftsverkehr spricht man von einem „Expatriate“.
Ihr persönlicher Rechtsanwalt bewertet die Besonderheiten in Ihrem Unternehmen und für den Arbeitnehmer, der im Ausland tätig werden soll. Ihr Anwalt wird Ihnen sagen, welches Arbeitsvertragsmodell für Ihre konkrete Situation die passende ist. Das kann ein einziger ganz neuer Vertrag sein, bloße Zusatzvereinbarungen oder ein zweiter Arbeitsvertrag. Wir beleuchten Ihre Situation und finden die für Sie richtige Lösung. Wir kennen uns aus – und lassen Sie an unserer Erfahrung teilhaben.
Unsere Kanzlei ist nicht nur auf das Arbeitsrecht spezialisiert, das bei einer Entsendung der Mitarbeiter ins Ausland eine wesentliche Rolle spielt. Ebenso bedeutend sind allerdings sozialrechtliche Aspekte, Datenschutz und das Steuerrecht – Kernkompetenzen in unserer Kanzlei. Unsere Anwälte und Steuerberater arbeiten fach- und standortübergreifend zusammen. Ihr Anwalt oder Ihr Team aus Anwälten berät Sie zu allen relevanten Rechtsfragen. Für Ihren Erfolg.
Aufgrund unserer eigenen Büros in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Schweiz und Italien sind unsere Rechtsanwälte und Steuerberater für Sie die richtigen Ansprechpartner für Entsendungen aus oder in diese Länder.
Hat Ihr Mitarbeiter Familie, so beraten unsere Anwälte Sie zu den Besonderheiten eines Familiennachzugs bei der Entsendung. In unseren Büros in Österreich, Deutschland, Liechtenstein, der Schweiz und Italien wissen unsere Rechtsanwälte um Einreise- und Aufenthaltsregelungen, Arbeitserlaubnisse für Angehörige des Expatriates und natürlich die steuer- und sozialrechtlichen Besonderheiten – auch im Ausland.
Existiert in dem entsendenden Unternehmen ein Betriebsrat, wie z.B. in Deutschland möglich, oder eine andere Arbeitnehmervertretung, so kann die gesetzliche Pflicht bestehen, diese an der Entscheidung über die Entsendung zu beteiligten. Unsere Anwälte beraten Sie zu diesen Fragen – hinsichtlich des entsendenden und des aufnehmenden Standortes.
Der ins Ausland entsendete Mitarbeiter gliedert sich in der Regel für einige Jahre in den ausländischen Standort Ihres Unternehmens ein. Für den Expatriate ist es daher ebenso wichtig wie für Sie, mit Unterstützung unserer Rechtsanwälte und Steuerberater einen Laufbahnplan zu entwickeln, in dem die Rückkehr ins Heimatunternehmen frühzeitig geregelt wird. Die Vereinbarung bedarf einer Überprüfung nach der Wiedereingliederung. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.
Hat der Beschäftigte im Ausland seine Tätigkeit aufgenommen, kann es erforderlich werden, den Arbeitsvertrag anzupassen. Die Gründe sind vielfältig: Änderungen in der inländischen oder der ausländischen Rechtslage, Veränderungen im inländischen Unternehmen oder der persönlichen Lebensumstände des Arbeitnehmers. Unsere Anwälte und Steuerberater beraten Sie während der gesamten Zeit der Entsendung Ihrer Mitarbeiter ins Ausland – und darüber hinaus.
Wir sind für Sie da – als Experten bei der Gestaltung des Arbeitsrechts. Nehmen Sie Kontakt auf!
Der Automatische Informationsaustausch (AIA) ist beschlossene Sache. Auf der Berlin Tax Conference im Oktober 2014 besiegelten die Finanzminister von über 50 Staaten und Jurisdiktionen den künftigen automatischen Informationsaustausch (AIA) von Steuerdaten. Der Abschluss der jahrelangen Verhandlungen und Vorarbeiten führte damit zu einem breit akzeptierten künftigen Standard bei der Meldung von Daten an die Finanzbehörden zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Bereits seit einigen Jahren wird über das Thema des automatischen Informationsaustausches auf politischer Ebene diskutiert. So enthält bereits der Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Einkommen und Vermögen eine erste rechtliche Basis für den steuerlichen Informationsaustausch. Seit 1963 wurde dieser Artikel ständig ergänzt und erweitert. In der aktuellen Form, die seit 17. Juli 2012 gilt, ist der Artikel so gefasst, dass sich ein Vertragsstaat nicht mehr mit dem Verweis auf ein Bankgeheimnis weigern kann, die erbetenen Auskünfte zu erteilen. Um den Austausch dieser Daten zu standardisieren, hat die OECD in Anlehnung an den US-FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) den sog. Common Reporting Standard CRS entwickelt. Dieser Meldestandard wird mittlerweile von nahezu 100 Ländern unterstützt und die entsprechende multilaterale Übereinkunft wurde am 29. Oktober 2014 in Berlin unterzeichnet.
Der CRS legt detailliert fest, wer welche Informationen über welche Konten zu übermitteln hat und enthält präzise Regelungen zur Identifizierung von Kunden. So sind alle Arten von Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Erträge aus gewissen Versicherungsprodukten etc.) sowie Kontostände und Verkaufserlöse aus Finanzgeschäften zu übermitteln. Anzuwenden ist der CRS auf Konten von natürlichen und bestimmten juristischen Personen. Zudem muss der tatsächliche Nutzungsberechtigte z.B. bei Stiftungen identifiziert werden. Meldepflichtige Finanzinstitutionen sind nicht nur Banken, sondern u.a. auch Vermögensverwalter, Broker und Versicherungsgesellschaften. Die Meldung der Daten erfolgt an die jeweiligen nationalen Finanzbehörden des Finanzinstituts, die diese Informationen an die jeweiligen ausländischen Finanzbehörden weiter leiten.
Seit dem Jahr 2015 müssen die Unterzeichnerländer den OECD-Standard zum AIA in jeweiliges nationales Recht umsetzen. Die sogenannten „Early Adopters“ werden bereits im Jahr 2016 mit der Erhebung von Daten beginnen. Der erste Austausch von Daten kann damit bereits in 2017 stattfinden. Zu den „Early Adopters“ gehören u.a. England, Frankreich, Spanien und Deutschland, aber auch Liechtenstein. Die Schweiz und Österreich folgen ein Jahr später mit dem ersten Datenaustausch in 2018.
Die EU-Zinsrichtlinie wurde mit Beschluss vom 24. März 2014 geändert. Sie gilt seit dem 1. Juli 2005 innerhalb der EU und mit verschiedenen Drittstaaten, mit denen bilaterale Abkommen geschlossen wurden, u.a. auch Schweiz und Liechtenstein. Aus diesen Vorschriften resultierte die derzeit noch gültige Quellensteuer in Höhe von 35%, die bei Zinserträgen von EU-Bürgern einbehalten wird. Die Reform der Zinsrichtlinie muss bis 2017 (Ausnahme Österreich: bis 2018) in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden und beinhaltet u.a. folgende wichtige Anpassungen:
Das Entdeckungsrisiko von nicht versteuerten Erträgen oder schwarzen Konten wird erheblich zunehmen. Wir können für Sie Ihr Portfolio dahingehend überprüfen, ob es im Bereich von Privat- oder Geschäftskonten im Ausland sowie bei Holding- oder Stiftungskonstruktionen Bankverbindungen gibt, die bei Ihren Finanzbehörden noch nicht bekannt sind und bei denen die Gefahr droht, dass diese durch den AIA aufgedeckt werden. Im Fall des Vorliegens solcher Konten kann es dann im nächsten Schritt empfehlenswert sein, durch eine wirksame und vollständige Selbstanzeige die bisher fehlerhaften Angaben zu korrigieren und dadurch eine Straffreiheit zu erreichen. Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
Das Allgemeine Zivilrecht beantwortet eine Vielzahl von Rechtsfragen des Berufs und Alltags, welche nicht in einem Spezialgebiet abgedeckt werden. Dazu gehören bei uns die Gestaltung und Abwicklung von Verträgen, Ihr Arbeitsverhältnis und Fragen rund um Ihre Aufenthaltsgenehmigung und ganz besonders konfliktträchtig: Die Abwehr unberechtigter beziehungsweise die Durchsetzung berechtigter Forderungen.
Um Ihnen unkompliziert und schnell zu Ihrem Recht zu verhelfen, steht Ihnen bei Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater an jedem unserer Standorte ein Anwalt für Zivilrecht zur Verfügung: sowohl in Wien wie auch in München, Triesen, Zürich und Brixen. Oft reicht bereits ein kurzer Anruf oder Brief vom Anwalt aus, um einen Konflikt erst gar nicht entstehen oder weiter eskalieren zu lassen. Zögern Sie daher nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich raten wir unseren Mandanten immer zu einem vorausschauenden Vorgehen. Gerade bei Verträgen gilt es, genau hinzuschauen, um zu prüfen, ob sie zu ihrem Zweck geeignet sind und wichtige Klauseln nicht womöglich unwirksam sind. Schließen Sie selber den Vertrag ab oder werden Ihnen der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgelegt? In jedem Fall können Sie von uns prüfen lassen, ob sich nicht im Kleingedruckten unvorteilhafte Regelungen verstecken.
Ganz besonders wichtig wird das Verhandeln und Ausgestalten beim Arbeitsvertrag. Schließlich verbringen Sie einen großen Teil Ihres Lebens mit der Berufstätigkeit. Es zahlt sich aus, wenn Sie schon beim Beginn einer Beschäftigung die Zukunft im Auge haben und Ihre Karriereentwicklung, Bonus- und Abfindungsregelungen und Ihre Altersvorsorge rechtlich aufs richtige Gleis setzen. Das gilt auch für die freie Mitarbeit oder Werkverträge.
Vorsorge ist gut, doch nicht immer lassen sich Konflikte vermeiden und unversehens werden Sie zum Adressaten unberechtigter Forderungen und Abmahnungen. Umgekehrt kann es auch sein, dass Sie monatelang auf Gelder oder andere Leistungen Ihrer Schuldner warten müssen. In beiden Fällen stehen wir gerne bereit, Ihnen zu helfen, mit einem versierten Anwalt für Zivilrecht Ihre Forderungen einzutreiben bzw. gegnerische Ansprüche abzuwehren.
Wir sind für Sie da – als Anwälte für Zivilrecht in allen Fragen des alltäglichen Arbeits- und Geschäftslebens – nehmen Sie Kontakt auf!
Die Kanzlei Viehbacher berät und vertritt als spezialisierte Anwaltskanzlei für Erbrecht Erben in Erbschafts- und Nachlassstreitigkeiten und hilft mit ihren Rechtsanwälten dabei, Pflichtteilsansprüche abzuwehren oder durchzusetzen. Für die Erblasser gestalten wir als Anwalt für Erbrecht Testamente und unterstützen bei ihrer Vollstreckung oder auch Anfechtung. Die umfassende Beratung zur Stiftung rundet unser erbrechtliches Beratungsangebot ab. Die internationalen Anwälte unserer Kooperation beraten und vertreten Sie im Erbrecht an unseren Standorten in Wien, München, Regensburg, Triesen, Zürich und Brixen.
Langfristig Werte erhalten kann nur, wer die Verwaltung und Weitergabe seines Vermögens zu Lebzeiten vorausschauend plant. Das gilt für die Nachfolgeregelung eines Unternehmens ebenso wie für die Weitergabe von privatem Vermögen. In enger Abstimmung mit unseren Steuerberatern entwickelt die Kanzlei Viehbacher eine sowohl rechtlich wie auch steuerlich optimale Nachlassplanung. Das Testament spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle wie das Asset Management zu Lebzeiten.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir jedoch, dass auch die beste Vorsorge nicht davor feit, nach dem Tode eines Erblassers oder einer Erblasserin in Streitigkeiten verwickelt zu werden. Als erfahrene Anwälte für Erbrecht überblicken wir die Fronten zwischen den Nachfahren und etwaigen Pflichtteilsberechtigungen. Wir wickeln komplizierte Fälle von Erbausschlagung bis hin zu Insolvenzen ab.
Der Pflichtteil sichert den nahen Angehörigen des Erblassers auch dann einen Teil des Nachlasses, wenn sie per Testament oder Erbvertrag ansonsten enterbt wurden.
Über die Einbringung des Vermögens in eine Stiftung lassen sich unterschiedliche Arten von Vermögen langfristig erhalten. In einer Stiftung lassen sich Kapitalvermögen, Immobilien, Gold, Kunst, aber auch Beteiligungen an Unternehmen zielgerichtet für die Begünstigen und die festgelegten Stiftungszwecke erhalten. Ihre Errichtung und Verwaltung sollte in kundige Hände gelegt werden.
Wir sind für Sie da – als Erbrechtsexperten für alle Fragen rund um Ihren Nachlass - nehmen Sie Kontakt auf!
Als Kanzlei mit langjähriger Erfahrung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sehen wir unsere Aufgabe darin, Unternehmen und Einzelpersonen bestmögliche Beratung und Verteidigung im Strafverfahren zu geben. Zudem unterstützen wir als Anwalt für Strafrecht Unternehmen darin, für Prävention zu sorgen. Denn wirkungsvolle Compliance im Unternehmen trägt erheblich dazu bei, dass es gar nicht erst zu Ermittlungen wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten kommt.
Bei Viehbacher steht Ihnen an allen Standorten ein Anwalt für Strafrecht zur Seite: in Österreich (Wien), Deutschland (München), in der Schweiz (Zürich), in Liechtenstein (Triesen) oder Italien (Brixen). Wenn nötig, arbeiten unsere Anwälte länderübergreifend Hand in Hand für Sie. Somit sind Sie auch bei komplexen internationalen Strafmandaten bei uns immer in guten Händen.
Als Ansprechpartner von Geschäftsführern, Führungskräften und Mitgliedern der Aufsichtsgremien beraten wir vorbeugend und in allen Belangen der Compliance. Oft ist es ein behördliches Verfahren, welches den Anstoß gibt, künftigen Rechtsverstößen systematisch vorzubeugen. Dann stehen wir Unternehmen zur Seite, um ein unternehmensinternes Compliance-System aufzubauen oder ein bestehendes System als externer Ombudsmann oder als Berater zu verstärken. Weitere Informationen zum Thema Compliance- und strafrechtliche Präventionsberatung erhalten Sie hier.
Strafbare Handlungen können auch zu Sanktionen gegen das Unternehmen selber führen. Zwar kennt nicht jedes Land ein Unternehmensstrafrecht beziehungsweise eine Strafbarkeit der juristischen Person des Unternehmens. Doch auch in diesem Fall, das gilt etwa für Deutschland, wird das Unternehmen sanktioniert, zum Beispiel durch Bußgelder oder durch die Abschöpfung der aus der Straftat erlangten Gewinne.
Unabhängig von einer konkreten Unternehmensstrafbarkeit müssen Unternehmen mit weiteren Konsequenzen rechnen: Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche der Geschädigten, Umsatzeinbußen aufgrund von Reputationsschäden, Ausschlüsse von Bieterlisten in Vergabeverfahren oder Steuernachzahlungen.
In allen Fällen ist eine kundige und effektive Beratung und Verteidigung des Unternehmens unerlässlich. Weitere Informationen zur Verteidigung bei Unternehmensstrafsachen lesen Sie hier.
Geschäftsführer, Manager, Aufsichtsräte und Privatpersonen verteidigen wir als Fachanwalt für Strafrecht und als Spezialisten für Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafsachen. Dazu zählen insbesondere Korruptions-, Insolvenz-, Untreue-, Betrugs- und Steuerdelikte. Wir entwickeln Ihre Verteidigungsstrategie und übernehmen die Vertretung vor Gericht. In Notfällen leisten wir Sofort-Beratung rund um die Uhr.
Wir sind für Sie da – als Strafverteidiger und Berater in allen Belangen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.
Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall. Nehmen Sie Kontakt auf!
Eine Rechtsberatung für Unternehmen und wirtschaftlich orientierte Privatpersonen, wie sie die Steuerberater und Anwälte für internationales und nationales Steuerrecht bei Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater anbieten, berücksichtigt bei jeder Rechtsfrage auch das Steuerrecht. Dazu ziehen wir stets den Anwalt für Steuerrecht oder Steuerberater hinzu, der das Thema oder die jeweilige Steuerproblematik am besten beurteilen kann.
Durch unsere Büros vor Ort garantieren wir Ihnen kurze Wege und zuverlässige Kontakte zu den Behörden und Institutionen des jeweiligen Landes. Dies gilt für Wien ebenso wie für München oder unsere weiteren Kanzleistandorte. Für Sie erleichtert das die Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern, ganz gleich, ob Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz nun in Deutschland, Italien, Liechtenstein, Österreich oder in der Schweiz haben.
Als spezialisierte Anwälte für Steuerrecht und als Steuerberater sind wir international und in allen Branchen und Unternehmensbereichen für Sie tätig. Bei länderübergreifenden Sachverhalten ermitteln wir für Sie die günstigste Gestaltung im Hinblick auf die jeweilige Steuer. Angenommen, unsere Steuerberater beurteilen den Sachverhalt für Deutschland und die Schweiz, berücksichtigen sie bei der Gestaltung das Recht und die Rechtsprechung dieser beiden Länder. Soll die Steuerberatung neben Deutschland auch die Schweiz, Liechtenstein, Österreich oder Italien abdecken, bringen die Viehbacher Rechtsanwälte Steuerberater entsprechendes Know-how ein. In jedem Fall ist Ihr Recht bei uns in guten Händen.
Privatpersonen werden von unseren Rechtsanwälten umfassend in allen Fragen des Steuerrechts national und international betreut. Was unsere Mandanten an uns schätzen, ist jedoch nicht nur das umfassende Fachwissen jedes einzelnen Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters und unsere Verfügbarkeit in 5 Ländern, sondern auch unsere persönliche Vertrauenswürdigkeit und Integrität.
Bei einem Anwalt und Steuerberater von Viehbacher dürfen Sie darauf vertrauen, dass fachliche Erfahrung und menschliche Kompetenz Hand in Hand gehen. Anders gesagt: Auch bei der Beratung rund um Recht und Steuern steht immer der Mensch im Mittelpunkt.
Sie benötigen Beratung im Steuerrecht? Bei uns sind Sie sowohl als Unternehmer, als auch als Privatperson richtig. Nehmen Sie Kontakt auf.
Menschen sind das wichtigste Kapital eines Unternehmens und entscheiden über seinen Erfolg. Deshalb ist das Arbeitsrecht so wichtig, weil es die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite regelt und wertvolle Arbeitskräfte nachhaltig an das Unternehmen bindet. Ob es um den einzelnen Arbeits- oder Anstellungsvertrag geht oder um einen Unternehmensverkauf, bei dem die ganze Belegschaft betroffen ist, stets helfen rechtssicher gestaltete Verträge, schnell zu überzeugenden Lösungen zu kommen.
Mit unseren Büros in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Italien und Liechtenstein können wir Unternehmen und ihre Mitarbeiter im Inland und grenzüberschreitend in allen Fragen des Arbeitsrechts beraten. Unsere Rechtsanwälte decken seit vielen Jahren alle arbeitsrechtlichen Aspekte des unternehmerischen Handelns ab. Wir sind in Wien, München, Zürich, Brixen und Triesen vor Ort verfügbar und können Arbeitnehmern wie Arbeitgebern schnelle und zuverlässige Unterstützung garantieren.
Unternehmen erhalten von unseren Anwälten für Arbeitsrecht Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche. Da es in der globalisierten Arbeitswelt immer wichtiger wird, Mitarbeiter an ausländische Standorte zu entsenden oder ausländische Mitarbeiter am eigenen Standort einzusetzen, beraten die Rechtsanwälte der Kanzlei Viehbacher auch hierzu umfassend. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht und außergerichtlich in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.
Einzelpersonen betreuen wir in allen Fragen des Individualarbeitsrechts. Wir gestalten und prüfen Arbeitsverträge sowie Dienstleistungsverträge für Geschäftsführer und leitende Angestellte. Wir überprüfen Vergütungsvereinbarungen, Bonus-Regelungen und Abfindungen und stehen bereit, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Wir erheben Kündigungsschutzklage und verhandeln Vergleiche.
Liegt der Arbeitsplatz im Ausland, kümmern sich die Anwälte für Arbeitsrecht der Kanzlei Viehbacher um die nötigen Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis sowie um den Nachzug von Familienmitgliedern.
Den Arbeitsvertrag selber prüfen und optimieren wir im Hinblick auf die Entsendung und die Rückkehr und sorgen dafür, dass betriebliche Pensionsansprüche und Anwartschaften erhalten bleiben. Innerhalb unseres Kooperationsverbunds von Rechtsanwälten arbeiten wir eng mit den Spezialisten für Steuerrecht zusammen, um die bestmögliche Gestaltung im Hinblick auf die Besteuerung von Lohn und Gehalt zu erreichen.
Wir sind für Sie da – als Experten bei der Gestaltung des Arbeitsrechts. Nehmen Sie Kontakt auf!
Die Kanzlei Viehbacher sorgt für die umfassende Absicherung aller gewerblichen Schutzrechte. Dazu gehören insbesondere das Markenrecht, das Designrecht und die Patentvalidierung.
Damit aus Ideen Erfindungen werden können oder Baupläne für Maschinen oder Bauwerke, bedarf es oft vieler Jahre Arbeit und hoher finanzieller Investitionen. Umso wichtiger ist für Unternehmen der gewerbliche Rechtsschutz, oft mit dem englischen Begriff Intellectual Property bezeichnet. Er schützt das geistige Eigentum des Unternehmens und entsteht durch die Eintragung der jeweiligen Schutzrechte in ein Register. Zu den gewerblichen Schutzrechten gehören Marken, Design- und Geschmackmuster sowie Patente, die auf Software oder technische und medizinische Erfindungen erteilt werden können.
Die Kanzlei Viehbacher berät Unternehmen dabei, die passenden Schutzrechte eintragen zu lassen, um das unternehmerische Know-how im In- und Ausland wirkungsvoll zu schützen. Wir prüfen die Eintragungsfähigkeit von Schutzrechten und sorgen dafür, dass Ihnen bei der Eintragung kein Wettbewerber zuvorkommt.
Die weitsichtige Vorsorge ist aber nur der erste Baustein einer nachhaltigen Schutzrechtsstrategie. Der zweite Baustein ist die lückenlose Kontrolle und stetige Anpassung des unternehmerischen Schutzrechtsportfolios. Der dritte Baustein ist die schlagkräftige Abwehr von Schutzrechtsverletzungen. Kommt es zu einer Rechtsverletzung, sorgen wir dafür, dass diese schnell und nachhaltig unterbunden wird. Wir sprechen Abmahnungen aus, schalten die Wettbewerbsbehörden ein, nehmen Rechtsverletzer vor Gericht in Anspruch oder erwirken in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden effektive Beschlagnahmen. Auf Messen bekämpfen wir Produktpiraten mit Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Unser Kanzleinetzwerk mit Standorten in Deutschland, Österreich, Liechtenstein, in der Schweiz und in Italien ermöglicht es uns, gegen Schutzrechtsverletzungen auch grenzüberschreitend vorzugehen.
Neben den gewerblichen Schutzrechten, welche erst dadurch entstehen, dass sie in ein Register eingetragen werden, sichert das Urheberrecht auch ohne Eintragung das geistige Eigentum. Das Urheberrecht entsteht an Werken der Musik, Fotografie oder darstellenden Kunst zunächst alleine durch den schöpferischen Akt der Herstellung.
Die praktische und rechtliche Herausforderung besteht jedoch darin, es vor Verletzungen zu schützen und insbesondere seine wirtschaftliche Verwertung umfassend zu regeln. Daher entwickelt die Kanzlei Viehbacher im Mandantenauftrag umfassende Wertschöpfungsstrategien. So ist sichergestellt, dass über Nutzungsrechte und Lizenzen Gewinn erzielt wird und unberechtigten Nutzungen der Riegel vorgeschoben wird. Dass wir dabei immer auch für die steueroptimale Strukturierung der Einnahmen sorgen, ist bei Viehbacher Bestandteil unserer Beratungsdienstleistung.
Zum Schutz Ihrer gewerblichen Schutzrechte und Ihrer Urheberrechte stehen wir Ihnen als Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zur Verfügung – an unserem österreichischen Standort in Wien oder auch in München, Zürich, Brixen oder Triesen. Auf diese Weise haben Sie einen Ansprechpartner, egal in welchem der fünf Länder – Österreich, Deutschland, Schweiz, Italien oder Liechtenstein – Sie Rechte eintragen oder gegen Rechtsverletzungen vorgehen möchten.
Wir sind für Sie da – als Experten beim strategischen Schutz und der Durchsetzung Ihrer Eigentumsrechte.
Schützen Sie Ihre Ideen – nehmen Sie Kontakt auf.
Unsere Anwälte für Handelsrecht sorgen für die rechtliche Absicherung Ihres gesamten Tagesgeschäfts, ganz gleich, ob an unseren deutschen Standorten in München oder in Wien, Brixen, Triesen oder Zürich. Die von uns formulierten und geprüften Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen den Einkauf und Vertrieb von Waren auf eine rechtssichere Grundlage sowohl online wie auch offline. Auch bei der Ausgestaltung neuer Vertriebswege stehen Ihnen unsere Spezialisten für Handelsrecht in Österreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein und in der Schweiz zur Seite. Das gilt besonders für Bestellvorgänge über das Internet und elektronische Bezahlverfahren oder für Logistik- und Speditionsverträge.
Auf der Basis guter Verträge setzt je ein erfahrener Anwalt für Handelsrecht national oder international Ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch oder wehrt unberechtigte Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich wirkungsvoll ab. Das betrifft Zahlungsansprüche ebenso wie Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.
Auch auf dem wichtigen Gebiet des Handelsvertreterrechts beraten unsere international tätigen Rechtsanwälte Kunden aus Industrie, Einzel-, Großhandel und Gastronomie. Ist die Vertretertätigkeit rechtlich abgesichert, können sich die externen Vertriebsprofis ganz dem Erfolg ihrer Kunden widmen. Endet ein Vertragsverhältnis, sorgen wir dafür, dass der Handelsvertreterausgleichsanspruch zwischen Vertreter und Kunden im beiderseitigen Einvernehmen erfüllt oder bei Bedarf im streitigen Verfahren durchgesetzt wird.
Sie haben Fragen zum Handelsrecht? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Dazu unterstützen wir Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Von der Beratung über Gesellschaftsformen und die Standortanalyse bis hin zur Unternehmensgründung. Wir begleiten Sie beim Kauf und Verkauf Ihres Unternehmens oder Ihrer Unternehmensbeteiligungen. Auch die Gründung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften gehört zu unserem Portfolio ebenso wie die Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmensimmobilien. Gesellschaftseigentümer und Aufsichtspersonen beraten wir individuell in allen Fragen der Absicherung und des Geschäftsbetriebs.
Der Erfolg beginnt mit der Auswahl eines geeigneten Standorts und der Entscheidung zwischen Neugründung oder Kauf eines gewachsenen Unternehmens. Als spezialisierte Kanzlei für Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht helfen wir Ihnen mit unseren Anwälten in München, Wien, Triesen, Zürich oder Brixen, das richtige Target zu finden und die Transaktion durchzuführen. Das reicht vom Letter of Intent über die Verkaufsverhandlungen und die Due Diligence bis hin zum Closing und zur Post-Merger-Phase. Hierbei werden unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht vollumfänglich von unseren internationalen Steuerberatern unterstützt.
Planen Sie ein Unternehmen zu verkaufen oder die Nachfolge einzuleiten, unterstützen unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht, in enger Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern, die Suche nach Investoren und bringen den Exit zu einem guten Ende.
Geht es darum, neue Märkte zu erobern, loten wir mit Ihnen zusammen die Wachstumschancen aus und begleiten Sie bei der Gründung oder dem Kauf von Repräsentanzen, Niederlassungen oder Tochtergesellschaften. Notwendige gesellschaftsrechtliche Umwandlungen oder Restrukturierungen erbringen unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht in München, Wien, Triesen, Zürich und Brixen.
Als erfahrene Kanzlei für Gesellschaftsrecht haben wir dabei stets auch die steueroptimierte Gestaltung aller Transaktionen im Blick. Bilden die Gesellschaftsverträge das rechtliche Fundament Ihres Unternehmens, schaffen die Gebäude, Grundstücke und Fabrikanlagen den tatsächlichen Rahmen.
Unsere Beratung sorgt dafür, dass es beim Kauf und Verkauf von Unternehmensimmobilien keine unerwarteten Schwierigkeiten gibt. Auch hierbei agieren wir nicht nur als Anwalt für Gesellschaftsrecht, sondern überprüfen auch steuerliche, handelsrechtliche und gewerbliche Chancen und Risiken. Wie immer bei der Kanzlei Viehbacher: zuverlässig, effizient und grenzüberschreitend.
Bei unserer Beratung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Aufsichtspersonen spielt das Thema Haftung eine immer größere Rolle: Zwar haften Unternehmensleiter gemäß der Business Judgement Rule nicht, wenn sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns gehandelt haben. Gleichwohl gibt es viele Fälle, in denen sie von der Gesellschaft zivilrechtlich zur Haftung herangezogen werden oder ihr Verhalten gibt gar Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Einzelpersonen rechtlich umfassend und menschlich überzeugend zu beraten, ist unser Anliegen. Dazu gehören auch die strafrechtliche Beratung und Verteidigung sowie die steuerrechtliche Unterstützung.
Sie brauchen Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!